Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.

Der Ausschuss für Brandschutz und Rettungswesen nimmt Kenntnis.


Beratungsgang:

 

EKR Klein erläutert, dass sich die Anforderungen an die Dienstleistung Rettungsdienst geändert haben. Im vergangenen Sommer wurde ein Gutachten zur umfassenden Betrachtung des Rettungsdienstes im Landkreis Nienburg/Weser in Auftrag gegeben, dessen Ergebnis jetzt vorliege. Dem Ausschuss solle nunmehr eine Vorab-info über die wesentlichen Inhalte und Erkenntnisse sowie die abzuleitende Vorgehensweise gegeben werden. Das Gutachten habe aufgezeigt, dass die Eintreffzeit von 15 Minuten in 95 % der Fälle in der Notfallrettung nicht eingehalten werde und es zu lange Wartezeiten im Krankentransport gebe. Aus dem Gutachten sei zu erkennen, dass es organisatorischen Optimierungsbedarf gebe. Hierzu sei die Verwaltung bereits mit den Beauftragten des Rettungsdienstes, dem ASB und DRK, wie auch der Leitstelle im Gespräch. Darüber hinaus müsse die Rettungsmittelvorhaltung in den vorhandenen Strukturen erhöht werden und die Standorte der Rettungswachen seien auch nicht ganz optimal gewählt: In den Gemeinden Rodewald, Steimbke und Wietzen gebe es strukturelle Defizite, die zu beheben seien. Auch mit der Unterstützung aus dem Heidekreis und der Region Hannover gebe es signifikante Hilfsfristüberschreitungen im Bereich Rodewald/Steimbke. Der Heidekreis und die Region Hannover hätten bestätigt, dass sie derzeit nicht in der Lage sind, den Bedarf der Notfallrettung in diesen Gemeinden bedienen zu können. Gespräche mit den Beauftragten zur Optimierung der Rettungsmittelvorhaltung auf Basis bestehender Verträge wurden geführt. Ein potenziell schwierigeres Gespräch mit den Kostenträgern des Rettungsdienstes war von Fairness und Akzeptanz des Gutachtens geprägt. Es gebe zwar noch keine dezidierten Äußerungen der Kostenträger, man könne aber optimistisch sein, dass es hier nicht zu grundlegenden Diskussionen bezüglich der Umsetzung des Gutachtens kommen werde.

 

Derzeit sei der neue Bedarfsplan in Arbeit, der in der nächsten Sitzung am 25.06.2014 dem Ausschuss mit einem entsprechenden Entscheidungsvorschlag vorgelegt werden solle, um ihn dann in der Kreistagssitzung am 18.07.2014 beschließen zu können. Vor ein paar Jahren wäre damit die Aufgabe im Wesentlichen erledigt gewesen. Die Anpassung der bestehenden Verträge wäre verhandelt und die Änderungen durch die Beauftragten umgesetzt worden. Diese Zeiten seien jedoch vorbei. Zunächst der BGH und dann 2010 der EuGH hätten die EU-weite Ausschreibungspflicht für Rettungsdienstleistungen festgestellt. Diese Rechtsprechung sei nun, Anfang 2014, durch eine neue Vergaberichtlinie wiederum dahingehend modifiziert worden, dass der Rettungsdienst unter bestimmten Voraussetzungen von der grundsätzlichen Ausschreibungspflicht ausgenommen sei. Solange dies jedoch nicht in deutsches Recht umgesetzt worden sei, gelte grundsätzlich die umfassende Ausschreibungsverpflichtung weiter. Für den deutschen Gesetzgebungsprozess seien ca. 2 Jahre anzusetzen. Vor dem Hintergrund dieser unklaren Situation sei lt. EKR Klein in Übereinstimmung mit dem Niedersächsischen Landkreistag von der Notwendigkeit eines transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens auszugehen, das niemanden benachteilige. Dem gegenüber liege ein vom DRK Nienburg beauftragtes Rechtsgutachten vor, das eine niederschwellige Vergabe auf der Basis der vorhandenen Vereinbarungen für zulässig halte. Die sich daraus ergebende Rechtsfrage müsse ggf. durch externe Beratung geklärt werden, die ggf. auch für die Durchführung eines rechtssicheren Vergabeverfahrens notwendig sei. EKR Klein erklärt, dass er den politischen Entscheidungsträgern nur Vorschläge hierzu machen werde, die rechtliche Risiken möglichst reduzieren. Mitte der zweiten Jahreshälfte 2014 solle die Entscheidung über die Form der Vergabe getroffen werden. Ein ggf. danach stattfindendes durch einen Fachanwalt begleitetes Vergabeverfahren dürfte bis weit in das Jahr 2015 hinein dauern, so dass die Umsetzung nach erfolgreicher Beauftragung frühestens Ende 2015, Anfang 2016 zu erwarten sei. Bis zur Umsetzung des neuen Bedarfsplanes seien also 1 ½ Jahre + x einzuplanen. Angesichts dieses Zeitraumes müssten Sofortmaßnahmen ergriffen werden, um bis zur endgültigen Umsetzung des neuen Bedarfsplanes wieder Eintreffzeiten den rechtlichen Erfordernissen entsprechend erreichen zu können.

