Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.

Beratungsgang:

 

BD Wehr informiert über die Inhalte zum Erlassentwurf des Nds. Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz zur Zulassung von Vorhaben zur Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas und gibt zusätzliche Erläuterungen zum Begriff „Fracking“.

 

Niedersachsen trägt mit 95 % des in Deutschland geförderten Erdgases einen hohen Beitrag zur Eigenversorgung  (10 %). Damit kann die Abhängigkeit von Importen etwas verringert werden. Rund 40% des Bedarfs an Erdgas werde allein aus Russland gedeckt. Die Erdgasversorgung werde weiterhin als „Brückenglied“ zum Umstieg in die regenerativen Energien gebraucht.

 

Unterschieden werden zwei Arten der Erdgasgewinnung  durch Fracking: Das Fracking unkonventioneller Lagerstätten wie in Schiefer- und Tongestein, das aber abgelehnt wird. Hiermit werden erhebliche Gefahren mit den noch nicht ausreichend bekannte Auswirkungen der eingesetzten Frack-Flüssigkeiten auf das Grundwasser oder aus Erdbeben verbunden. Davon unterschieden wird Fracking in tiefer gelegenem Sandgestein (konventionelle Lagerstätte), welches inzwischen seit Jahren bewährter Stand der Technik und zwingend durch eine UVP zu begleiten ist.

 

Bislang fehlt es an einer bundeseinheitlichen Regelung des Bergrechts. Auch aufgrund einer breiten Bürgerbeteiligung soll es deshalb zu einem gemeinsamen Runderlass kommen.

Die Nds. Ministerien für Umwelt (Wenzel) und Wirtschaft (Lies) haben mit dem Erlassentwurf eine gemeinsame Zielsetzung für die Zukunft der Erdgasförderung am 17.03.14 vorgestellt.

So soll es kein zugelassenes Fracking aus unkonventionellen Lagerstätten (z. B. Tongestein) geben. Fracking soll nur zulässig in Sandgesteinstiefen größer 2.500 Metern sein. Tiefbohrungen mit Frackmaßnahmen dürfen nur mit UVP-Begleitung erfolgen. Die Verbringung von Lagerstättenwasser darf nur in genutzten Standorten zulässig sein und eine Aufbereitung von Frack-Flüssigkeiten habe zu erfolgen.

 

Ziel ist die Stärkung der Rechtsposition der Bürger (Beweislastumkehr), sowie keine Verbringung von umwelttoxischen Substanzen und keine bergbauliche Nutzung in Wasserschutz-, bzw. Trinkwassergebieten.

Z. Zt. gibt es ein seit zwei Jahren andauerndes Moratorium der Industrie zunächst auf die Erkundung von Erdgas in unkonventionellen Lagerstätten zu verzichten.

 

Im weiteren Vorgehen ist geplant, die Regelung der genannten Punkte in einem gemeinsamen Runderlass, Entwurf im Beteiligungsverfahren und im Mai in den Dialogprozess mit Umweltverbänden und Bürgerinitiativen einzubringen und eine Bundesratsinitiative zum Bundesbergrecht und zum Wasserrecht zu starten.

 

Aufgrund der Anfrage von Herrn Göckeritz antwortet BD Wehr, dass es im Gebiet des Landkreises Nienburg/Weser  keine Erdgasgewinnung durch Fracking aus konventionellen Lagerstätten (Sandstein) gibt. Schiefer und Tongestein kommt im Südkreis vor.