Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0


Beratungsgang:

 

Durch die Neufassung der LSG-Verordnung NI 22 „Estorfer See“, so erläutert Dipl.-Ing. Gänsslen, erfolgt die Sicherung des FFH-Gebiets für die Teichfledermaus, ebenso die Sicherung des Gewässers als natürlicher eutropher See mit Laichkraut-Froschbiss-Gesellschaften im Sinne der FFH-Richtlinie.

Insbesondere soll dies umgesetzt werden z. B. durch die Erhaltung und Entwicklung strukturreicher Ufer mit artenreichem Insektenangebot als Jagdlebensraum der Teichfledermaus und die Erhaltung und Entwicklung einer gut entwickelten Wasser- und Verlandungsvegetation einschließlich ihrer typischen Tier- und Pflanzenarten. Durch Erweiterung des Landschaftsschutzgebiets „Estorfer See“ um eine nördlich gelegene Teilfläche des FFH-Gebiets 289, sowie um einen die Jagdlebensräume der Teichfledermaus verbindenden Graben, soll dies sichergestellt werden.

 

Mit den Flächeneigentümern der neu mit aufzunehmenden Flächen im Norden wurde der VO-Entwurf bereits besprochen.

 

Mit Beschlussfassung des ALNU zur Einleitung der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der TÖB, soll die öffentliche Bekanntmachung und Auslegung erfolgen. Die anschließende Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen soll dann in der ALNU-Sitzung im Herbst 2014 erörtert werden, so dass der Beschluss in Richtung Kreisausschuss und Kreistag weiter getragen werden könne. Das Inkrafttreten der LSG-Verordnung erfolgt durch Veröffentlichung im Ministerialblatt.

 


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig mit 0 Enthaltungen.