Nachtrag: 07.06.2004

Beschluss: Das Gremium beschließt geändert.

Beschlussempfehlung (1 Gegenstimme, 1 Enthaltung):

 

Am Johann-Beckmann-Gymnasium Hoya wird mit Wirkung vom 01.08.2005 aufsteigend eine gymnasiale Oberstufe errichtet. Ein entsprechender Antrag ist an die Schulbehörde zu richten. Der planerische Einzugsbereich des Johann-Beckmann-Gymnasiums wird auf das Gebiet der Samtgemeinden Grafschaft Hoya und Eystrup sowie auf den Einzugsbereich der Grundschule Wietzen, Samtgemeinde Marklohe, festgelegt.

 

Der planerische Einzugsbereich ist durch Satzungsbeschluss mit Wirkung vom 01.01.2005 an als Schulbezirk gemäß § 63 Abs. 2 NSchG festzusetzen.

 

Schülerinnen und Schüler, die am 01.08.2004 im Sekundarbereich I an Stelle des Johann-Beckmann-Gymnasiums ein Nienburger oder Verdener Gymnasium besuchen, können dort ihre Schulzeit beenden.

 

Die organisatorischen, finanziellen und baulichen Maßnahmen werden nach Vorliegen der schulbehördlichen Entscheidung beraten.

 

Die Festsetzungen im bisherigen Schulentwicklungsplan sind anlässlich der Fortschreibung zum 01.01.2005 zu ändern.

 


Ltd. KVD Klein erläutert die Beschlussvorlage. Im Vordergrund steht eine Schülerzahlenprognose die ausreicht, dauerhaft eine Dreizügigkeit der gymnasialen Oberstufe zu sichern. Dies ist auch Genehmigungsvoraussetzung nach Landesrecht. Der planerische Einzugsbereich des Johann-Beckmann-Gymnasiums Hoya beschränkt sich aktuell auf die Samtgemeinden Grafschaft Hoya und Eystrup. Die Zukunftsprognose für eine gymnasiale Oberstufe mit Schülerinnen und Schülern aus diesen Samtgemeinden geht von einer Zwei- bis Dreizügigkeit aus. Diese Erkenntnis erfordert die Erweiterung des Einzugsbereichs der Schule.

 

Ltd. KVD Klein erklärt, dass die Samtgemeinde Bruchhausen-Vilsen mit Beginn des kommenden Schuljahres ein Sek.-I-Gymnasium erhalten wird. Deshalb hatte der Landkreis Nienburg/Weser in der Vergangenheit Kontakt zum Landkreis Diepholz aufgenommen und die Frage der Zusammenarbeit zwischen den Gymnasien Bruchhausen-Vilsen und Hoya in der gymnasialen Oberstufe erörtert. Der Landkreis Diepholz wünscht eine Oberstufenbildung seiner Gymnasiasten im eigenen Kreisgebiet. Eine Ausdehnung des planerischen Einzugsbereichs des Johann-Beckmann-Gymnasiums um jenen der Grundschule Wietzen wäre eine weitere Möglichkeit, um zusätzliche Schülerinnen und Schüler  zu gewinnen. Diese Schülerinnen und Schüler sollten durch die Schaffung eines satzungsmäßig festzulegenden Schulbezirks dauerhaft gesichert werden.

 

Ltd. KVD Klein weist zusammenfassend darauf hin, dass ein zu stellender Antrag auf Errichtung einer gymnasialen Oberstufe in Hoya nach mündlicher Aussage der Bezirksregierung Hannover grundsätzlich durch das Land Niedersachsen genehmigt werden kann. Fraglich ist allerdings der Zeitpunkt der Errichtung der gymnasialen Oberstufe. Der Redner stellt fest, dass der Vorschlag der Verwaltung (01.08.2006) von der veröffentlichten politischen Aussage (01.08.2005) abweicht. Die Verwaltung hält dennoch an ihrem Vorschlag zum Beginnzeitpunkt fest.

 

KOAR Riepe  macht deutlich, dass in den kommenden Jahren noch viele zusätzliche Aufgaben durch das Schul- und Kulturamt zu erledigen ist. Die Fülle von besonderen Themen erfordert eine Umsetzung frühestens zum 01.08.2006. Darüber hinaus sind am Standort Hoya im Vorfeld viele ungelöste Probleme existent.

 

Zum 01.08.2004 ist zunächst die schulreformbedingte Raumfrage zwischen Realschule und Gymnasium zu lösen. Hierbei ist zu bedenken, dass sich die Realschule Hoya immer an der Teilungsgrenze zwischen Drei- und Vierzügigkeit bewegt. Eine fiktive Einplanung von drei zusätzlichen 11. Klassen mit Wirkung vom 01.08.2005 würde definitiv einen Fehlbestand von naturwissenschaftlichen und musischen FUR nach sich ziehen.

 

KOAR Riepe empfiehlt dem Ausschuss außerdem eine abgestimmte Vorgehensweise mit dem Bauvorhaben “Hauptschule Hoya”. Er macht anhand des Beispiels “Bau einer Cafeteria” deutlich, dass sowohl das Johann-Beckmann-Gymnasium eine solche fordert, als auch der angedachte Ganztagsschulbetrieb an der “Hauptschule Hoya” eine Cafeteria benötigt. Es macht keinen Sinn, für diese zwei Schulen je eine eigene Cafeteria einzurichten (dies auch alles vor dem Hintergrund, dass sich die Realschule Hoya ebenfalls am Standort befindet). Eine Cafeteria für alle drei Schulen wäre die einzige richtige Entscheidung.

