Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Es ergeht einstimmig folgender

 

Beschluss:

 

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss empfiehlt dem Kreisausschuss und dem Kreistag zu beschließen, die Heranziehung der Samtgemeinde Uchte zur Durchführung der Aufgaben nach dem Bundessozialhilfegesetz, Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeldgesetz und Grundsicherungsgesetz zum 31.12.2004 aufzuheben.