Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.

Beratungsgang:

 

FBL Labode weist zu Beginn darauf hin, dass die Verwaltung die Ergebnisse der Schulentwicklungsplanung in der heutigen Sitzung vorstellen werde und Beschlüsse wegen der Komplexität des Themas erst in der nächsten Sitzung am 02.07.2014 vorgesehen seien.

 

In den letzten Jahren sei die Schulstruktur bereits in vielen Bereichen angepasst worden. Das sei u. a. durch die Aufhebung von Hauptschulen und die Zusammenlegung von Haupt- und Realschulen zu Oberschulen geschehen. Daneben standen qualitative Veränderungen wie z. B. energetische Sanierungen, Bau von Mensen/Sporthallen, Ausbau von Schulstandorten sowie Aufbau neuer Schulformen im Vordergrund.

 

Der kontinuierliche Prozess der Neuausrichtung der Schullandschaft im Landkreis zeige aufgrund der demografischen Entwicklung eine Richtung weg von Hauptschulen hin zu Oberschulen und Integrierten Gesamtschulen. Bereits im Jahre 2010/2011 habe ein erster Arbeitskreis Empfehlungen erarbeitet, die teilweise umgesetzt wurden. Die Arbeit des zweiten Arbeitskreises zeige, dass es sich um langfristige Aktivitäten handele. Der in der aktuellen Kreistagsperiode von der Kreispolitik eingesetzte Arbeitskreis setzte sich zusammen aus folgenden Vertretungen: aller im Kreistag vertretenen Parteien, des Kreiseltern- und –schülerrats, der Hauptverwaltungsbeamten, der Landesschulbehörde, Vertretungen der Schulformen Förderschule, Oberschule, Hauptschule, Realschule und Gymnasium, Behindertenbeirat, VLN, des Schulträgers der Stadt Nienburg und der Verwaltung des Landkreises.

 

Der Arbeitskreis habe in 12 Sitzungen auf der Basis von umfangreichen Datenerhebungen die vorliegenden Empfehlungen erarbeitet. Zugrunde gelegt wurden anfangs folgende erarbeitete Rahmenbedingungen: 1. Orientierung an den bestehenden Schulstandorten und den dort vorhandenen Räumlichkeiten, 2. Untersuchung über schulische Verflechtungsbereiche hinweg, 3. keine Bewertung pädagogischer Konzepte einzelner Schulen, 4. Heranziehung des Konzeptes des KGST-Vergleichsrings (KGST = Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement) für die Standortvergleiche der Oberschulen und 5. Zwischen-/Übergangslösungen bei fehlenden Möglichkeiten einer sofortigen Umsetzbarkeit einer dauerhaften Lösung.

 

In einem nächsten Schritt habe der Schulausschuss in seiner Sitzung am 09.10.2013 die Dreizügigkeit sowie die neuen Verflechtungsbereiche festgelegt. Der Standort Uchte wurde wegen seiner Lage und der Standort Hoya wegen der bereits erfolgten Neuorganisation als gesetzt betrachtet. Die Verwaltung sei der Auffassung, dass Schulstandorte mit dauerhaften Außenstellen nach den jüngsten Äußerungen der Kultusministerin künftig nicht mehr genehmigungsfähig seien. Sog. Z-Kurse seien ein Element an einer Oberschule mit einem gymnasialen Zweig, und diese würden für eine Genehmigung mehr Schüler(innen) erfordern.

 

Das Modell der KGST wurde auf Bundesebene für den Vergleich von Schulstandorten entwickelt und auf Nienburger Verhältnisse angepasst. Es wurde veröffentlicht, um eine Transparenz der Bewertung zu ermöglichen. Die erst kürzlich getroffene Entscheidung des Rates der Stadt Nienburg zur dortigen Schulentwicklung und die möglichen Auswirkungen auf die Standorte Heemsen und Steimbke bei der vorliegenden Empfehlung des Arbeitskreises konnten nicht mehr berücksichtigt werden. Es liege nunmehr an den politischen Gremien, die ausgearbeiteten Vorschläge zu bewerten und ggf. weitere Kriterien für die Entscheidung festzulegen. FBL Labode fügt in diesem Zusammenhang hinzu, dass den anwesenden Ausschussmitgliedern außerdem Anlagen zur Drucksache Nr. 2014/099 vorliegen würden (Resolutionen des Gemeinderates Steyerberg und des Samtgemeinderates Liebenau sowie eine

/      Stellungnahme der Samtgemeinde Heemsen) und diese dem Protokoll als Anlage 1 beigefügt werden.

