Beschluss: Das Gremium beschließt geändert.

Für den Neubau der Sekundarstufe I der IGS Nienburg wird die Entwurfsplanung freigegeben. Einer weiteren Beauftragung der beteiligten Architektur- und Planungsbüros für die Baugenehmigungsplanung und die weiteren Leistungsphasen nach HOAI wird zugestimmt.

 

Nach erfolgter Baugenehmigungsplanung ist der Bauantrag bei der Stadt Nienburg einzureichen.

 

Für Unvorhergesehenes ist eine Rücklage in Höhe von 3,5% der Baukosten (KG 200 bis 700) einzuplanen, die nicht den einzelnen Kostengruppen zugeordnet wird. Die hierfür noch notwendigen Mittel in Höhe von 246.700 € sowie für die vorbereitenden Maßnahmen für eine Sekundarstufe II in Höhe von 21.200 € sind in die Haushaltsplanung (Nachtrag 2014) aufzunehmen.


Beratungsgang:

 

Die verschiedenen am Planungsprozess beteiligten Architekten und Planer stellen die mit der Beschlussvorlage versandte Präsentation vor.

 

KTA Koch hakt nach, inwiefern der im ersten Obergeschoss vorgesehene Werkraum nicht im Erdgeschoss angeordnet werden könne. An anderen Schulen sei die Anordnung eines Werkraumes im Erdgeschoss von Lehrern oftmals gelobt worden.

 

Herr Kaupert erklärt, dass es angestrebt werde, einen kompakten Baukörper zu erzeugen. Das Erdgeschoss sei dabei die Ebene, deren Räumlichkeiten am schnellsten belegt seien. Für andere Räumlichkeiten, wie z.B. die Küche, gebe es eine noch größere Notwendigkeit zur Anordnung im Erdgeschoss.

 

KTA Brunschön weist auf die Problematik der Mensa im Eingangsbereich hin. Wie werde sichergestellt, dass trotz des Durchgangsverkehrs eine Wohlfühlatmosphäre erzeugt werde?

 

Herr Kaupert hebt hervor, dass bereits vor den Workshops zwei Schulen besichtigt worden seien, die dieses Thema aufgegriffen hätten. Ziel sei es, eine Atmosphäre zu ermöglichen, die mit der eines öffentlichen Cafes vergleichbar sei. Es werde eine multifunktionale Flächennutzung im Mensabereich beabsichtigt. Auf diese Weise könne man mit dem Flächenangebot wirtschaftlich umgehen.

 

KAR Niemeyer ergänzt, dass es ein solches Konzept bereits in der Oberschule  Steimbke gebe, die durchaus gute Erfahrungen hiermit gesammelt habe.

 

KTA Werner hakt nach, ob das Tiefbaugelände der BBS durch das Bauvorhaben beeinträchtigt werde.

 

Herr Köster erklärt, dass dieser Bereich komplett unberührt von dem Neubau der IGS sei.

 

KTA Werner erkundigt sich, wie auf das Thema Inklusion konzeptionell eingegangen werde.

 

Herr Kaupert führt aus, dass es 5 Klassenräume pro Cluster gebe, in denen jeweils ein Raum mit verschiedenen inklusiven Maßnahmen ausgestattet werde. Hierzu zählten etwa akustisch wirksame Decken oder ggf. auch Linoleumtische. Darüber hinaus sei ein Pflegebad in jedem Cluster vorgesehen sowie zur Orientierung im Treppenbereich der Wechsel zwischen hellen und dunklen Stufen.

Herr Wagner weist auf den aufgestellten Katalog mit inklusiven Maßnahen hin, die abgearbeitet würden.

 

KTA Werner wirft im Hinblick auf die verkehrliche Erschließung der IGS die Frage auf, inwiefern die An- und Abfahrproblematik, die zum Teil jetzt schon bestehe, gelöst werde.

 

Herr Köster erläutert, dass die Kosten für die innere Erschließung der IGS von dem Ansatz für die Freianlagenplanung abgedeckt seien, die Kosten für die äußere Erschließung seien hiervon jedoch nicht eingeschlossen. Grundsätzlich sei eine Zufahrtsregelung vorgesehen, die Park- und Suchverkehre nicht mehr in den unmittelbaren Bereich der Schule hineinzieht, sondern nur Personen mit Zugangsberechtigung.

 

KTA Werner hakt nach, ob die Platzierung der Bushaltetestelle bereits entschieden sei.

 

KAR Rohwerder erläutert, dass die Bushaltestellensituation und damit auch die Kostensituation nicht abschließend geklärt sei. Drei mögliche Varianten für einen ZOB würden derzeit untersucht. Eine Zählung habe außerdem ergeben, dass die vorhandenen Stellplätze auch zu Spitzenzeiten zum Teil nicht in Gänze ausgenutzt würden. Außerdem wären die Mittelweserkliniken bereit, Stellplätze zu vermieten.

