Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Beschlussempfehlung (einstimmig):

 

Die in der Anlage genannten Haushaltsplanansätze werden zur Aufnahme in den Nachtragshaushalt 2004 empfohlen.

 


KA Niemeyer erläutert die Beschlussvorlage. Ergänzend wurde vorgetragen, dass die Erhöhung von Fremdreinigungskosten an verschiedenen weiterführenden Schulen mit etwa 33.900 € einen weiteren relevanten Posten in den Haushaltsmittelanforderungen des Schul- und Kulturamtes für den Nachtragshaushalt 2004 darstellt. Im Hinblick auf den gesamten Nachtragshaushaltsplan des Landkreises Nienburg/Weser gestaltet sich diese zusätzliche Mittelanforderung
aber mindestens als kostenneutral, da gleichzeitig Einsparungen bei den Personalkosten für kreisangestellte Reinigungskräfte eintreten werden.

 

KTA Kurowski stellt die Frage, ob die zusätzlichen Schülerbeförderungskosten zur Ita-Wegmann-Schule in Bomlitz-Benefeld als zwingend erforderlich angesehen werden müssen.

 

KOAR Riepe antwortet, dass der Landkreis Nienburg/Weser durch das Verwaltungsgericht Hannover zur Übernahme der Einzelbeförderungskosten verpflichtet worden war.

 

 

Ltd. KVD Klein ergänzt, dass die in diesem Fall maßgebenden Rechtsformulierungen nicht durch den Landkreis Nienburg/Weser, sondern im Landtag in Hannover aufgestellt werden.

 

KTA Kanenbley erkundigt sich nach den Zahlungspflichtigen für die anfallenden Schulkosten an der Ita-Wegmann-Schule.

 

KOAR Riepe  beantwortet die Frage mit der privaten Zahlungsverpflichtung durch die Eltern der an dieser Förderschule zu beschulenden Kinder.