Den Mittelansätzen für den Haushalt 2015 wird unter Vorbehalt zugestimmt.

 

Dem Punkt Nutzung der Cafeteria und Optimierung des zweiten Fluchtweges wird nur unter Vorbehalt zugestimmt, dass die Höhe der Kosten nochmals überprüft werden.

 


Beratungsgang:

 

KAR Schulz stellt anhand einer Präsentation den Haushaltsplan für das Jahr 2015 vor.

 

Zu dem Punkt Investition – Ausübung Vorkaufsrecht fragt Herr Hasselbusch, ob es für das Grundstück, auf dem das TÜV-Gebäude steht, ein Wegerecht für den Landkreis gibt. Das bejaht KAR Schulz.

 

Bei dem Punkt Investition – Kreishaus B Neubau – Nutzung Cafeteria und Optimierung 2. Fluchtweg ist KTA Hauschildt der Meinung, dass 150.000 EUR für einen Fluchtweg zu viel wäre. KTA Westermann ist ebenfalls der Meinung, dass der Fluchtweg zu teuer ist und man sich Alternativen überlegen sollte. Eventuell sollte nochmals mit der Denkmalschutzbehörde über diese Vorgaben gesprochen werden.

 

KTA Waering erkundigt sich, ob es vom Denkmalschutz eventuell auch Fördermittel für den Fluchtweg gibt, wenn Auflagen verhängt werden, die solche hohen Kosten verursachen.

 

Auch KTA Podehl ist der Auffassung, dass die Maßnahme zu teuer ist. Die Kosten sollten minimiert werden. Er findet es erforderlich, dort einen Fluchtweg anzubauen, da sonst die Nutzung der Cafeteria nicht möglich ist.

 

KTA Sanftleben findet die Kosten für den Umbau ebenfalls viel zu hoch, fände es allerdings schade, wenn der Raum auch weiterhin nicht benutzt werden kann.

 

KTA Waering schlägt vor, dass man die Kosten nochmals überprüft und auch mit der Denkmalschutzbehörde neu in Verhandlungen tritt.

 

KTA Hauschildt weist daraufhin, dass der Stockturm, wenn man vom Weserwall aus in dessen Richtung schaut, gar nicht durch den Treppenturm verdeckt wird, sondern allenfalls mit Blick aus der Hausmeisterwohnung.

 

 

KTA Brieber erkundigt sich bei dem Punkt Umsetzung der Schulentwicklungsplanung woher die 500.000 EUR in der Kreisschulbaukasse kommen. Ihm ist nicht bekannt, dass hierzu bereits ein Beschluss erfolgt ist. KAR Rohwerder erläutert, dass es in den vergangenen Jahren nicht üblich gewesen sei, für kreiseigene Maßnahmen Beschlüsse einzuholen. Hinsichtlich der Höhe bittet sie darum, die Frage im Ausschuss für die allgemeinbildenden Schulen erneut zu stellen, da die Festsetzung und die Berechnung der Mittel durch den Fachdienst Schule und Kultur erfolgt.

 

Zu dem Punkt Umsetzung der Schulentwicklungsplanung – Auflösung von Schulen möchte KTA Hauschildt wissen, was mit den Schulgebäuden passiert, wenn die Schulen aufgelöst werden. In Pennigsehl zum Beispiel steht das Gebäude im Eigentum der Gemeinde. Ebenso möchte KTA Hauschildt wissen, wofür die 10.000 EUR Entsorgungskosten seien. Ob diese für die Inneneinrichtung der Schulgebäude seien. Das bejaht KAR Schulz.

 

KTA Westermann fügt hinzu, dass die Gebäude vermutlich anderweitig genutzt werden. KAR Schulz teilt mit, dass diesbezüglich Konzepte entworfen werden müssen.