 

Abschließend nennt FBL Labode die Empfehlungen des Arbeitskreises für die künftigen Standorte der Oberschulen für den Verflechtungsbereich Marklohe-Liebenau-Steyerberg => Marklohe, für den Verflechtungsbereich Landesbergen-Stolzenau-Rehburg-Loccum => Loccum und für den Verflechtungsbereich Heemsen-Steimbke => Steimbke.

Im Bereich der vom Land beschlossenen auslaufenden Förderschulen Lernen werden alle fünf Standorte zum 01.08.2018 am Standort Nienburg zusammengefasst. Übergangsweise werden zum 01.08.2015 die Standorte Rehburg und Uchte zu Rehburg und Nienburg und Pennigsehl zu Nienburg zusammengefasst.

Für die Gymnasien in Stolzenau und Hoya werde die Erreichbarkeit aus den Nachbargemeinden hin zum Schulstandort verbessert. Daneben sollten die Samtgemeinden Heemsen und Marklohe neben den Gymnasien in Nienburg auch Hoya (zur Sicherung der Schülerzahlen) als planerischer Einzugsbereich zugeordnet werden.

Schließlich sollten noch bestehende Schulbezirke zum 01.08.2015 aufgehoben werden und für die neuen Oberschulen keine mehr eingerichtet werden.

 

Abschließend werde es seitens des Arbeitskreises als vorteilhaft angesehen, die Trägerschaft der Sekundarschulen in der Stadt Nienburg durch den Landkreis zu übernehmen und darüber mit der Stadt Nienburg Verhandlungen aufzunehmen.

 

KAR Niemeyer stellt die Vorgehensweise der Bewertungen anhand der KGST-

/        Tabelle dar. Die Power-Point-Präsentation liegt dem Protokoll als Anlage 2 und 3 bei.

 

KTA Plate verdeutlicht die wesentliche Bedeutung der Auswirkungen der abzustimmenden Schulentwicklungsplanung und begrüßt die objektive Auseinandersetzung mit den Beurteilungskriterien. Doch nach intensivem Studium des Arbeitspapiers würden für ihn ein paar Bewertungskriterien und deren Multiplikatoren unlogisch und nicht transparent erscheinen. Daher hinterfrage er lediglich die Ergebnisse des Arbeitskreises. Diesbezüglich stellt er drei Beispiele aus dem Verflechtungsbereich Liebenau-Marklohe-Steyerberg vor, die nach seiner Auffassung unlogisch bzw. widersprüchlich erscheinen:

 

1. Jahreskosten:

Bei mehr als der Hälfte der Kriterien würden Jahreskosten des zukünftigen Standortes auf Basis von m² berücksichtigt. Im beispielhaften Vergleich zwischen jährlichen kalkulatorischen Kosten (Kriterium 104) von 25 T€ mit 54 Maximalpunkten und jährlichen Bewirtschaftungskosten (Kriterium 103) von 160 T€ mit 57 Maximalpunkten entstehe nach seiner Auffassung ein Missverhältnis zwischen Bewertungspunkten und geldwertem Volumen. Es gebe daher keinen Grund, den Geldwert beim Bewertungskriterium Nr. 104 fünfmal höher zu bewerten als bei Nr. 103.

Darüber hinaus sei unverständlich, warum eine Kostenbetrachtung am zukünftigen Standort unterbleibe und sich die Bewertungsmatrix lediglich auf Kosten aus der Vergangenheit beziehe.

Des Weiteren würde das Kriterium Nr. 211 „Gebäudezustand/Stand der Technik“ nicht in Geldwerten ausgedrückt.

Er hat den Wunsch, zukünftige gut prognostizierbare Kosten zu vergleichen. Eine entsprechende Ergänzung solch einer Kostenermittlung sei in den vorliegenden Gutachten mit wenig Aufwand nachträglich möglich.

Bevor die zukünftigen Kosten (z. B. energetische Sanierung in Marklohe) nicht abschließend geklärt würden, wäre es leichtfertig, sich für den Standort Marklohe zu entscheiden.

