Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

  1. Für die Sanierung der Lüftungsanlage sowie der Elektroinstallationen des C-Traktes werden im Rahmen einer überplanmäßigen Ausgabe sowie in Folge Maurer/Trockenbau und Nebenkosten zusätzlich zu den bereits für Sicherheitsbeleuchtung überplanmäßig  genehmigten Kosten in Höhe von 36.900 € weitere  425.000 €  bereitgestellt.

 

  1. Für die Sanierung der Trinkwasserinstallationen werden zusätzlich zu den bereits überplanmäßig bereitgestellten 258.100 € weitere 59.500 € überplanmäßig zur Verfügung gestellt.

  2. Für die Sanierung der Entwässerungsleitungen von den Waschbecken zu den Nebensträngen hin, werden 60.000 € überplanmäßig bereitgestellt.

 

  1. Für die Überarbeitung der Brandmelde- sowie der Sprachalarmierungsanlage sowie Brandschotts an den Heizungsinstallationen werden insgesamt 268.500 € überplanmäßig bereitgestellt. Die hierfür bereits in der Bauunterhaltung veranschlagten Haushaltsmittel in Höhe von 202.000 €  werden mit dem Nachtragshaushalt zurückgegeben.

 

  1. Für die Versetzung des Lüftungsturmes werden 20.000 € überplanmäßig bereitgestellt.

 

  1. Für das Heizungslabor werden bis zu 70.000 € überplanmäßig bereitgestellt.

 

  1. Für Unvorhergesehenes ist eine Rücklage in Höhe von 4 %  der Gesamtkosten zu bilden. Dies entspricht einem Betrag in Höhe von 75.000 €

 

  1. Für die Sanierung des Daches einschließlich der Lichtkuppeln werden 513.000 € überplanmäßig bereitgestellt.

 

  1. Für den Austausch der Fenster werden 590.000 € überplanmäßig bereitgestellt.

 

Die Deckung der überplanmäßigen Auszahlungen erfolgt über Einsparungen bei der GOBS Heemsen in Höhe von 120.400 €. Die verbleibenden Auszahlungen  werden über eine Einsparung bei der investiven Krankenhausumlage in Höhe von 106.600 € und eine Einsparung durch  Verschiebung der Investition K 139 in das Folgejahr mit bis zu 2.000.000 € gedeckt.

 

Soweit von der Versicherung Leistungen für die Dachsanierung erbracht werden, reduziert sich dieser Betrag entsprechend. Die überplanmäßigen Auszahlungen sind in die Nachtragsplanung aufzunehmen.


Beratungsgang:

 

KAR Rohwerder erläutert die Vorlage. Sie teilt ergänzend dazu mit, dass die Kamerabefahrung der Nebenstränge für die Entwässerung (Nr. 3 der Vorlage) zwischenzeitlich erfolgt ist. Der hieraus resultierende Bedarf muss nun noch detailliert ermittelt werden. Die Anfrage von KTA Brieber, ob die veranschlagten 60.000 Euro ausreichen, kann daher noch nicht abschließend beantwortet werden.

 

KTA Hauschildt fragt an, ob für die Brandmeldeanlage und die Sprachalarmierungsanlage (Nr. 4 der Vorlage) der gleiche Planer beauftragt wurde wie bei den Gewerken Elektro und Lüftung.

 

KAR Rohwerder bejaht dieses, da grundsätzlich zwischen den Gewerken ein Zusammenhang bestehe.

 

Bzgl. der Nr. 5 der Vorlage erläutert KAR Rohwerder, dass der Lüftungsturm an der jetzigen Stelle bereits bei der ersetzten Lüftungsanlage platziert war. Allerdings war dieser deutlich niedriger, was nicht mehr zulässig ist. Durch den höheren, die Fensterfront teilweise verdeckenden Turm ist sowohl der Anblick als auch der Lichteinfall nicht optimal.

 

KTA Cunow bekräftigt, dass der Turm einen unschönen Anblick bedeutet, weist aber darauf hin, dass die Fensterreinigung trotzdem durchgeführt werden kann.

