Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Abstimmung: Ja: 10

Anwärtern der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt (früher gehobener Dienst) wird zugesagt, dass sie bei einem Prüfungsergebnis von mindestens 10 Punkten unabhängig vom Vorhandensein einer freien Stelle im Beamtenverhältnis eingestellt werden.

 

Bei einem Ergebnis von weniger als 10 Punkten erfolgt eine Einstellung nach Einzelfallentscheidung entsprechend dem Bedarf und im Rahmen verfügbarer Stellen.


Beratungsgang:

 

KVOR’in Immel stellt die Änderungen zum Grundsatzbeschluss aus 2009 vor. Durch die größere Fluktuation und die höhere Teilzeitquote ist eine Anpassung notwendig.

 

KTA Bomhoff fragt nach, ob eine Beschäftigung ohne Planstelle möglich ist.

 

KVOR’in Immel stellt klar, dass häufig Stellenanteile verfügbar sind.

 

KTA Brunschön erkundigt sich, ob hier 10 Punkte angesetzt werden müssen, oder nicht auch weniger ausreichend ist.

 

KTA Westermann entgegnet, dass nach Absatz zwei auch weitere Nachwuchskräfte eingestellt werden können.

 

KTA Leseberg sieht 10 Punkte als sinnvollen Wert an.

 

KTA Koch stellt fest, dass der zweite Absatz wichtig ist, um weitere Nachwuchskräfte zu übernehmen.

 


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig mit 0 Enthaltungen