Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Beschlussvorschlag:

 

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Kreisausschuss und dem Kreistag die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2004 zu beschließen.


KOAR Kernein erläutert zwei Tischvorlagen. Zunächst müssen in den vorgelegten Entwurf noch einige Änderungen eingearbeitet werden, die sich kurzfristig ergeben haben. Die zweite Vorlage ist der Entwurf für die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2004. Die Mehrbelastung durch den Nachtrag beläuft sich auf rd. 1,4 Mio. Euro. Als Ursachen hierfür benennt er die Kostensteigerung im Bereich der Grundsicherungsleistungen (GSiG) und die Verlustabdeckung im Rettungsdienstbetrieb. Der Kassenkreditrahmen muss um 7 Mio. Euro auf 32 Mio. Euro erweitert werden, da nach der aktuellen Liquiditätsplanung mit dem hohen Finanzierungsbedarf etwa Ende November gerechnet werden muss. Außerdem benötigt auch der Betrieb Rettungsdienst einen um 200.000 Euro erweiterten Kassenkreditrahmen. Obwohl der Jahresabschluss für 2003 noch immer nicht vorliege, sei mit einem Verlust von rd. 360.000 Euro zu rechnen. Für das Vergabeverfahren zum neuen kommunalen Rechnungswesen sei eine Verpflichtungsermächtigung über 250.000 Euro eingeplant worden.

 

KTA Bartels begrüßt es, dass der 1. Nachtragshaushalt bereits so zeitig aufgestellt wird. Er frage sich aber, ob eine 2. Nachtragshaushaltssatzung erforderlich wird.

 

Hierauf antwortet KOAR Kernein, dass er hoffe, darauf verzichten zu können.

 

Die Frage von KTA Rahlfs, ob zu befürchten sei, dass mit Kassenkredite auch Investitionen finanziert würden, verneint KOAR Kernein.