 

2. Nachnutzungsmöglichkeiten (Kriterium 403):

Im vorgenannten Verflechtungsbereich würden zukünftig 8.000 - 10.000 m² leerer Schulraum entstehen. Bei abnehmenden Schülerzahlen komme eine schulische Nachnutzung kaum in Frage. Daher sollte das Bewertungskriterium auch außerschulische Nachnutzungen zulassen.

Im Vergleich der drei Schulstandorte befinde sich z. B. das Schulgebäude in Marklohe auf einem eigenen Grundstück mit der Option, die angrenzende Fläche entsprechend herzurichten und landwirtschaftlich oder kommunal nachzunutzen. In Liebenau und Steyerberg gebe es nicht wirklich eine solche Option. Daher sei die Punktevergabe unter diesem Aspekt neu zu überdenken.

 

3. Prognostizierte Schülerzahlen (Kriterium 302):

Zu einer langfristigen Oberschule gehöre die Dreizügigkeit. Die Prognose der Schülerzahlen lasse nur am Standort Liebenau eine gesicherte Dreizügigkeit erwarten, wobei Marklohe voraussichtlich knapp dreizügig wäre.

 

Abschließend bittet KTA Plate, sich genügend Zeit zu lassen und den einen oder anderen Punkt des Arbeitskreises zu überdenken, um die Entscheidung des Kreistages objektiv, verständlich und umfassend nachvollziehbar zu machen.

 

Für KTA Brieber sei die von KTA Plate genannte Prognose zu den Schülerzahlen in Liebenau nicht nachvollziehbar. Im SEK-I-Bereich würden im Jahr 2022 in Liebenau und Steyerberg nur sehr wenige Schüler zusammenkommen und für eine Dreizügigkeit nicht ausreichen. Seitens der Pädagogen und dem Netzwerk der Schulleitungen sei eine Dreizügigkeit sinnvoller als eine Zweizügigkeit, so dass sich der Arbeitskreis einstimmig dafür ausgesprochen habe.

 

KTA Steinmann berichtet, dass die Arbeit des Arbeitskreises von der Samtgemeinde Mittelweser anerkannt werde. Es liege in der Natur der Sache, dass man objektiv auf den eigenen Standort schaue. Er verweist auf das Alleinstellungsmerkmal der Samtgemeinde, die neben einer nachhaltigen Dreizügigkeit durch die Kooperation zwischen der jetzigen Realschule und dem Gymnasium auch Z-Kurse anbieten könnte.

 

FBL Labode erläutert, dass Z-Kurse in der Regel bei Oberschulen mit einem gymnasialen Zweig eingerichtet würden. Da der Auftrag des Arbeitskreises nicht auf Z-Kurse ausgelegt war, könne dieses Kriterium im Nachhinein nicht gewertet werden. Laut Kultusministerium seien mind. 75 Schüler erforderlich, um sog. Z-Kurse anbieten zu können. Langfristig gesehen, schaffe es die Samtgemeinde Mittelweser nicht, diesen Wert aufrecht zu halten.

 

KTA Sanftleben ergänzt zu den Ausführungen von KTA Steinmann, dass bestehende pädagogische Konzepte nicht bewertet wurden. Nach der Neuordnung der Schulstandorte müssten die Schulen neue Konzepte erstellen.

 

KTA Heuer führt aus, dass die CDU-Fraktion die Ergebnisse des Arbeitskreises akzeptiere. Die Fraktion berate noch und habe derzeit kein abschließendes Ergebnis dazu. Zur Frage der Zügigkeit, war die CDU-Fraktion für eine Zweizügigkeit und damit für den Erhalt von vier statt drei Standorten. Dies hätten auch einige Lehrkräfte begrüßt, so dass es dann Jahrgänge geben würde, die keine überfüllten Klassen hätten. Wäre der Arbeitskreis dem Vorschlag einer Zweizügigkeit gefolgt, so hätte man vermutlich ein anderes Ergebnis mit einem Standort mehr gehabt. Die CDU-Fraktion akzeptiere das Ergebnis zum Verflechtungsbereich Steimbke-Heemsen,  mahnt aber gleichzeitig, keine voreiligen Entscheidungen zu treffen, solange die Stadt Nienburg ihre Schulentwicklungsplanung nicht vollendet habe.