 

Zu dem Punkt Installation von LED-Beleuchtungstechnik erklärt KAR Schulz, dass die im Haushalt 2014 veranschlagten Kosten in Höhe von 50.000 € nach erneuter Betrachtung nicht ausreichen werden. Es entstehen zusätzliche Kosten in Höhe von 62.200 €. Diese sind unter anderem den Präsenzmeldern zu schulden, ohne die eine Förderung durch den Projektträger nicht möglich wäre. Um die Präsenzmelder zu verbauen, muss die Hallendecke geöffnet werden, damit die Melder in das Leitungssystem integriert werden können (20.000 €). Zudem muss die Elektroverteilung aus dem Jahre 1978 überarbeitet werden (3.500 €). Für die Arbeiten an der Decke wird ein Rollgerüst benötigt (1.200 €) und der Sporthallenboden muss abgedeckt werden (8.500 €). Das Honorar für die Planung muss ebenfalls noch berücksichtigt werden (ca. 29.000 €).

 

KTA Waering gibt den Vorsitz kurzzeitig an KTA Brieber ab um seine Sichtweise darzulegen.

KTA Waering kann die Höhe der genannten zusätzlichen Kosten für den Einbau der LED-Beleuchtungstechnik nicht nachvollziehen. Wenn die alten Lampen aus der Decke herausgenommen werden, sei Platz für Präsenzmelder und Leitungen. Die Kosten für die Überarbeitung der Elektroverteiler sind nicht notwendig. Das Rollgerüst muss vom Auftragnehmer gestellt werden. Weiterhin ist KTA Waering der Meinung, dass die Kosten für die Abdeckung für den Sporthallenboden überzogen sind. Die Planungskosten sind so hoch, weil die Gesamtkosten für den Umbau so hoch angesetzt wurden und diese sich ja an den Gesamtkosten orientieren. Er sieht hier eine Abwehrhaltung der Verwaltung. Mit einer Verschiebung ist er einverstanden.

 

KTA Warnecke hält es für einen guten Vorschlag, nochmals zu prüfen und die Maßnahme eventuell zu verschieben.

 

KAR Schulz betont, dass es keine generelle Abwehrhaltung gibt, sondern die Verwaltung dieses Projekt ganzheitlich angehen und planen möchte.

 

KTA Podehl gibt dem Ausschussvorsitzenden Recht. Die Zahlen können nicht zutreffen. Er verweist auf die störenden Lichtkuppeln und fordert eine ganzheitliche Betrachtung.

 

KAR Rohwerder führt aus, dass der technische Sachbearbeiter prüft, ob es möglich ist, die Oberlichter zu entfernen.

 

Anmerkung:

Bezüglich der Belichtung der Sporthalle mit natürlichem Tageslicht ergibt sich die Notwendigkeit bereits aus dem öffentlichen Baurecht.  § 4 der „Niedersächsischen Bauordnung“  fordert entsprechend:

„Bauliche Anlagen müssen so angeordnet sein, dass sie das erforderliche Tageslicht erhalten und zweckentsprechend gelüftet werden können.“ Es gibt auch keine Argumente, die für eine reine Nutzung durch Kunstlicht sprechen. Wenn Tageslicht, wie hier in idealer Weise über die Oberlichter nutzbar ist, warum sollten dann die Oberlichter baulich geschlossen werden, was zwangsläufig eine zusätzliche Installation von Kunstlicht erforderlich machen würde. Die Betriebskosten würden  durch den Mehrverbrauch steigen und Kunstlicht kann natürliches Tageslicht auch nicht vollständig ersetzen.

 

Eine Neuverglasung  muss mit entsprechenden Eigenschaften (durchwurfhemmend,  transluzent) ausgestattet werden. Die baurechtlich erforderliche Rauchabzugsanlage ist in die Oberlichter zu integrieren.

 

KAR Schulz stellt klar, dass im Haushalt 2015 keine Mittel für dieses Projekt enthalten sind. Es bestand Einvernehmen, dass der Planansatz in Höhe von 50.000 EUR aus dem Haushaltsjahr 2014 für die Bestandsaufnahme genutzt werden soll.

 

Der Antrag auf Fördermittel soll zurückgezogen und im Haushalt für das Jahr 2016 erneut gestellt werden. Der Fördermittelgeber hat zugesagt, dass auch dann noch entsprechende Förderungen erfolgen.