Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.

Beratungsgang:

 

Seitens Herrn Verbarg wird die Frage gestellt, wie die Finanzierung eines doch recht aufwendigen Flurbereinigungsverfahrens sichergestellt werden soll und ob die Grundstückseigentümer dabei zur Kasse gebeten werden.

 

BD Wehr verweist auf die Antragstellungsmöglichkeiten  bei unterschiedlichen Förderprogrammen des Landes. Insbesondere im geplanten Förderprogramm „Klimaschutz durch Moorentwicklung“ übernehme das Land Niedersachsen erhebliche Anteile der Verfahrens- und Maßnahmekosten.

 

Dipl.-Ing. Gänsslen macht deutlich, dass auch aus Sicht des Landkreises die Grundstückeigentümer grundsätzlich von finanzieller Belastung freizuhalten seien. Allenfalls wenn ein landwirtschaftlicher Vorteil geschaffen würde, wäre eine Kostenbeteiligung angemessen.

 

KTA Andermann stimmt dem zu.

Um abschließende Aussagen zu treffen, sei es aber noch zu früh. Z. Zt. sei man diesbezüglich noch bei der Lösungsfindung.

 

Außerdem trägt Herr Verbarg die Sorge vor, dass eine realistische Nutzung von extensivem Nassgrünland nicht möglich sein wird. BD Wehr trägt vor, dass hier noch weitergehende Kenntnisse ermittelt werden müssen, wie eine klimaschonende landwirtschaftliche Nutzung auf Hochmoorböden durchgeführt werden kann.