 

KTA Werner weist darauf hin, dass die Sporthalle der BBS nicht den zusätzlichen Anforderungen durch die Schüler der IGS gerecht werden könne und insofern auf andere Sporthallen ausgewichen werden müsse. Wie hoch seien die Folgekosten für die Nutzung anderer Hallen?

 

KAR Niemeyer erklärt, dass die Berechnung der Kosten für die Nutzung von Sporthallen, die nicht im Besitz des Landkreises sind, auf Basis einer sog. Sportstättenvereinbarung erfolge.  

Anmerkung zum Protokoll: Zunächst muss festgestellt werden, dass die laufende Beschulung von IGS-Schüler/innen im Unterrichtsfach Sport grundsätzlich nicht zu Mehrkosten für den Landkreis führen wird, da sich die Gesamtschülerzahl im Kreisgebiet durch die IGS Nienburg nicht erhöht. Schüler/innen, die die IGS Nienburg besuchen, würden alternativ an anderen Schulstandorten vergleichbare Schulsportkosten erzeugen, die dann dort jedoch nicht mehr anfallen. Der an die kreisangehörigen Kommunen zu leistende finanzielle Ausgleich bei Benutzung einer gemeindlichen Schulsporthalle ist in Form eines öffentlich-rechtlichen Vertrages (Sportstättenvereinbarung) zwischen den Beteiligten geregelt. Der Landkreis zahlt derzeit 11.165,74 € je Raumfaktor und 29,22 € je qm Hallenkapazität. Am Beispiel der Meerbachhalle (924 qm) würden sich bei einer voll ausgebauten, fünfzügigen IGS Nienburg im Sekundarbereich I rd. 60.000 € jährlich an Schulsportkosten ergeben. Das Sporthallenentgelt schließt die Nutzung von gemeindlichen Freisportanlagen und Frei-/Hallenbädern ein und wird jährlich an den Verbraucherpreisindex

angepasst.

 

KTA Werner gibt zu Bedenken, dass die Folgekosten angesichts des begrenzten Angebotes an Sporthallen, die sich im Eigentum des Landkreises befänden, stets bei einer Gesamtbetrachtung berücksichtigt werden müssten.

 

Auf die Frage von KTA Sanftleben, inwiefern die Eingangshalle des IGS-Neubaus auch als Musikhalle genutzt werden könne und insofern die Problematik um die Akustikdecken gelöst sei, räumt Herr Kaupert ein, dass das Anforderungsprofil der Decke durchaus schwierig sei. Es würden Akustikdecken angebracht, die vor allem die Geräuschentwicklung während des Essens, also während der Hauptnutzung, milderten.

 

KTA Brieber erkundigt sich, ob es sich bei der Rücklage für Unvorhergesehenes in Höhe von 3,5% der Gesamtkosten um einen Durchschnittswert handele oder um eine untere Grenze.

Herr Wagner führt aus, dass die Planungsbeteiligten überwiegend große Erfahrungen in Schulbauten hätten. Er sehe einen Wert  zwischen 3% und 5% als sichere Planungsbasis. Durch die angestrebte konzentrierte Bauphase erhoffe man sich außerdem von Preissteigerungen wenig bis nicht betroffen zu sein. Auch dadurch solle das Risiko für nachträgliche Kostensteigerungen minimiert werden.

 

KTA Cunow fragt nach, warum eine Summe von  70.000 € für Außenanlagen für die Sekundarstufe II vorgesehen sei. Herr Köster erläutert, dass dieser Betrag keine verlorenen Ausgaben seien. Die Schulhofflächen würden sich nicht um den Anteil der Sekundarstufe II verkleinern. Herr Wagner ergänzt, es wäre wesentlich unwirtschaftlicher, diesen Betrag nicht schon zu diesem Zeitpunkt bereit zu stellen.

 

KTA Hauschildt erkundigt sich nach den Folgekosten für die Unterhalts- und Glasreinigung. Herr Kaupert führt aus, dass die Qualitäten einer Schule sich auch im Material widerspiegeln. Bis auf die gläserne Eingangshalle gäbe es keine kompletten Glasfassaden. Durch die zwei-Geschossigkeit sei eine Reinigung auch ohne Steiger möglich.  

 

Angesichts des vorgesehenen Flachdachs wirft KTA Koch die Frage nach der Sicherheit der Dachkonstruktion auf. Lasse sich diese ggf. durch ein Satteldach erhöhen? KTA Westermann schließt sich an, ob nicht eingeplant werden könne, dass sich das Flachdach neige. Herr Kaupert weist auf die Entwicklungen in der Bauphysik hin, die es ermöglichten, ein Flachdach problemlos zu errichten und instand zu halten. Außerdem sei dies wirtschaftlich und in das flächige Konzept sich nahtlos einfügend. Eine Neigung sei im Flachdach ohnehin vorgesehen. Herr Wagner unterstreicht, dass bei der Ausführung auf die Einhaltung der Richtlinien geachtet werden müsse.

 

 

 

 

 

 

 


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig