Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Ab dem Zeitpunkt des Erreichens eines Mindestpersonalbestandes von 20 Kreisstraßenwärtern wird die Betreuung der Kreisstraßen übergangsweise, zunächst befristet für ein Jahr, mit diesem reduzierten Personalbestand wahrgenommen.

 


Beratungsgang:

 

Verwaltungsangestellter Witt trägt vor, dass der Ausschuss für Kreisstraßen schon 2009 im Rahmen der Neuorganisation der Straßenmeistereien zu „Kleinen Meistereien“ kurz das Thema Personalstand Kreisstraßenwärter (KSW) angesprochen hat. Damals war vorgeschlagen worden, künftig 21 KSW zu beschäftigen, was einer Betreuungslänge je KSW von rd. 14,7 km entspricht.

 

Der derzeitige Personalstand beträgt seit August 2013 insgesamt 23 KSW einschließlich eines Auszubildenden. Demnächst werden drei KSW altersbedingt ausscheiden, so dass ab 01.09.2015 nur noch 20 KSW beim Landkreis Nienburg/Weser beschäftigt sind, was einer Betreuungslänge von 15,5 km je KSW entspricht.

Im Dezember 2013 hat der Geschäftsbereich Nienburg dem hiesigen Personalamt mitgeteilt, dass in 2014 mehrere Straßenwärter aus dem Bundes- und Landesstraßenbereich ihre Ausbildung beenden werden und dass die Möglichkeit besteht, diese Mitarbeiter in den Kreisstraßenbereich zu übernehmen.

 

Die je Straßenwärter zu betreuende Straßenlänge beträgt beim Bund 12,2 km, beim Land 18,2 km und beim Landkreis Diepholz 17,1 km. Bei einem Personalstand von 20 KSW müsste beim Landkreis Nienburg ein Straßenwärter 15,5 km Kreisstraße betreuen.

 

Die Verwaltung schlägt daher in Abstimmung mit der Straßenbauverwaltung vor, ab Erreichen des Personalstandes von 20 KSW versuchsweise, zunächst befristet für ein Jahr, die Aufgaben mit diesem reduzierten Personalstand wahrzunehmen. Die nächste Änderung steht nach derzeitiger Rentenregelung erst 2024 an.

 

Kreisrat Schwarz fügt ergänzend hinzu, dass für die Straßenwärter an Bundes- und Landesstraßen, die ihre Ausbildung in 2014 beenden, gesorgt ist. Es entsteht keine soziale Härte. Der Landkreis sollte daher versuchen, ob sich eine Einsparung im Rahmen des versuchsweise reduzierten Personalbedarfs bewährt.

 

KTA Sieling unterstützt diesen Vorschlag.


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig mit 0 Enthaltungen