Der Samtgemeinde Grafschaft Hoya wird für die Errichtung einer Mensa an der Grundschule Bücken eine Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse nach § 117 Absatz 1 NSchG in Höhe von höchstens 35.500 € gewährt.
Beratungsgang:
ohne
Beratungsergebnis:
Einstimmig