Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt nimmt den Zwischenbericht des Fachdienstes Naturschutz zum Projekt „Kontrolle und Durchsetzung von Kompensationsmaßnahmen“ zur Kenntnis.

 

 


Beratungsgang:

 

Dipl.-Ing. Gänsslen erläutert grafisch mit Bildern unterstützt die Umsetzungsquoten der 2013 kontrollierten festgesetzten Kompensationsmaßnahmen.

 

Beispielhaft mittels Vergleichsbildern veranschaulicht Dipl.-Ing. Gänsslen, wie unterschiedlich der Arbeitsaufwand von den vorgefundenen Lagen bei der Kontrolle abhängig ist.

Bei den Kompensationsverpflichtungen handele es sich um Rechtsverpflichtungen, deren Kontrolle sich in der Praxis bisher nur auf Anfrage oder Beteiligung durch das Bauamt im Bauantragsverfahren beschränkte. Insgesamt seien rd. 1.600 Flächen mit einer Herstellungsverpflichtung im Kataster erfasst.

Die Kritik des beratenden Mitglieds Herrn Gerner, dass die Kompensationsverpflichtungen zwar in den Verfahren festgesetzt würden, sich aber im Anschluss daran niemand mehr darum kümmere, und es so zu vielen Mängeln käme, wird auch von KTA Andermann unterstützt, der dies gern als Beitrag für die Presse gesehen hätte, dessen Vertreter allerdings bereits vor diesem TOP die Sitzung verlassen hatte. 

 

Die Einnahmen von Verwaltungsgebühren durch Kompensationskontrollen, so erklärt Dipl.-Ing. Gänsslen weiter, waren für 2013 i. H. v. 9.000 Euro geplant. Die tatsächlichen Einnahmen wurden in 2013 mit 8.850 Euro nahezu plangemäß erreicht. Der Erfolg, der bei den Gemeinden bereits erzielt worden sei, lässt auch die Erwartungen für den Haushalt 2015 steigen. Geplant wird z. Zt. mit voraussichtlich rd. 20.000 Euro Einnahmen jährlich.

Kontrollen, so zieht Dipl.-Ing. Gänsslen sein Fazit, stellen die einzige Möglichkeit dar, den Anteil mangelhaft oder gar nicht ausgeführter Kompensationsmaßnahmen zu verringern. Insofern sind sie dringend erforderlich. Eine Sensibilisierung der Eingriffsverursacher (insbesondere auch der Gemeinden) für die Verpflichtung zur fristgerechten Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen findet bereits erkennbar statt. Ziel ist die Gleichbehandlung aller Bürger durch flächendeckende Kontrollen, statt wie bisher, nur stichpunktartiger Kontrollen.

 


Beratungsergebnis:

 

ohne