 

KTA Werner berichtet, dass der Nienburger Stadtrat am 27.05.14 mit 24 Ja-Stimmen für die Umsetzung einer vierzügigen integrativen Schule gestimmt habe. Dieses Ergebnis liege jedoch nach dem Abschluss der Arbeit des Arbeitskreises des Landkreises. Des Weiteren merkt er an, dass der Arbeitskreis nur Vorschläge erarbeitet habe, die jetzt politisch und pädagogisch zu diskutieren seien. Bezogen auf die Verflechtungsbereiche gebe es einzelne Gewinnerstandorte. In einer Gesamtsicht aller Standorte sei für ihn fraglich, ob die Einzelergebnisse nebeneinander so akzeptabel seien. Was würde passieren, wenn in Marklohe eine Realschule bliebe? Könnten ggf. auch andere Standorte eine Realschule halten? Und wäre eine Realschule nicht eine gute Ergänzung im Raum Mittelweser? Was passiert, wenn sich Eltern nicht für die Gewinnerstandorte entscheiden? Man sollte daher den Raum Mittelweser nicht aus den Augen lassen. Für den nächsten Schulausschuss am 02.07.14 schlägt er vor, die Schulform Realschule in Marklohe zu belassen und diese in Kooperation zum Schulstandort in der Samtgemeinde Mittelweser zu sehen.

 

KTA Cunow fügt den Ausführungen von KTA Werner hinzu, dass es unmöglich sei, in jedem Zipfel des Landkreises einen Schulstandort zu haben. Neben dem Norden und dem Süden des Kreises müsste auf eine gleichmäßige Verteilung geachtet werden. Seiner Meinung nach sei die Schulform Oberschule gut gewählt, denn welche Schule würden Hauptschüler wählen, wenn es nur noch Realschulen, Gymnasien und eine Gesamtschule gebe?

 

Zu den Ausführungen von KTA Plate führt KTA Cunow aus, dass der umfangreiche Bericht die Rückendeckung der Samtgemeinde Mittelweser deutlich mache. Darüber hinaus verstehe er nicht, warum Schüler(innen) aus Standorten mit der größten Anzahl von Schüler(innen) auf andere Standorte verteilt werden sollten.

 

KTA Höltke erinnert daran, dass die Empfehlung des Arbeitskreises leider nicht alle Schulen betreffe. Es sei verständlich, dass die davon betroffenen Gemeinden, sich dazu äußern würden. Der demografische Wandel lasse allerdings nicht zu, alle SEK-I-Standorte aufrecht zu erhalten. Jede Gemeinde würde für ihren Standort argumentieren. Auch sie würde sich für den Bereich Liebenau und Marklohe wünschen, dass beide Standorte erhalten blieben. Doch die Lösung dieses Problems dürfe nicht länger hinausgezögert und von Jahr zu Jahr verschoben werden. Ansonsten würden ggf. gute Schulstandorte wegbrechen, da kein Gesamtkonzept dahinterstecke. Daher plädiere sie, den Empfehlungen des Arbeitskreises zu folgen.

 

Elternvertreter Rennhack fasst zusammen, dass es viele Pro und Contras bei diesem Prozess gebe. Er finde es fatal, dass die zuvor abgestimmten Kriterien von einigen in Frage gestellt würden. Das Gremium habe kreisübergreifend ohne Kirchturmdenken gearbeitet. Daneben schlägt er vor, dass die Verwaltung rechtlich prüfen sollte, ob eine Schule mit zwei Standorten, d. h. mit einer Außenstelle, genehmigungsfähig sei. Wenn das bejaht würde, dann sollte man dazu weitere Diskussionen führen. Zu der Standortdiskussion der Oberschulstandorte fügt er hinzu, dass es besser wäre, wenn in der Karte nicht nur die übrig gebliebenen Oberschulen sondern auch die Gymnasien eingezeichnet werden würden. Dann würde man sehen, dass die betroffenen Standorte jeweils über vorhandene Schulangebote verfügen. Immerhin würden bereits jetzt schon annähernd 50 % der Schüler Gymnasien anwählen. Er unterstützt die Aussage von KTA Höltke, dass endlich eine Entscheidung getroffen werden sollte, damit Verunsicherungen ausgeräumt würden.

