Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.

Beratungsgang:

 

KAR Niemeyer stellt die gegenwärtige Situation der Schulsozialarbeit dar. Die Schulsozialarbeit werde derzeit aus zwei Fördertöpfen bedient. In erster Linie kommen Haushaltsmittel aus der Landesrichtlinie für Berufsorientierung und -bildung (jeweils eine halbe Stelle an Haupt- und Oberschulen). Das Bundesprogramm BuT (Bildung und Teilhabepaket) greife zusätzlich. Durch eine gemeinsame Inanspruchnahme beider Programme konnten teilweise ¾- und Vollzeitstellen in der Schulsozialarbeit eingerichtet werden.

 

Die Landesrichtlinie greife nur bei den Schulformen Haupt- und Oberschulen sowie Kooperativen Gesamtschulen und laufe zum 31.12.2014 aus. Die Landesregierung habe eine Fortsetzung der Richtlinie angekündigt, jedoch noch keine Details veröffentlicht. Falls eine Verlängerung ausbleiben sollte, sei zu diskutieren, ob der Landkreis selbst finanziere oder die betroffenen Stellenanteile gänzlich wegfallen würden.

 

Durch das BuT-Bundesprogramm waren zusätzliche Stellen bzw. Stundenaufstockungen bei den hiesigen Haupt-, Ober- und Förderschulen (nur mit Schwerpunkt Lernen) sowie an den BBS geschaffen bzw. vorgenommen worden. Die Pauschalbeträge aus dem BuT laufen ebenfalls zum 31.12.2014 aus. Dies könnte Folgendes bedeuten:

- befristete Arbeitsverträge würden unter Umständen nicht verlängert

- ab 2015 wären weiterhin alle Haupt- und Oberschulen nur noch mit jeweils einer vom Land finanzierten Halbtagsstelle ausgestattet

- die IGS Nienburg wäre bei einer unveränderten Landesrichtlinie weiterhin unversorgt

- die Schulsozialarbeiterstelle an der Hauptschule Eystrup würde zum 01.08.2015 frei werden und an eine der drei übrig bleibenden Förderschulen Lernen verlagert werden können

- sofern keine weiteren Hauptschulen auslaufen oder zusammengelegt würden, wären die restlichen beiden Förderschulen Lernen unversorgt

- die BBS Nienburg hätten weiterhin zwei vom Land finanzierte Stellen, von denen eine vom Landkreis anteilig mitfinanziert werde und die dritte BuT-Stelle wegfallen würde.

 

Des Weiteren teilt KAR Niemeyer mit, dass die zukünftige Finanzierungsfrage noch offen sei. Vor dieser Aufgabe stünden alle nds. Landkreise, was kürzlich als Tagesordnungspunkt auf der letzten Schulamtsleitertagung war. Die recht späte Festlegung des Landes gestalte sich in den Landkreisen schwierig, da laufende Arbeitsverträge auslaufen und die Kreise dadurch in Zugzwang geraten würden.

 

Vors. KTA Koch ergänzt, dass es gut wäre, wenn das Land die Richtlinie weiterführen würde, um auch eine bessere Planungssicherheit zu haben.

 

KTA Höltke unterstreicht, dass Schulsozialarbeit sehr wichtig sei und dass selbst Gymnasien einen Bedarf an solchen Kräften durchaus hätten. Die gesellschaftlichen Bedingungen hätten sich verändert und daher wäre eine Anpassung an die neuen Gegebenheiten sinnvoll. Es sei Aufgabe des Landes, die Rahmenbedingungen auf den Weg zu bringen.

 

KTA Brunschön ergänzt die Ausführungen von KAR Niemeyer, dass das Land Niedersachsen bereits eine Verpflichtungsermächtigung in den Haushalt 2015 und 2016 eingestellt habe, was aber keine Aussage über das Bundesprogramm BuT bedeute. Er hoffe, dass bei einer Überarbeitung der Richtlinie die Schulformen IGS und Gymnasien mit aufgenommen würden.

 

KTA Brieber halte den Erhalt des Status Quo für das Mindeste, was bei einer Neuregelung erreicht werden müsse. Schulsozialarbeit stelle für ihn eine Vorleistung zur Prävention von Jugendsozialarbeit dar. Nach seiner Ansicht sollten auch Gymnasien von dieser Richtlinie profitieren können, da die Gymnasialquote heutzutage bei fast 50 % liege.