Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Die Weiterführung der einzelbetrieblichen Förderung produktiver Investitionen in kleinen und mittleren Unternehmen wird befürwortet.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit der REK Weserbergland plus eine Förderrichtlinie zu erarbeiten, um eine einzelbetriebliche Förderung produktiver Investitionen in kleinen und mittleren Unternehmen in den Jahren 2015 – 2020 auf Basis der Deminimis-Verordnung weiterzuführen.

 

Erstmalig sollen für das Jahr 2015 Mittel in Höhe von 250.000 € in den Haushalt eingestellt werden.


Beratungsgang:

 

Verwaltungsfachangestellter Härtel erläutert die Vorlage.

 

KTA Dr. Weghöft fragt nach, ob 250.000 € nicht zu wenig seien.

 

Landrat Kohlmeier entgegnet, dass der Landkreis in der vergangenen Periode mit durchschnittlich 250.000 € Eigenmitteln pro Jahr gestartet sei. Somit fehle nur der Anteil aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE).

 

KTA Sieling fragt nach, ob die bisherigen Kriterien weiterhin gelten sollen.

 

Landrat Kohlmeier entgegnet, dass eine neue Förderrichtlinie erarbeitet werden müsse.

 

Verwaltungsfachangestellter Härtel ergänzt, dass die Deminimis-Verordnung Förderausschlüsse beinhaltet, an die der Landkreis gebunden sei.

 

KTA Brunschön führt aus, dass die Weiterführung als ein Zeichen für die kleinen und mittleren Unternehmen im Landkreis zu werten sei. Darüber hinaus finde er es gut, dass die Zusammenarbeit in dem Projekt in der REK Weserbergland plus weiterhin gegeben sei.

 

KTA Brüning stellt fest, dass der EFRE nicht verschwunden sei. Die Förderschwerpunkte seien nur verlagert worden. Er gehe jedoch weiterhin davon aus, dass EU-Fördermittel in den Landkreis fließen und erkundigt sich, wie dieser Umstand im Projekt berücksichtigt wird.

 

Verwaltungsfachangestellter Härtel erläutert, dass primär versucht werden sollte, die europäischen Fördertopfe in Anspruch zu nehmen. Sollte es für die Unternehmer keine Möglichkeit geben, dann soll der Kreiszuschuss auf der Basis der Richtlinie gewährt werden. In diesem Zusammenhang wird bei der Antragsbearbeitung der Ausschluss einer Doppelförderung geprüft.

 

Kreisrat Schwarz ergänzt, dass das Land Niedersachsen die „Integrierten Territorialen Investitionen“ (ITI) plane.


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig mit 0 Enthaltungen