 

 

Vorsitzender KTA Schlemermeyer kann sich noch an die Vorstellung des letzten Gutachtens von 2006 erinnern und die Aussage man habe zu viele Fahrzeuge im Rettungsdienst.

 

KTA Hauschildt dankt EKR Klein für die ausführliche Darstellung und fragt, ob im Gespräch mit den Kostenträgern des Rettungsdienstes auch schon Aussagen zu einer Übernahme der Kosten für die Sofortmaßnahmen getroffen wurden. EKR Klein erklärt, dass sich die Kostenträger hierzu offen gezeigt haben.

 

Nachdem Rodewald/Steimbke und Wietzen als Bereiche mit schlechten Eintreffzeiten dargestellt wurden, fragt KTA Hauschildt nach der Situation im Südkreis. EKR Klein erwidert, dass die Rettungsmittelvorhaltung im ganzen Landkreis ausgeweitet werden müsse, im Südkreis aber keine strukturellen Veränderungen erforderlich seien, wie in den vorgenannten Bereichen.

 

KTA König-Meyer fragt, ob durch die dargestellten Problemfelder tatsächlich schon jemand zu Schaden gekommen sei, was von EKR Klein verneint werden konnte.

 

KTA Dralle bezweifelt, dass die Ausweitung der Rettungsmittelvorhaltezeiten ausreichend sein werde, um die Patientenströme aus den Arztpraxen und Krankenhäusern zeitgerecht bedienen zu können. Auch werde schnell ein Notarzt zusätzlich zum Rettungswagen geschickt, obwohl der Arzt das nicht entschieden habe. EKR Klein erklärt, dass der Krankentransport ein sehr komplexes Thema sei. Rettungswagen fahren auch Krankentransporte und erzeugen hier Duplizitätsfälle in der Notfallrettung. Jedoch werde die Kombination aus Notfallrettung und Krankentransport im Landkreis Nienburg/Weser nicht aufgegeben werden.

 

Der Ärztliche Leiter Rettungsdienst Dr. Mengert erklärt, dass die Entscheidung über das erforderliche Rettungsmittel nicht der Arzt, sondern die Leitstelle unter Berücksichtigung des Notarztindikationskataloges treffe. Stelle der Arzt beim Patienten einen Infarkt fest, werde der Notarzt alarmiert, denn mit Verlassen der Praxis übernehme der Rettungsdienst die Verantwortung für den Patienten. Die längeren Wartezeiten für die Transporte der Patienten bei Entlassungen liegen im Übrigen auch an den Krankenhäusern selbst, Gespräche hierzu wurden aber bereits geführt.

 


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig