Sitzung: 06.11.2014 Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt
Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2014/228
Beschluss:
Im Beteiligungsverfahren zur Änderung und Ergänzung des Landes-Raumordnungsprogrammes Niedersachsen (LROP) soll der Entwurf, auch über das Kapitel 3 – Ziele und Grundsätze zur Entwicklung der Freiraumstrukturen und Freiraumnutzungen -, als Stellungnahme für den Landkreis Nienburg/Weser abgegeben werden.
Beratungsgang:
Kreisrat Schwarz trägt die
Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft des ALNU und der Verwaltung zu den
Grundsätzen und Zielen des LROP vor.
Zu Ziffer 3.2.2 07 Satz 3 merkt KTA
Sieling an, dass das Land zwar hinsichtlich der Zuständigkeit des
Monitorings prädestiniert sei, Gemeinden wie die Samtgemeinde Mittelweser, die
besonders stark von der Auskiesung betroffen seien, damit jedoch ein
Steuerungselement über die Zeitstufenregelung verlieren würden.
Kreisrat Schwarz erwidert, dass dieses
Vorgehen mit der SG Mittelweser abgesprochen ist. Die Zeitstufenregelung sei
durch die Rechtsprechung in Frage gestellt.
BD Pagels erläutert, dass die Gemeinden durch ihre
Flächennutzungspläne Steuerungsmöglichkeiten haben. Die SG Mittelweser habe hiervon
auch Gebrauch gemacht. Im Ergebnis des neuen LROP bestehe ein Anpassungsgebot,
das auch für den Landkreis Nienburg/Weser gilt.
Kreisrat Schwarz stellt den
Zeitplan bis zur Beschlussfassung über das LROP dar und weist in diesem
Zusammenhang auf die gemeinsame Pressemitteilung des Nds. Ministeriums für
Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz sowie des Ministeriums für Umwelt,
Energie und Klimaschutz vom 05.11.2014 hin, nach der die ursprüngliche Frist
zur Stellungnahme (14. November 2014) bis zum Jahresende verlängert wurde.
Beratendes Mitglied Göckeritz ergänzt, dass die
in der Pressemitteilung des ML/MU bekanntgegebene Fristverlängerung bis Ende
Dezember des Jahres keine rechtliche Relevanz hat. Um eine Verlängerung der
Frist zu erreichen, müsste nach Auskunft des ML ein schriftlicher Antrag beim
Landwirtschaftsministerium eingereicht werden.
Hinsichtlich der Grundsätze und Ziele des
LROP sei er bezüglich Ziffer 3.1.1 06 Satz 2 nicht einverstanden, dass im
letzten Absatz der Stellungnahme die Möglichkeit in Abtorfungsgebieten auch
Hochmoormächtigkeiten von mindestens 50 cm als ausreichend für die Ausweisung
von Vorranggebieten für Torferhaltung und Moorentwicklung bezeichnet ist. Diese
Angabe könnte im Vergleich zu anderen Gebieten mit einer Moormächtigkeit von
mindestens 1,30 m missverstanden werden.
KTA Brüning erwidert, dass es
sich bei der Grenze von 1,30 m um den gegenwärtigen Stand der Wissenschaft
handele. Auch sei erwiesen, dass eine Moorentwicklung auch bei einer
Mächtigkeit von 50 cm gewachsenen Hochmoortorf in Abtorfungsgebieten möglich
ist. Daher sei die angegebene Grenze sinnvoll.
BD Wehr gibt zu bedenken, dass hier auch das Ziel
sei, Abtorfungsgebiete mit der Folgenutzung Wiedervernässung, die vorher nicht
als Vorranggebiet für Torferhaltung und Moorentwicklung ausgewiesen waren, wie
z.B. das Lichtenmoor, mit in die Gebietskulisse aufzunehmen. Gleichzeitig weist
er darauf hin, dass aktuell noch rechtskräftige Torfabbaugenehmigungen
existieren und zudem 2 weitere Anträge, darunter einer des Torfwerkes Uchte auf
Erweiterung der Torfabbaugenehmigung, beim Ministerium zur Prüfung vorliegen.
KTA Brieber stellt klar, das
der Arbeitskreis nunmehr viermal getagt habe und man sich auf diese Inhalte und
Gebietsabgrenzungen geeinigt habe. Eine neue Änderung wäre daher nicht
zielführend.
