Sitzung: 07.06.2004 Ausschuss für die allgemein bildenden Schulen
Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.
Vorlage: 2004/AAS/005
Beschlussempfehlung
(einstimmig):
Die in der Anlage genannten Haushaltsplanansätze werden zur Aufnahme in
den Nachtragshaushalt 2004 empfohlen.
KA Niemeyer erläutert die
Beschlussvorlage. Ergänzend wurde vorgetragen, dass die Erhöhung von
Fremdreinigungskosten an verschiedenen weiterführenden Schulen mit etwa 33.900
€ einen weiteren relevanten Posten in den Haushaltsmittelanforderungen des
Schul- und Kulturamtes für den Nachtragshaushalt 2004 darstellt. Im Hinblick
auf den gesamten Nachtragshaushaltsplan des Landkreises Nienburg/Weser
gestaltet sich diese zusätzliche Mittelanforderung
aber mindestens als kostenneutral, da gleichzeitig Einsparungen
bei den Personalkosten für kreisangestellte Reinigungskräfte eintreten werden.
KTA Kurowski stellt die Frage, ob die zusätzlichen Schülerbeförderungskosten zur Ita-Wegmann-Schule in Bomlitz-Benefeld als zwingend erforderlich angesehen werden müssen.
KOAR Riepe antwortet, dass der Landkreis Nienburg/Weser durch das Verwaltungsgericht Hannover zur Übernahme der Einzelbeförderungskosten verpflichtet worden war.
Ltd. KVD Klein
ergänzt,
dass die in diesem Fall maßgebenden Rechtsformulierungen nicht durch den
Landkreis Nienburg/Weser, sondern im Landtag in Hannover aufgestellt werden.
KTA
Kanenbley erkundigt sich nach den
Zahlungspflichtigen für die anfallenden Schulkosten an der Ita-Wegmann-Schule.
KOAR Riepe beantwortet die Frage mit der privaten
Zahlungsverpflichtung durch die Eltern der an dieser Förderschule zu beschulenden
Kinder.