Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Ausschuss für Kreisstraßen nimmt Kenntnis.

 


Beratungsgang:

 

Kreisrat Schwarz berichtet, dass die Anwohner im Zuge der K 61 Rodewald – Niedernstöcken (Kreisgrenze) beantragt haben, einen ca. 900 m langen Radweg zwischen der Einmündung Mandelsloher Weg und Niedernstöckener Straße 3 zu bauen. Diese Eingabe ist ernst zu nehmen, aber leider können nicht alle Wünsche berücksichtigt werden.

 

Im Rahmen der Fortschreibung des Radwegebedarfsplanes hat die Priorisierung mit Nr. 52 für diesen Radwegabschnitt den fünftletzten Platz im Gesamtranking ergeben. Der DTV-Wert lag mit 1.087 Kfz/24h hier sehr niedrig.

 

Verwaltungsangestellter Witt ergänzt, dass auf der Strecke relativ wenige Häuser stehen, die von 12 Parteien bewohnt werden. Zurzeit wohnen hier ein Schulkind und drei Kleinkinder.

 

Kreisrat Schwarz fährt fort, dass es vergleichbare Situationen auch in einigen anderen Bereichen gibt. Aufgrund des Antrages wurde hier eine anlassbezogene Verkehrszählung durchgeführt, wonach der neue DTV-Wert bei nur 1.004 Kfz/24h liegt. Die Verwaltung sieht keine Möglichkeit, hier zu helfen.

 

KTA Andermann trägt vor, dass die Samtgemeinde Steimbke für die Fortschreibung des Radwegebedarfsplanes unter Berücksichtigung der nicht sehr hohen Verkehrsbelastung eine Prioritätenliste aufgestellt hatte. Der Verwaltungsausschuss hat in seiner letzten Sitzung Verständnis dafür erklärt, wenn diese Maßnahme nicht in das derzeitige Bauprogramm des Landkreises aufgenommen werden kann. Er fragt, ob die Samtgemeinde Steimbke oder die Gemeinde Rodewald hier in Eigenregie etwas machen können, z. B. eine Verbreiterung der Fahrbahn.

 

Ltd. BD Schindler sieht hier Probleme. Es muss die richtige Bauweise zur Ausführung gelangen und nicht in Schotterbauweise o. ä. gebaut werden. Nach Fertigstellung führt die Frage nach der Verkehrssicherheit und wer für die Unterhaltung dieser Flächen zuständig ist erfahrungsgemäß immer zu Problemen. Im Bereich der Bundes- und Landesstraßen wird eine Ausführung durch Dritte abgelehnt.

 

Kreisrat Schwarz ist ebenfalls der Ansicht, dass eine Verbreiterung der Fahrbahn hier nicht die Lösung sein kann.

 

Auf Anfrage der Samtgemeinde Steimbke und von Stöckses Bürgermeister Vehrenkamp besteht auf der Strecke Stöckse – Wenden eine ähnliche Situation. Die Schulkinder fahren dort auf dem Gehweg. Hier taucht auch die Frage nach technischen Standards, der Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht und der Durchführung des Winterdienstes auf.

 

Wir klären, was an technischen Anforderungen einzuhalten ist (z. B. Hochbord usw.) und kommen auf die Samtgemeinde zurück.