Beratendes Mitglied Dr. Reye verdeutlicht, das
es hier auch um das Thema Klimaschutz und die Verminderung von Treibhausgasen
gehe. Für ihn sei fraglich, ob man mit den Inhalten der Stellungnahme dem hohen
Anspruch des Klimaschutzes genüge getan habe.
Hinsichtlich Punkt 2. Uchter Mühlenbach,
Warmsen, bittet Vorsitzender Andermann darum, der Verständlichkeit
halber die Sätze 2 und 3 der Stellungnahme zu tauschen.
Vorsitzender Andermann regt weiter an,
unter Punkt 6. NSG Bunkenmoor die Grenzen auf der dazugehörigen Karte T 6 zu
korrigieren. In die Vorranggebiete wären ein Gebäude der Försterei sowie ein
Wohnhaus inbegriffen, die mit den damit verbundenen Zielen nicht vereinbar
sind.
Kreisrat Schwarz stellt die
Ergebnisse des Arbeitskreises hinsichtlich des Teilbereiches 3.1.2 – Natur und
Landschaft (Vorranggebiet Biotopverbund) vor.
BD Wehr erläutert anschließend die Vorranggebiete
Torferhaltung und Moorentwicklung sowie Biotopverbund anhand von insgesamt 25
Karten und verdeutlicht die Entscheidungen des Arbeitskreises hinsichtlich der
getroffenen Grenzsetzungen der Vorranggebiete und Korrekturen des Entwurfes des
Landes.
KTA Brieber übernimmt für die
Zeit von 14:23-14:25 Uhr die Sitzungsleitung.
Die Nachfrage von Vorsitzenden Andermann,
ob weitere Fachfragen der Abgeordneten bestehen, wird verneint.
Hinsichtlich der ungenauen rechtlichen
Ausgestaltung der Folgen der Umsetzung des Zieles „Flächen im Biotopverbund“
erläutert BD Pagels, dass zwar eine landwirtschaftliche Nutzung in den
ausgewiesenen Vorranggebieten möglich sei, diese den übergeordneten Zielen des
Planes jedoch nicht entgegenstehen dürfen. Beispielhaft nannte er die
Errichtung von Barrieren durch Bebauung in besonders schmalen Korridoren der
Vorranggebiete.
Beratendes Mitglied Göckeritz macht deutlich,
dass ihm die Formulierungen des Änderungsentwurfes des LROP unter Ziffer 3.1.2
02 hinsichtlich der Auswirkungen eines Biotopverbundes auf die einzelnen
Belange zu ungenau seien. Nach seinem Verständnis sollen hier extensive Flächen
für den Naturschutz geschaffen und miteinander verbunden werden. Eine intensive
Grünlandnutzung innerhalb eines Verbundes wäre dann nicht mehr möglich.
Herr Meyer zu Vilsendorf von der
Landwirtschaftskammer, Bezirksstelle Nienburg bestätigt, dass er von mindestens
zwei Betrieben im Hohes Moor/Sienmoor wisse, die in dem nun geplanten Biotopverbund
ansässig seien. Er fragt an, was man tun könne, wenn das Land dem Vorschlag des
Landkreises nicht folge.
Kreisrat Schwarz erläutert, dass
es daher umso wichtiger sei, dass der Ausschuss jetzt gut vorarbeite und
qualitativ hochwertige und überzeugende Ergebnisse abliefere und ergänzt, dass
es höchstwahrscheinlich nicht nur bei einer Auslegung des LROP bleiben werde.
Hinsichtlich Anfragen seitens der Einwohner
zu Schutzabständen zu den Vorranggebieten und der Bewirtschaftung von Flächen
die nur zum Teil in den geplanten Gebieten lägen, gab BD Pagels zu
verstehen, dass das LROP aufgrund seines Maßstabes gar nicht so genau sein kann
und auch nicht sein darf. Es müsse immer auch Spielräume geben, die dann auf
regionaler Ebene im Rahmen des RROP mit Inhalt zu füllen sind.
Er wies darauf hin, dass es in der
Vergangenheit auch hinsichtlich des Bodenabbaus Spielräume gegeben habe. Mit
der richtigen Begründung lassen sich Regelungen treffen. Aufgabe des Landes sei
es jedoch, hierfür die Grundsätze vorzugeben.
Kreisrat Schwarz erläutert zudem
die Wichtigkeit der Festlegung von genauen Grenzen der Vorranggebiete seitens
des Landkreises Nienburg/Weser. Detailgenaue Abgrenzungen seien glaubhafter.
Grobe Festsetzungen böten die Gefahr als „zu pauschal“ und als eine „nur
einseitige Argumentation“ vom Land abgelehnt zu werden. Die Problematik der
eventuell durch die festgesetzten Grenzen der Vorranggebiete geteilten Flächen,
solle daher in die Stellungnahme des Landkreises mit aufgenommen werden.
Auch Vorsitzender Andermann und KTA
Brüning machen deutlich, dass umfangreiche und detaillierte Stellungnahmen
zum LROP durch das Land beachtet und ernst genommen werden. Zudem trage man
dazu bei, dass der 2. Entwurf zum LROP viel konkreter ausgestaltet werden könne.
KTA Dr. Schmädeke gibt zu bedenken,
dass dem Vorschlag des Landkreises Nienburg/Weser hinsichtlich des Verlaufes
der Vorranggebiete durch das Land nicht gefolgt werden müsse. Eine Garantie
gebe es nicht.
Vorsitzender Andermann unterbricht die
Sitzung von 16:30-16:40 Uhr und gibt damit den anwesenden Einwohnerinnen und
Einwohnern die Gelegenheit, Fragen und Anregungen zur Stellungnahme des
Landkreises zum LROP vorzubringen.
Kreisrat Schwarz weist auf
Nachfrage eines Bürgers darauf hin, dass jeder Betroffene sich zusätzlich zur
Stellungnahme des Landkreises mit seinen persönlichen Anliegen an das
Ministerium wenden solle, um die eigene Betroffenheit aufgrund der regionalen
Gegebenheiten zu verdeutlichen. Die Möglichkeit sich Gehör zu verschaffen solle
unbedingt in Anspruch genommen werden. Nur so könne man sicher gehen, dass alle
Belange zum Zeitpunkt der Entscheidung dem Land bekannt sind.
Die Information von Landwirten aus
Woltringhausen über die Lage von drei Stallanlagen wird die Verwaltung in die
Karte T 3 und die Stellungnahme zum Hohes Moor/Sienmoor mit aufnehmen.
KTA Sieling bedankt sich beim
Arbeitskreis und der Verwaltung für die geleistete Arbeit.
KTA Dr. Schmädeke macht deutlich,
dass die CDU-Fraktion zu 100% dem Vorschlag der Verwaltung folgen wird.
Auch KTA Brieber schließt sich dem
Votum für die Fraktion der SPD an und hofft, dass das Land im Sinne des
Landkreises entscheiden wird.
KTA Brüning stellt für das
Teilgebiet T 5 Lichtenmoor heraus, dass aus seiner Sicht mit dem jetzigen Ergebnis
nur das absolute Minimum an Vorrangflächen für Torferhaltung und
Moorentwicklung ausgewiesen wurde. Er folge dem Vorschlag der Verwaltung nur,
wenn zeitnah weitere zusätzliche Flächen über den AK Lichtenmoor erarbeitet
werden. Er fordert, dass der Arbeitskreis „Lichtenmoor“ seine Arbeitsgrundlage
und die Ergebnisse noch vor der 2. Auslegung des Entwurfes des LROP zur
Verfügung stellt, damit dieser ALNU sich damit befassen könne. Nach seiner Einschätzung
könnte dieses in der 2. Jahreshälfte in 2015 der Fall sein.
KTA Dr. Schmädeke sichert als
Sprecher des AK Lichtenmoor zu, auf Anfrage den aktuellen Sachstand der
Arbeiten des Arbeitskreises dem ALNU mitzuteilen. Auf einen Termin wolle er
sich nicht festlegen. Wichtig wäre ein vernünftiges und qualitativ hochwertiges
Ergebnis. Dies brauche Zeit.
Damit erklärt sich KTA Brüning
einverstanden. Unter diesen Voraussetzungen werde er dem Vorschlag der
Verwaltung folgen.
KTA Podehl ist zuversichtlich, dass die Interessen der
Landwirtschaft und des Naturschutzes für beide Seiten zufriedenstellend
beachtet werden und die Fläche des Lichtenmoors aufgrund der Ergebnisse des
Arbeitskreises vergrößert werde.
Vorsitzender Andermann schließt die
Aussprache zu dem Tagesordnungspunkt, bedankt sich für die konstruktive
Diskussion und regt an, dass sich die AG aus ALNU und Verwaltung auch mit den
Änderungen zum 2. Entwurf des LROP befassen solle.
Beratungsergebnis:
Einstimmig mit 0 Enthaltungen.