Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Beschluss:

 

Die Verordnung zur Sicherung und Aufhebung von Naturdenkmalen im Landkreis Nienburg/Weser wird in der Anlage 1 zu Drucksache Nr. 2004/ALNU/001-1 beschlossen.

 


Dipl.-Ing. Gänsslen erläutert, welche durch Verordnung ausgewiesenen Naturdenkmale gelöscht werden müssen, da sie entweder nicht mehr den nach dem Nds. Naturschutzgesetz (NNatG) erforderlichen Schutzzweck erfüllen oder abgängig bzw. bereits beseitigt worden sind.

 

Darüber hinaus stellt Dipl.-Ing. Gänsslen die Naturschöpfungen vor, die aufgrund ihrer besonderen Schutzwürdigkeit und – bedürftigkeit als Naturdenkmal im Sinne des § 27 NNatG neu ausgewiesen werden sollen.

 

Mit Ausnahme der Gemeinde Leese haben sämtliche beteiligte Träger öffentlicher Belange und die betroffenen Grundstückseigentümer weder Bedenken gegen die beabsichtigten Löschungen noch gegen die geplanten Neuausweisungen vorgetragen. Die Gemeinde Leese möchte, dass der Mordplatz aufgrund seiner heimatkundlichen Bedeutung weiterhin als Naturdenkmal fortbesteht.

 

KTA Tonne kann die Beweggründe der Gemeinde Leese nachvollziehen und stimmt der touristischen und heimatkundlichen Bedeutung des Naturdenkmals "Mordplatz" zu. Er akzeptiere jedoch, dass unter heutigen Gesichtspunkten keine rechtlichen Grundlagen mehr für die Aufrechterhaltung des Statusses als Naturdenkmal vorhanden seien.

 

KTA Dr. Berkenhoff nimmt Bezug auf die zur Löschung vorgesehenen abgängigen Bäume und erkundigt sich, ob der Landkreis Nienburg seinem Auftrag zur Pflege der Naturdenkmale in ausreichendem Umfang nachkomme.

 

Hierzu erläutert Dipl.-Ing. Gänsslen, dass eine allgemeine Haushaltsstelle vorhanden sei, in der auch Mittel für die Pflege und die Unterhaltung von Naturdenkmalen zur Verfügung stehen, die in Abstimmung mit den jeweiligen Grundstückseigentümern durchgeführt werden. Es werden durchaus baumchirurgische Maßnahmen durchgeführt und ggf. auch Gutachten eingeholt. Was erhalten werden kann, dass werde auch nach Möglichkeit versucht zu retten. Zum Beispiel seien an dem im Herbst 2003 beseitigten ND NI 49 "Kastanie in Erichshagen" zuvor auch diverse Pflegemaßnahmen durchgeführt worden, die allerdings den Baum nicht mehr retten konnten. Ltd. BD Boll ergänzt, dass es aufgrund der desolaten Haushaltslage stets einer gründlichen Abwägung bedürfe, ob bestimmte Investition zum Erhalt eines Einzelbaums gerechtfertigt sind.

 

KTA Brinkmann fragt, welche Maßnahmen ergriffen werden, um den Diebstahl von Findlingen zu verhindern. Ltd. BD Boll erklärt, dass die Findlinge fotografisch dokumentiert und Abmessungen, Gesteinsart etc. erfasst seien. Ein Entwenden ließe sich jedoch grundsätzlich nicht verhindern.

 

Einstimmig fasst der Ausschuss für Landschaftspflege, Natur- und Umweltschutz nachfolgenden

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:          11

Nein-Stimmen:      0

Enthaltung: keine