Beratungsgang:

 

Frau Brüggemann (Elternvertreterin aus Stolzenau) bemängelt, dass das pädagogische Konzept, was für Eltern sehr wichtig sei, nicht zur Sprache gekommen sei. Sie fragt, wann dieses berücksichtigt werde. In erster Linie gehe es den Eltern um den Schulstandort und nicht um die Frage nach den Kosten.

 

FBL Labode antwortet, dass schulische und pädagogische Konzepte erst dann bewertet werden könnten, nachdem die neuen Schulstandorte festgelegt wurden und dann neue Konzepte vorlägen.

 

Frau Brüggemann führt weiter aus, dass es für Eltern schwer nachvollziehbar sei, wenn die Schüler(innen) aus der Samtgemeinde Mittelweser eine Dreizügigkeit aufweisen, und die 118 Schüler(innen) dann eine Busfahrt nach Loccum in Kauf nehmen müssten. Die Eltern hätten sich bewusst für den Standort Stolzenau entschieden.

 

FBL Labode erwidert, dass im Gegensatz zum ersten Arbeitskreis, wo jede Gemeinde einen Schulstandort behalten sollte, nur noch drei Standorte rechnerisch basierend auf den Zahlen der nächsten 10 Jahre übrig bleiben würden. Zu Recht gehe es nicht um den Wohnort sondern um den schulischen Verflechtungsbereich.

 

KAR Niemeyer ergänzt, dass sich die Bewertungsmatrix u. a. auf die Entfernungskilometer beziehe. Im Verflechtungsbereich Landesbergen-Stolzenau-Loccum weise Stolzenau etwas höhere Geburtenzahlen aus, aber im Endergebnis seien es unabhängig vom zu wählenden Schulstandort ca. 2/3 Schüler(innen), die fahren müssten.