 

KTA Brunschön pflichtet Elternvertreter Rennhack bei. Die SPD-Fraktion habe ebenfalls noch nicht abschließend beraten. Er spricht dem Arbeitskreis und deren Arbeit seine Hochachtung aus. Da müsse man schon gute Argumente haben, um eine andere Richtung einzuschlagen und nicht der Empfehlung des Arbeitskreises zu folgen. Wenn man jetzt anfangen würde, sich vereinzelte Kriterien auszusuchen und diese dann zu zerreden, dann wäre das Gesamtergebnis nicht mehr verwertbar. Die SPD-Fraktion sei eindeutig für die Dreizügigkeit. Auch würde eine zusätzliche Schule in der Samtgemeinde Mittelweser seiner Ansicht nach nichts bringen. In Stolzenau gebe es immerhin noch ein Gymnasium, eine Förderschule Stolzenau und die Freie Schule Mittelweser und wäre somit kein weißer Fleck auf der Landkarte.

 

KTA Plate mahnt, die Kreispolitik solle sich die Möglichkeit offen lassen ggf. Änderungen des Abschlussberichtes vorzunehmen.

 

KTA Brieber weist KTA Plate darauf hin, dass von den in der Bewertungsmatrix genannten Geburtenzahlen vorab 50 % Gymnasiasten und IGS-Schüler abzuziehen seien und die dann noch verbleibenden Kinder den Oberschulen zugerechnet werden könnten.

 

KTA Leseberg sagt, dass die Dreizügigkeit aus pädagogischen Gründen wichtig sei und so auch von Seiten der Schulleitungen bestätigt werde. Daneben seien nicht mehr genügend Schüler(innen) vorhanden. Er habe Verständnis für die Gemeinden, deren Standort nicht ausgewählt wurde, dass diese Punkte heraussuchen, wodurch sie benachteiligt würden. Es sei verständlich, dass jede Gemeinde für ihren Standort kämpfe. Bei solchen Entscheidungen werde es immer Befürworter und Gegner geben. Die WG-Fraktion findet es besser jetzt eine Entscheidung zu treffen, als zu lange zu warten.

 

KTA Sanftleben führt aus, dass sich die Grünen-Fraktion ebenfalls gut mit den Empfehlungen des Arbeitskreises anfreunden könne. Er verstehe, dass aus einigen Kommunen Stellungnahmen vorliegen, die zum Ziel hätten, die Bewertungskriterien in Frage zu stellen bzw. Erklärungen anfordern. Die Verwaltung sei jetzt am Zug, die Stellungnahmen zum Anlass zu nehmen und daraus einen offenen Dialog zu gestalten und ggf. zu einer neuen Gewichtung zu kommen. Ob es dadurch zu einer komplett anderen Planung komme, dass sei ungewiss.

 

KTA Brieber führt zum Verflechtungsbereich Heemsen-Steimbke aus, dass es in 2018 perspektivisch rd. 100 Kinder geben werde, von denen ca. die Hälfte für eine Oberschule in Frage käme. Allein diese Zahl reiche nicht für eine dreizügige Oberschule aus. Daher seien die Schülerzahlen aus dem Stadtbereich Nienburg von entscheidender Bedeutung.

 

Vors. KTA Koch fasst zusammen, dass viele sachliche Themen angesprochen wurden und er habe volles Verständnis dafür, dass jeder für seine Schule kämpfe. Im Arbeitskreis habe man über Drei- und Zweizügigkeit sowie vier oder drei Standorte beraten. Er würde es begrüßen, wenn sich die Fraktionen gemeinsam abstimmen würden. Von der Stadt Nienburg war eine Vertreterin im Arbeitskreis anwesend. Sie signalisierte, dass die Stadt sich nicht dagegen sperren möchte, Schüler(innen) am Stadtrand zu Heemsen und Steimbke auch dort beschulen zu lassen. KTA Koch führt weiter aus, dass die Ortsräte Holtorf und Erichshagen kürzlich in deren Sitzungen entschieden hätten, dass die Schüler(innen) aus den beiden genannten Ortsteilen Nienburgs eher nach Heemsen und Steimbke gehen würden. Damit wäre ggf. die Dreizügigkeit an den Oberschulen in Heemsen und Steimbke gegeben.

 

Auf Nachfrage von KTA Werner führt Landrat Kohlmeier aus, dass man am Beispiel der Schulentwicklungsplanung gesehen habe, dass ein ständiger Austausch zwischen Landkreis und Stadt erfolgt sei, dass die Stadt Nienburg aber erst recht spät zu einer Entscheidung gekommen sei. KTA Werner äußert abschließend die Bitte nach einer engen Zusammenarbeit zwischen Stadt und Landkreis.