 

Auf die Frage, ob der Turm noch weiter als 2 Meter vom Gebäude versetzt werden kann, antwortet TA Warnecke, dass es auf dem Gelände Zwangspunkte gibt, die bei einer Versetzung berücksichtigt werden müssen, u. a. einen Pumpensumpf und einen Kellereingang.

 

KTA Brunschön plädiert für die Versetzung des Turmes, da dieser momentan den Lichteinfall verhindere und somit der Raum halb abgedunkelt wird.

 

KTA Hauschildt bat um Auskunft, ob hier auch der Elektroplaner beauftragt wurde. KAR Rohwerder verneinte dieses.

 

Auf die Frage von KTA Brieber, in welche Richtung der Turm versetzt wird, antwortet TA Warnecke, dass dieser vom Gebäude in Richtung Parkplatz verschoben wird.

 

Bzgl. der Veränderung des Heizungslabors ( Nr. 6 der Vorlage) stellt KTA Hauschildt in Frage, ob angesichts der großen Spanne der Kostenschätzung  (10.000 bis 70.000 Euro) hier ein seriöser Planer eingesetzt ist.

 

KAR Rohwerder teilt dem Ausschuss mit, dass es sich hier um einen sehr bewährten Planer handelt, der zahlreiche größere Projekte für den Landkreis gut geplant hat.

 

TA Warnecke erläutert, dass das bisherige Heizungslabor bzgl. der Ausstattung und Zuleitung von dem Lehrpersonal in Eigenleistung eingerichtet wurde. Inzwischen entspricht dieses aber nicht mehr den allgemeinen technischen Vorschriften. Insgesamt wird mehr Abstand benötigt, so dass zwei Räume zusammengelegt werden müssen. Die Abstimmung mit den Lehrern konnte aus zeitlichen Gründen noch nicht erfolgen. Hieraus resultiere auch die erhebliche Kostenspanne. Es sind noch mehrere Varianten zu prüfen. Eine einfache Variante bedeute den Einbau von 1 Hebepumpe. Hier würde man in dem Kostenrahmen von 10.000 Euro liegen. Die Fachlehrer gingen aber von 4 Hebeanlagen aus.

 

Vorsitzender KTA Waering schlägt vor, 70.000 Euro einzuplanen, um handlungsfähig zu bleiben.

 

Bzgl. der Dachsanierung (Nr. 8 der Vorlage) ergänzt KAR Rohwerder, dass sich die Versicherung momentan nicht auf die Kosten für einen Austausch der Lichtkuppeln einlässt. Sie möchte nur die Kosten für eine Folierung der Kuppeln übernehmen. Hier muss noch verhandelt werden.

 

KTA Cunow befürwortet aus Wirtschaftlichkeitsgründen einen Austausch der Fenster (Nr. 9 der Vorlage) im Zuge dieser Sanierungsmaßnahme, ist jedoch verwundert über den hohen Kostenansatz. Wenn man die Gesamtkosten auf die Anzahl der Fenster umlegen würde, würden pro Fenster ca. 8.000 Euro entstehen. Er fragt daher, ob in diesem Preis auch der Sonnenschutz und die Belüftung der Klassenräume wie in dem Neubau der IGS enthalten seien.

 

TA Warnecke erläutert, dass die Kostenschätzung Alufenster enthalte. Diese liegen im Preis zwar höher, sind dafür aber stabiler und länger haltbar. Außerdem ist der Sonnenschutz mit zentraler Steuerung sowie Gerüst- und Planungskosten enthalten, sodass es sich hier durchaus um einen realen Wert handelt.

 

KAR Rohwerder ergänzt, dass zurzeit nur die Kostenschätzung vorliegt. Dieser folgt noch die Kostenberechnung. Außerdem erwähnt sie, dass die Fenster aufgrund der höheren Spannung durch die Größe teurer sind als Standardfenster.

 

Eine Belüftungsanlage der Räume wie in der IGS ist nicht geplant. Das Konzept der IGS (Nachtauskühlung, natürliche Belüftung) lässt sich nicht so ohne weiteres auf ein anderes Gebäude übertragen.