 

Ferner sind Grundstücksverhandlungen zu führen, das Sportstättenproblem ist zu lösen und die Ganztagsschulfrage zu klären. Das Schul- und Kulturamt bittet um ausreichende Planungszeit für eine ordentliche und sachgerechte Aufgabenerledigung.

 

Stellvertr. Landrat Ahlers bezeichnet die Ausführungen seiner Vorredner als wichtig, gibt aber zu bedenken, dass dieses Thema bereits seit 2001 existent ist. CDU und WG im Landkreis Nienburg/Weser sprechen sich für den 01.08.2005 als Beginnzeitpunkt aus. Die Bezirksregierung Hannover hat die für eine Antragstellung erforderlichen Zulässigkeitskriterien für das Johann-Beckmann-Gymnasium Hoya als gegeben angesehen. Eine Prognose bezüglich zusätzlicher Schülerinnen und Schüler aus Bruchhausen-Vilsen ist derzeit noch zu früh, da diese erst in 2010 die gymnasiale Oberstufe besuchen werden. Die Entscheidung, am Standort Hoya ein Vollgymnasium zu errichten, ist überfällig.

 

KTA Dr. Röhrs teilt diese Auffassung. Nach seiner Ansicht muss der Anbau zum 01.08.2006 fertig gestellt sein. Dies sei machbar. Unter Umständen müssen zur Zielerreichung Personalumschichtungen innerhalb der Verwaltung vorgenommen werden. Für Schülerinnen und Schüler aus der Region Hoya muss die erforderliche Planungssicherheit umgehend geschaffen werden.

 

Vors. KTA Koch ergänzt, dass sich die Schule in der Lage sieht, zum 01.08.2005 zunächst ohne zusätzliche Baumaßnahmen auszukommen und die zusätzlichen Klassen im bestehenden Gebäude unterzubringen.

 

KTA Brunschön teilt die Bedenken der Verwaltung, macht aber deutlich, dass eine Abwägung zwischen Schul- und Verwaltungsinteresse auf Seiten der Politik zu Gunsten des Schulinteresses stattgefunden hatte. Losgelöst vom Termin spricht er von einer mutigen Entscheidung, da Finanzen und Schülerzahlen kritisch zu hinterfragen sind. Letztendlich wird die Schule aber durch Qualität überzeugen und die erforderlichen Schülerzahlen zusammen bekommen.

 

Ltd. KVD Klein verdeutlicht, dass ein Vergleich mit dem zukünftigen Gymnasium in Bruchhausen-Vilsen nicht angestellt werden kann, da man im vorliegenden Fall das Gesamtprojekt Schulzentrum Hoya betrachten muss. Unabhängig vom Ergebnis des späteren Beschlusses wird sich die Verwaltung bemühen, diesen sachgerecht umzusetzen. Ggf. müssen aber Abstriche bei anderen geplanten Maßnahmen erfolgen. Darüber hinaus gibt es keine Beamten des gehobenen Dienstes oder vergleichbare Angestellte beim Landkreis Nienburg/Weser, die eine Planstelle besetzen und keine ausreichenden eigenen Aufgaben zu erfüllen haben. Die erforderliche Einarbeitung belastet das von seinen Aufgaben als sehr spezifisch einzuordnende Schul- und Kulturamt außerdem. Es gibt gute Gründe für einen Beginnzeitpunkt 01.08.2006.

 

KTA Kassube mahnt, dass man aufgrund von problematischen Schülerzahlen nicht in der Öffentlichkeit propagieren sollte, dass die Errichtung einer gymnasialen Oberstufe in Hoya als die einzig richtige Möglichkeit anzusehen ist. Sie stellt die Frage, ob man es sich leisten kann, ein zweites “Wechold” zu schaffen. Was ist mit schulischen Veränderungen in der Samtgemeinde Marklohe oder einer Auslagerung von Gymnasialschülern in die Samtgemeinde Steimbke? Die Rednerin steht den geplanten Schulbezirksfestlegungen außerdem kritisch gegenüber. Einerseits sollen die Gymnasien Schulprogramme entwickeln und sich einen gegenseitigen Wettbewerb liefern, andererseits soll Schülerinnen und Schülern im Sek.-I-Bereich aber die Möglichkeit genommen werden, die Schule frei zu wählen.

 

KTA Kassube hält den Beginnzeitpunkt 01.08.2006 für besser, da die Politik der Verwaltung die Möglichkeit zu einer ordentlichen Umsetzung der politischen Entscheidung geben sollte.

 

Vors. KTA Koch macht deutlich, dass eine Stärkung des Gymnasiums in Hoya stattfinden muss. Er sieht die Gefahr, dass ein Gymnasium, welches ausschließlich im Sek.-I-Bereich unterrichtet, sich als nicht ausreichend attraktiv darstellt, da Schülerinnen und Schüler zum Vollgymnasium tendieren.

 

Elternvertreter Koch erklärt, dass auch pädagogische Gründe zu betrachten sind. Nach seiner Auffassung kommt der 01.08.2005 als einziger möglicher Beginntermin für die gymnasiale Oberstufe in Hoya in Frage, da zu gleicher Zeit die Profiloberstufe eingeführt wird.

 

KTA Kanenbley bezeichnet den Standort Hoya als wirtschaftsstark. Gerade diese Wirtschaftsstärke verlangt ein Vollgymnasium in Hoya.

 

Des Weiteren hat das Elternengagement bei der Frage der Aufhebung der Organisationsteile der Hauptschulen Wechold und Bücken gezeigt, dass in der Samtgemeinde Grafschaft Hoya eine gewisse Standorttreue besteht.

 

KTA Hasslinger warnt davor, dass Gesamtkonzept aus den Augen zu verlieren. Sie hält den 01.08.2005 als Beginntermin insoweit für bedenklich.