Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Im Beteiligungsverfahren zur Änderung und Ergänzung des Landes-Raumordnungsprogrammes Niedersachsen (LROP) soll der Entwurf, auch über das Kapitel 3 – Ziele und Grundsätze zur Entwicklung der Freiraumstrukturen und Freiraumnutzungen -, als Stellungnahme für den Landkreis Nienburg/Weser abgegeben werden.

 


Beratungsgang:

 

Kreisrat Schwarz trägt die Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft des ALNU und der Verwaltung zu den Grundsätzen und Zielen des LROP vor.

 

Zu Ziffer 3.2.2 07 Satz 3 merkt KTA Sieling an, dass das Land zwar hinsichtlich der Zuständigkeit des Monitorings prädestiniert sei, Gemeinden wie die Samtgemeinde Mittelweser, die besonders stark von der Auskiesung betroffen seien, damit jedoch ein Steuerungselement über die Zeitstufenregelung verlieren würden.

 

Kreisrat Schwarz erwidert, dass dieses Vorgehen mit der SG Mittelweser abgesprochen ist. Die Zeitstufenregelung sei durch die Rechtsprechung in Frage gestellt.

 

BD Pagels erläutert, dass die Gemeinden durch ihre Flächennutzungspläne Steuerungsmöglichkeiten haben. Die SG Mittelweser habe hiervon auch Gebrauch gemacht. Im Ergebnis des neuen LROP bestehe ein Anpassungsgebot, das auch für den Landkreis Nienburg/Weser gilt.

 

Kreisrat Schwarz stellt den Zeitplan bis zur Beschlussfassung über das LROP dar und weist in diesem Zusammenhang auf die gemeinsame Pressemitteilung des Nds. Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz sowie des Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz vom 05.11.2014 hin, nach der die ursprüngliche Frist zur Stellungnahme (14. November 2014) bis zum Jahresende verlängert wurde.

 

Beratendes Mitglied Göckeritz ergänzt, dass die in der Pressemitteilung des ML/MU bekanntgegebene Fristverlängerung bis Ende Dezember des Jahres keine rechtliche Relevanz hat. Um eine Verlängerung der Frist zu erreichen, müsste nach Auskunft des ML ein schriftlicher Antrag beim Landwirtschaftsministerium eingereicht werden.

                                                                                                                          

Hinsichtlich der Grundsätze und Ziele des LROP sei er bezüglich Ziffer 3.1.1 06 Satz 2 nicht einverstanden, dass im letzten Absatz der Stellungnahme die Möglichkeit in Abtorfungsgebieten auch Hochmoormächtigkeiten von mindestens 50 cm als ausreichend für die Ausweisung von Vorranggebieten für Torferhaltung und Moorentwicklung bezeichnet ist. Diese Angabe könnte im Vergleich zu anderen Gebieten mit einer Moormächtigkeit von mindestens 1,30 m missverstanden werden.

 

KTA Brüning erwidert, dass es sich bei der Grenze von 1,30 m um den gegenwärtigen Stand der Wissenschaft handele. Auch sei erwiesen, dass eine Moorentwicklung auch bei einer Mächtigkeit von 50 cm gewachsenen Hochmoortorf in Abtorfungsgebieten möglich ist. Daher sei die angegebene Grenze sinnvoll.

 

BD Wehr gibt zu bedenken, dass hier auch das Ziel sei, Abtorfungsgebiete mit der Folgenutzung Wiedervernässung, die vorher nicht als Vorranggebiet für Torferhaltung und Moorentwicklung ausgewiesen waren, wie z.B. das Lichtenmoor, mit in die Gebietskulisse aufzunehmen. Gleichzeitig weist er darauf hin, dass aktuell noch rechtskräftige Torfabbaugenehmigungen existieren und zudem 2 weitere Anträge, darunter einer des Torfwerkes Uchte auf Erweiterung der Torfabbaugenehmigung, beim Ministerium zur Prüfung vorliegen.

 

KTA Brieber stellt klar, das der Arbeitskreis nunmehr viermal getagt habe und man sich auf diese Inhalte und Gebietsabgrenzungen geeinigt habe. Eine neue Änderung wäre daher nicht zielführend.

 

Beratendes Mitglied Dr. Reye verdeutlicht, das es hier auch um das Thema Klimaschutz und die Verminderung von Treibhausgasen gehe. Für ihn sei fraglich, ob man mit den Inhalten der Stellungnahme dem hohen Anspruch des Klimaschutzes genüge getan habe.

 

Hinsichtlich Punkt 2. Uchter Mühlenbach, Warmsen, bittet Vorsitzender Andermann darum, der Verständlichkeit halber die Sätze 2 und 3 der Stellungnahme zu tauschen.

Vorsitzender Andermann regt weiter an, unter Punkt 6. NSG Bunkenmoor die Grenzen auf der dazugehörigen Karte T 6 zu korrigieren. In die Vorranggebiete wären ein Gebäude der Försterei sowie ein Wohnhaus inbegriffen, die mit den damit verbundenen Zielen nicht vereinbar sind.

 

Kreisrat Schwarz stellt die Ergebnisse des Arbeitskreises hinsichtlich des Teilbereiches 3.1.2 – Natur und Landschaft (Vorranggebiet Biotopverbund) vor.

 

BD Wehr erläutert anschließend die Vorranggebiete Torferhaltung und Moorentwicklung sowie Biotopverbund anhand von insgesamt 25 Karten und verdeutlicht die Entscheidungen des Arbeitskreises hinsichtlich der getroffenen Grenzsetzungen der Vorranggebiete und Korrekturen des Entwurfes des Landes.

 

KTA Brieber übernimmt für die Zeit von 14:23-14:25 Uhr die Sitzungsleitung.

 

Die Nachfrage von Vorsitzenden Andermann, ob weitere Fachfragen der Abgeordneten bestehen, wird verneint.

 

Hinsichtlich der ungenauen rechtlichen Ausgestaltung der Folgen der Umsetzung des Zieles „Flächen im Biotopverbund“ erläutert BD Pagels, dass zwar eine landwirtschaftliche Nutzung in den ausgewiesenen Vorranggebieten möglich sei, diese den übergeordneten Zielen des Planes jedoch nicht entgegenstehen dürfen. Beispielhaft nannte er die Errichtung von Barrieren durch Bebauung in besonders schmalen Korridoren der Vorranggebiete.

 

Beratendes Mitglied Göckeritz macht deutlich, dass ihm die Formulierungen des Änderungsentwurfes des LROP unter Ziffer 3.1.2 02 hinsichtlich der Auswirkungen eines Biotopverbundes auf die einzelnen Belange zu ungenau seien. Nach seinem Verständnis sollen hier extensive Flächen für den Naturschutz geschaffen und miteinander verbunden werden. Eine intensive Grünlandnutzung innerhalb eines Verbundes wäre dann nicht mehr möglich.

 

Herr Meyer zu Vilsendorf von der Landwirtschaftskammer, Bezirksstelle Nienburg bestätigt, dass er von mindestens zwei Betrieben im Hohes Moor/Sienmoor wisse, die in dem nun geplanten Biotopverbund ansässig seien. Er fragt an, was man tun könne, wenn das Land dem Vorschlag des Landkreises nicht folge.

 

Kreisrat Schwarz erläutert, dass es daher umso wichtiger sei, dass der Ausschuss jetzt gut vorarbeite und qualitativ hochwertige und überzeugende Ergebnisse abliefere und ergänzt, dass es höchstwahrscheinlich nicht nur bei einer Auslegung des LROP bleiben werde.

 

Hinsichtlich Anfragen seitens der Einwohner zu Schutzabständen zu den Vorranggebieten und der Bewirtschaftung von Flächen die nur zum Teil in den geplanten Gebieten lägen, gab BD Pagels zu verstehen, dass das LROP aufgrund seines Maßstabes gar nicht so genau sein kann und auch nicht sein darf. Es müsse immer auch Spielräume geben, die dann auf regionaler Ebene im Rahmen des RROP mit Inhalt zu füllen sind.

Er wies darauf hin, dass es in der Vergangenheit auch hinsichtlich des Bodenabbaus Spielräume gegeben habe. Mit der richtigen Begründung lassen sich Regelungen treffen. Aufgabe des Landes sei es jedoch, hierfür die Grundsätze vorzugeben.