 

Unter Hinweis auf das Fazit teilt KAR Rohwerder mit, dass dieses Sanierungsprojekt zum Anlass genommen wird, in Zukunft die Gebäude und deren Sanierung und Instandhaltung ganzheitlich zu betrachten. In diesem Fall sind einzelne Problemlagen zusammengekommen, von denen im Vorfeld nicht alle hätten erkannt werden können. Allerdings muss der Fachdienst Liegenschaften auch in die Lage versetzt werden, solche Großprojekte zu begleiten.

 

Auf die Nachfrage von KTA Sanftleben, ob das mehr Personal bedeutet, antwortet LR Kohlmeier, dass in dem Fachdienst durchaus Bedarf besteht. Der Fachdienst ist dieser dynamischen Entwicklung nur gewachsen gewesen, weil die Kolleginnen und Kollegen andere Vorgänge zurückgestellt und mit hohem Engagement gearbeitet haben. Z. Zt. werden diesbezüglich Überlegungen angestellt. Sobald diese konkretisiert worden sind, werden sie an gegebener Stelle wieder in die Ausschüsse eingebracht.

 

KTA Brieber ist der Meinung, dass ein solches Projekt nicht nur begleitet, sondern auch kontrolliert werden muss. Die Leidtragenden bei dieser Sachlage sind Schüler und Lehrer. Außerdem kostet der Stillstand Geld. Deshalb muss sich bei Projekten dieser Größenordnung etwas ändern. Er plädiert jedoch dafür, dieses Projekt nun zu Ende zu bringen.

 

KTA Hauschildt äußert die Hoffnung, dass dieses Projekt mit dem Beschluss hierüber beendet ist. Dabei räumt er ein, dass auch die Politik kleinere Änderungen zu vertreten hat und bat gleichzeitig um eine Endabrechnung in diesem Ausschuss. Gleichzeitig zweifelt er daran, dass die Ansätze für die Rechtsstreitigkeiten ausreichen und regt deren Überprüfung an.

 

LR Kohlmeier macht deutlich, dass die Mehrkosten in Höhe von 1 Million Euro auch für ihn ein Ärgernis bedeuten. Zu Beginn des Projektes ist man davon ausgegangen, dass es lediglich bzgl. Elektro und Lüftung dringenden Sanierungsbedarf gibt. Dabei hat man die zusätzlichen Maßnahmen nicht im Auge gehabt. Dieses sei grundsätzlich auch in Ordnung. In diesem Projekt hat sich die Problematik auch aus der Gebäudestruktur (verschiedenen Anbauten und Umbauten) ergeben. Zukünftig ist eine größere Kontrolle, auch bzgl. der Planer, notwendig.

 

KTA Kaltofen schließt sich der Meinung an, das Projekt nun zu Ende zu bringen. Gleichzeitig bittet er jedoch, andere Deckungsmittel einzusetzen. Als Mitglied im Ausschuss für Kreisstraßen plädiert er gegen eine Verschiebung der Investition K 139.

 

LR Kohlmeier erläutert, dass die Maßnahme nicht verschoben werden soll. Der Baubeginn kann nicht vor Dezember erfolgen. Da keine Winterbaustelle eingerichtet werden soll, werden die Kosten erst im nächsten Jahr anfallen. Die hierfür veranschlagten 2 Millionen Euro werden im nächsten Haushalt erneut veranschlagt. Die Planung wird dadurch nicht beeinträchtigt.

 

KTA Sanftleben macht deutlich, dass er über den Umfang und die Kosten dieser Maßnahme entsetzt sei. Trotzdem plädiert auch er dafür, diese zu Ende zu bringen. Er bittet ausdrücklich darum, die Mittel für den Straßenbau im Haushalt 2015 wieder einzustellen.

 

KTA Brunschön bittet auf Wunsch der Lehrer/innen darum, bei derartigen Projekten die entsprechenden Fachlehrer als Berater/innen hinzuzuziehen.

 


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig