Beschluss: Das Gremium beschließt geändert.

Beschlussempfehlung (einstimmig):

 

Die Organisationsteile “Hauptschule” der GHS Bücken und GHS Wechold werden nach § 106 Abs. 1 NSchG mit Ablauf des 31.07.2007 aufgehoben. Mit Wirkung vom 01.08.2007 wird am Standort Hoya an der Straße “Auf dem Kuhkamp” eine neue “Hauptschule Hoya” errichtet.

 

Die “Hauptschule Hoya” wird nach § 23 NSchG in der Organisationsform “Ganztagsschule” geführt.

 

Für die vorbereitenden Planungen wird eine Arbeitsgruppe gebildet, die – mit Zustimmung der Schulbehörde – vorläufig die Funktionen einer Schulleitung und der Gesamtkonferenz im Planungsprozess
übernimmt.

 

Die mit der Samtgemeinde Grafschaft Hoya geschlossene Vereinbarung über die laufende Verwaltung von Schulen in der Trägerschaft des Landkreises Nienburg/Weser wird gemäß § 13 zum 31.12.2006 gekündigt. Über die Laufzeit vom 01.01.2007 bis zum 31.07.2007 wird mit der Samtgemeinde Grafschaft Hoya eine übergangsweise Regelung vereinbart.

 

Der Samtgemeinde Grafschaft Hoya wird empfohlen, als Träger der Organisationsteile “Grundschule” Beschlüsse über die Verselbständigung der Grundschulen Bücken und Wechold mit Wirkung vom 01.08.2007 zu fassen.

 

 


KOAR Riepe erläutert die Beschlussvorlage. Er weist insbesondere darauf hin, dass alle in der Vergangenheit unternommenen Rettungsversuche für die Hauptschulen Bücken und Wechold nicht ausgereicht hatten, um die Überlebensfähigkeit der beiden Hauptschulstandorte zu sichern. Die Stellungnahmen zur Schulentwicklungsplanung sprechen sich einheitlich für eine gemeinsame Hauptschule in Hoya aus, wenn sich die Organisationsteile “Hauptschule” der GHS Bücken und GHS Wechold nicht halten lassen.

 

KOAR Riepe macht deutlich, dass Planungen für Hauptschule, Realschule und Johann-Beckmann-Gymnasium Hoya in einem engen Zusammenhang betrachtet werden müssen. So sollte zum Beispiel eine unstreitig erforderliche Cafeteria für alle weiterführenden Schulen zugänglich sein.

 

KTA Dr. Röhrs bekräftigt, dass der Erhalt der Hauptschulstandorte Wechold und Bücken in der Vergangenheit als richtig eingestuft werden muss, mittlerweile aber ein Umdenken erforderlich geworden ist. Die Aufhebung sollte aber nur unter der Voraussetzung vorgenommen werden, wenn der Neubau der “Hauptschule Hoya” durch Fördermittel des Bundes bezuschusst wird.

 

Er fordert in diesem Zusammenhang eine personelle Aufstockung des Schul- und Kulturamtes. Andere Landkreise sind nach seiner Auffassung schneller und flexibler, wenn es um die Umschichtung von Personal innerhalb der Verwaltung geht. Neueinstellungen kommen aus haushaltsrechtlicher Sicht allerdings nicht in Frage. Die Bildungspolitik sollte als einer der zukünftigen politischen Schwerpunkte angesehen werden.

 

KTA Kurowski schließt sich zunächst vollinhaltlich den Aussagen des Vorredners an. Sie bedauert, dass die Eltern die kleinen Hauptschulen in Bücken und Wechold nicht ausreichend genutzt haben. Die geplante “Hauptschule Hoya” muss nach ihrem Dafürhalten als Ganztagsschule geführt werden.

 

Ltd. KVD Klein hält eine Umschichtung von Personal für nicht durchführbar, da auch andere Ämter der Kreisverwaltung über keine personellen Überhänge verfügen.

 

KTA Brunschön kritisiert, dass die Entscheidung bezüglich der Aufhebung der Organisationsteile “Hauptschule” der GHS Bücken und GHS Wechold bereits vor Jahren hätte beschlossen werden müssen.

 

RSD Rollert erklärt, dass die Aufhebung auch pädagogischen Gesichtspunkten gerecht wird.