 

Kreisrat Schwarz erläutert zudem die Wichtigkeit der Festlegung von genauen Grenzen der Vorranggebiete seitens des Landkreises Nienburg/Weser. Detailgenaue Abgrenzungen seien glaubhafter. Grobe Festsetzungen böten die Gefahr als „zu pauschal“ und als eine „nur einseitige Argumentation“ vom Land abgelehnt zu werden. Die Problematik der eventuell durch die festgesetzten Grenzen der Vorranggebiete geteilten Flächen, solle daher in die Stellungnahme des Landkreises mit aufgenommen werden.

 

Auch Vorsitzender Andermann und KTA Brüning machen deutlich, dass umfangreiche und detaillierte Stellungnahmen zum LROP durch das Land beachtet und ernst genommen werden. Zudem trage man dazu bei, dass der 2. Entwurf zum LROP viel konkreter ausgestaltet werden könne.

 

KTA Dr. Schmädeke gibt zu bedenken, dass dem Vorschlag des Landkreises Nienburg/Weser hinsichtlich des Verlaufes der Vorranggebiete durch das Land nicht gefolgt werden müsse. Eine Garantie gebe es nicht.

 

Vorsitzender Andermann unterbricht die Sitzung von 16:30-16:40 Uhr und gibt damit den anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern die Gelegenheit, Fragen und Anregungen zur Stellungnahme des Landkreises zum LROP vorzubringen.

 

Kreisrat Schwarz weist auf Nachfrage eines Bürgers darauf hin, dass jeder Betroffene sich zusätzlich zur Stellungnahme des Landkreises mit seinen persönlichen Anliegen an das Ministerium wenden solle, um die eigene Betroffenheit aufgrund der regionalen Gegebenheiten zu verdeutlichen. Die Möglichkeit sich Gehör zu verschaffen solle unbedingt in Anspruch genommen werden. Nur so könne man sicher gehen, dass alle Belange zum Zeitpunkt der Entscheidung dem Land bekannt sind.

 

Die Information von Landwirten aus Woltringhausen über die Lage von drei Stallanlagen wird die Verwaltung in die Karte T 3 und die Stellungnahme zum Hohes Moor/Sienmoor mit aufnehmen.

 

KTA Sieling bedankt sich beim Arbeitskreis und der Verwaltung für die geleistete Arbeit.

 

KTA Dr. Schmädeke macht deutlich, dass die CDU-Fraktion zu 100% dem Vorschlag der Verwaltung folgen wird.

 

Auch KTA Brieber schließt sich dem Votum für die Fraktion der SPD an und hofft, dass das Land im Sinne des Landkreises entscheiden wird.

 

KTA Brüning stellt für das Teilgebiet T 5 Lichtenmoor heraus, dass aus seiner Sicht mit dem jetzigen Ergebnis nur das absolute Minimum an Vorrangflächen für Torferhaltung und Moorentwicklung ausgewiesen wurde. Er folge dem Vorschlag der Verwaltung nur, wenn zeitnah weitere zusätzliche Flächen über den AK Lichtenmoor erarbeitet werden. Er fordert, dass der Arbeitskreis „Lichtenmoor“ seine Arbeitsgrundlage und die Ergebnisse noch vor der 2. Auslegung des Entwurfes des LROP zur Verfügung stellt, damit dieser ALNU sich damit befassen könne. Nach seiner Einschätzung könnte dieses in der 2. Jahreshälfte in 2015 der Fall sein.

 

KTA Dr. Schmädeke sichert als Sprecher des AK Lichtenmoor zu, auf Anfrage den aktuellen Sachstand der Arbeiten des Arbeitskreises dem ALNU mitzuteilen. Auf einen Termin wolle er sich nicht festlegen. Wichtig wäre ein vernünftiges und qualitativ hochwertiges Ergebnis. Dies brauche Zeit.

 

Damit erklärt sich KTA Brüning einverstanden. Unter diesen Voraussetzungen werde er dem Vorschlag der Verwaltung folgen.

 

KTA Podehl ist zuversichtlich, dass die Interessen der Landwirtschaft und des Naturschutzes für beide Seiten zufriedenstellend beachtet werden und die Fläche des Lichtenmoors aufgrund der Ergebnisse des Arbeitskreises vergrößert werde.

 

Vorsitzender Andermann schließt die Aussprache zu dem Tagesordnungspunkt, bedankt sich für die konstruktive Diskussion und regt an, dass sich die AG aus ALNU und Verwaltung auch mit den Änderungen zum 2. Entwurf des LROP befassen solle.

 


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig mit 0 Enthaltungen.