Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Landschaftspflege, Natur- und Umweltschutz

lehnt ein generelles Ackerbauverbot ab. Es soll eine fraktionsübergreifende Resolution erarbeitet werden, die eine Streichung des generellen Ackerbauverbotes in den festgesetzten Überschwemmungsgebieten beinhaltet. Diese Resolution wird im Kreisausschuss abschließend beraten und dem Kreistag zur Entscheidung vorgelegt.

 

 


Bevor BOR Wehr die wesentlichen Inhalte des Entwurfes des Gesetzes zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes vorstellt, richtet Vors. KTA Dr. Röhrs einleitende Worte an den Ausschuss:

Vor dem Hintergrund des vergangenen Elbehochwassers, welches 21 Tote gefordert und Schäden in Milliardenhöhe verursachte habe,

bestünde akuter Handlungsbedarf seitens des Gesetzgebers. Das neue Artikelgesetz sei in vielen Themenbereichen gelungen. Gegen ein generelles Ackerbauverbot spreche sich allerdings auch die SPD Fraktion aus. Vors. KTA Dr. Röhrs habe auf Nachfrage eine Erklärung des Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy bekommen. Die Erklärung habe zum Inhalt, dass das im Entwurf vorgesehene generelle Ackerbauverbot in der Form nicht umgesetzt werden solle.

Abschließend kritisiert er die unsachliche Berichterstattung insbesondere der Tageszeitung "Die Harke" zu diesem Thema und bittet im Folgenden um eine konstruktive und sachliche Diskussion.

 

KTA Andermann nimmt zwar positiv zur Kenntnis, dass sich der Landkreis Nienburg/Weser nicht mit einem generellen Ackernutzungsverbot einverstanden erklärt, meint aber, eine einfache Stellungnahme über den Niedersächsischen Landkreistag sei in diesem gravierenden Fall nicht ausreichend und fordert, die vor Beginn der

/    Ausschusssitzung verteilte Resolution (siehe Anlage 1 zu Drucksache 2004/ALNU/004-02) zu beschließen. An den Flutbrücken sei das Erfordernis von Grünland selbstverständlich aber die niedrige Fließgeschwindigkeit der Weser führe nicht zu Erosionen an sämtlichen übrigen Flächen im Überschwemmungsgebiet. Das Hochwasser sorge für fruchtbaren Boden und darüber hinaus sei die Versickerung auf Acker besser als auf Grünland, wo eher die Gefahr der Bodenverdichtung bestehe. Der Landkreis Nienburg könne einen derartigen Gesetzesentwurf, der ein "Kampfangriff gegen die Landwirtschaft" sei, nicht hinnehmen.


 

KTA Dr. Berkenhoff ist ebenfalls empört über die unsachliche Berichterstattung der Presse zum Thema Hochwasserschutz / Ackerbauverbot. Genau wie KTA Andermann kann sie nicht nachvollziehen, weshalb durch ein generelles Ackerverbot ein besserer Hochwasserschutz gegeben sein soll. KTA Kassube habe hierfür eine Begründung beim Bundesumweltministerium gefordert; eine Rückmeldung liege noch nicht vor. Aller Voraussicht nach trage die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen die Resolution mit.

 

KTA Tonne gibt zu bedenken, dass die grundsätzlichen Ziele des Gesetzesentwurfes durchaus als positiv zu bewerten seien. Die SPD-Fraktion sei allerdings auch gegen ein derart pauschales Verbot des Ackerbaus im Überschwemmungsgebiet. Eine ersatzlose Streichung des § 31 Abs. 3 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) wie in der Resolution gefordert sei jedoch keine Lösung. Auch die Landwirtschaft müsse einen Beitrag zum Hochwasserschutz bzw. zur Vermeidung von Bodenerosionen leisten. Insofern sollten die Ausnahmen des § 31 b III WHG – klare Definitionen vorausgesetzt –

ausgedehnt werden. Da die SPD – Fraktion den Grundgedanken der Resolution mittrage, das Papier jedoch nicht in vollem Umfang beschließen könne, schlägt er vor, die Resolution zur Prüfung und Änderung redaktioneller Unstimmigkeiten mit in die Fraktionen zu nehmen und in der nächsten Kreisausschusssitzung abschließend zu diskutieren.

 

Herr Brüning unterstützt die Aussage von KTA Tonne. Es habe sehrwohl gravierende Abtragungen gegeben. Auch die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (EU WRRL) fordere einen guten ökologischen Zustand für alle Gewässer, es mache daher Sinn, den Ackerbau im Falle von Erosionen einzuschränken.

 

Herr Göckeritz begrüßt, dass sich sowohl SPD als auch der BUND gegen ein generelles Ackerbauverbot aussprechen. Er unterstütze die Resolution, da ein Ackerbauverbot nicht in den Landkreis Nienburg gehöre.

 

KTA Wulf erklärt, die FDP trage die Resolution in vollem Umfang mit. Auch KTA Ewald würde § 31 b III WHG vollständig streichen.

 

KTA Tonne meint, inhaltlich seien sich SPD und CDU einig, das Verfahren, die Resolution zwingend in dieser Sitzung und mit dem Wortlaut zu beschließen sei falsch. Die Resolution müsse formell überarbeitet und differenziert werden. Dem schließen sich Vors. KTA Dr. Röhrs und KTA Brinkmann an. Es sollte nicht durch eine überstürzte Abstimmung die Konsenslösung gefährdet werden.

 

KTA Plate fordert ein schnelles Reagieren und möchte die Resolution wie vorliegend beschließen.

 

Ltd. BD Boll hat registriert, dass eine reine Kenntnisnahme dem Ausschuss nicht ausreichend erscheint. Er schlägt vor, die Resolution in den einzelnen Fraktionen zu überarbeiten, und dann in der nächsten Kreisausschuss­sitzung über die Resolution zu beschließen. Die Verwaltung wird dann auf Grundlage der Resolution eine Stellungnahme gegenüber dem NLT abgeben.

 

Dies hält KTA Andermann für eine akzeptable Vorgehensweise, zumal in der Diskussion klar geworden sei, dass inhaltlich von allen Ausschussmitgliedern das gleiche gewollt sei, nämlich ein Kippen des generellen Ackerbauverbotes.

 

Einstimmig fasst der Ausschuss für Landschaftspflege, Natur- und Umweltschutz den von Vors. KTA Dr. Röhrs formulierten

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:          11

Nein-Stimmen:      0

Enthaltung: keine