Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Der Samtgemeinde Heemsen wird für die Sanierung der Sporthalle Drakenburg eine ergänzende Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse nach § 117 NSchG in Höhe von höchstens 9.731 € gewährt.

 


Beratungsgang:

 

KAR Niemeyer erläutert den Ergänzungsantrag der Samtgemeinde Heemsen auf Erhöhung der zuwendungsfähigen Kosten für die Sporthalle Drakenburg. Mit der zwischenzeitlich vorliegenden Baugenehmigung habe sich die Forderung aus dem Bescheid ergeben, eine Brandwand zu errichten. Die Mehrkosten in Höhe von rd. 29.400 € seien förderfähig. Der Anteil einer Förderung aus dem Dorferneuerungsplan des Landesamtes für Geoinformation und Landentwicklung (LGLN) sei um ca. 210 € gestiegen und müsse vorab in Abzug gebracht werden. Demnach sei eine ergänzende Förderung aus der Kreisschulbaukasse von einem Drittel der restlichen förderfähigen Kosten in Höhe von höchstens 9.731 € möglich.

 


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig mit 0 Enthaltungen