Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Beschluss:

 

Der Landkreis Nienburg stellt in Zusammenarbeit mit den Gemeinden und einem Ingenieurbüro einen detaillierten Hochwasservorsorgeplan für die Weser auf. Der Eigenanteil des Landkreises in Höhe von 25 % der Projektkosten, maximal 25.000,00 € steht unter der Voraussetzung der Mitfinanzierung durch Fördermittel und Gelder der Gemeinden. Die Mittel werden über den Nachtragshaushaltsplan 2004 bereitgestellt.

 


BOR Wehr stellt den wesentlichen Inhalt eines für den Landkreis Nienburg /Weser denkbaren Hochwasservorsorgeplans Weser vor. Es handelt sich dabei zum einen um die Berechnung der Hochwasserspiegellagen der Weser und die anschließende Verschneidung mit den Geländehöhen, damit das Überschwemmungsgebiet mit den genauen Fließtiefen errechnet und dargestellt werden kann. Zum anderen sei in einem Leistungspaket für etwa 100.000,00 Euro eine Analyse des Schadenspotentials, Maßnahmen zur Bauvorsorge – wie etwa Deiche und Schutzwälle – sowie eine Deichbruchanalyse mit Ermittlung des überschwemmungsgefährdeten Gebietes der Weser enthalten. Im Gesamtergebnis soll eine Hochwassergefahrenkarte mit detaillierten Abwehrmaßnahmen im Hochwasserfall (Straßensperrungen, Umleitungen, Fluchtwege, Evakuierungsmaßnahmen, etc.) vorliegen.

 

Er betont noch mal, dass ein Hochwasservorsorgeplan eine wichtige Grundlage für die Erfüllung der den Gemeinden und vor allem dem Landkreis Nienburg/Weser als unterer Wasserbehörde obliegenden Aufgaben zur Gefahrenabwehr sei. 

Neben der Grundlage für das Katastrophenmanagement sei der Vorsorgeplan auch Grundlage für die Bauleitplanung und die Beurteilung von Einzelvorhaben in "Trockenwetterzeiten".

 

Abschließend zeigt er eine mögliche Finanzierung des Projektes aus Fördermitteln des Landes und einer Beteiligung der Gemeinden auf.

 

Auf die Frage von KTA Wulf nach den zeitlichen Vorstellungen für die Erstellung des Plans stellt BOR Wehr dar, dass – die Bereitstellung der erforderlichen Mittel sowie der Zustimmung der Kreisgremien vorausgesetzt – voraussichtlich nach der Sommerpause das Projekt gestartet werden könne. Ein erfahrenes Ingenieurbüro werde im Wettbewerb ermittelt.


 

Vors. KTA Dr. Röhrs fragt, ob die gewonnenen Daten aus dem Vorsorgeplan evtl. Auswirkungen auf bestehende rechtliche Planungen haben werden. BOR Wehr erklärt, dass die Ergebnisse der Analysen in die Bauleitplanung mit einbezogen und für die Bewertung bestimmter Maßnahmen berücksichtigt werden. Im Zweifel könne der Hochwasservorsorgeplan fundierte Begründungen für oder gegen Vorhaben liefern und ggf. Einzelgutachten ersetzen.

 

KTA Andermann zufolge fürchten die hiesigen Landwirte den Verlust landwirtschaftlicher Nutzflächen infolge des Ergebnisses eines solchen Gutachtens. Er erkundigt sich danach, wie stark die Erosionsschäden durch Hochwasser in der Vergangenheit waren.

 

BOR Wehr erklärt, dass eine Analyse der Strömungsgeschwindigikeit nicht Gegenstand eines Hochwasservorsorgeplans zum Preis von 100.000,00 Euro sein könne, es handele sich vielmehr um eine reine Hochwasserschutzplanung, die z.B. ein Ackerbauverbot nicht thematisiere.

 

KTA Tonne befürwortet gerade vor dem Hintergrund des Elbehochwassers 2002 das Erstellen eines Hochwasservorsorgeplans.

 

Grundsätzlich spricht sich Herr Göckeritz auch für eine fundierte Hochwasservorsorgeplanung im Notfall aus. Dieser Katastrophenplan sollte jedoch nicht durch ein externes Büro erstellt werden. Zum einen sei die Finanzierung nicht gesichert und zum anderen sei ein solcher Plan lediglich eine Punktbetrachtung bei dem ein Szenario mit bestimmten Parametern durchgespielt würde. Das Ergebnis werde aller Voraussicht nach so aussehen, dass zwar bestimmte Bereiche der Mittelweser geschützt seien, weiter südlich allerdings die Auswirkungen der Flut um so gravierender seien. Er spricht sich dafür aus, auf vorhandene Daten – wie z.B. aus dem 100 jährigem Hochwasser 1946 – zurückzugreifen.

 

KTA Tonne gibt zu bedenken, dass sich die Umwelt inzwischen sehr verändert habe. Die baulichen Veränderungen im Wesertal seien sehr gravierend und auch die Fließgeschwindigkeit der Weser habe stark zugenommen. Es sei insofern grob fahrlässig von derart veralteten Daten auszugehen. Diese Verantwortung sei er nicht bereit zu tragen.

Dieser Meinung schließt sich Herr Brüning an. Er erkundigt sich nach der Möglichkeit, Flutungsräume zu nutzen.

 

BOR Wehr erklärt, dass die Möglichkeit einer Notpolderung und die Nutzung von Flutungsräumen wie beim Elbehochwasser hier nicht gegeben ist, da der Landschaftsraum Mittel-/Oberweser anders aufgebaut sei. Das Tal der Oberweser sei dafür zu eng. Der Bereich der Mittelweser wirke bereits als großflächiger Polder.

 

 

 

Abschließend spricht sich KTA Andermann für die Erstellung eines Hochwasservorsorgeplans aus, zumal hierdurch die "Lücke" zu den in den Nachbarkreisen Verden und Minden bereits vorhandenen Plänen geschlossen würde. Ziel müsse sein, ein Gesamtkonzept von der Quelle bis zur Mündung zu entwickeln.

 

Einstimmig fasst der Ausschuss für Landschaftspflege und Natur- und Umweltschutz folgenden

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:          11

Nein-Stimmen:      0

Enthaltung: keine