Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.

Beratungsgang:

 

KTA Bergmann-Kramer hinterfragt, ob es richtig sei, dass mehrere Kommunen gegen die Feststellung der Einwohnerzahlen geklagt hätten, da eine Hochrechnung und keine Zählung stattfand.

 

Kreisrat Schwarz bestätigt diese Aussage und ergänzt, dass die Irrtumswahrscheinlichkeit lediglich bei 0,25 % liege.

 

Dipl.-Geogr. Arndt ergänzt, dass die Stadt Nienburg überlegt hatte zu klagen, nunmehr aber davon abgesehen habe.

 

KTA Warnecke fragt, ob zwischenzeitlich die finanziellen Auswirkungen bei den Zuweisungen ermittelt worden seien.

 

Kreisrat Schwarz führt aus, dass sich die Bezugsgröße durch die Senkung der Einwohnerzahlen auf 80 Millionen verändert habe und sichert zu, dass eine Ermittlung dem Protokoll beigefügt werde.

 

KTA Leseberg führt aus, dass die Auswertungen hoch interessant seien, sich jedoch in Teilen relativieren. Besonders Interessant seien die Aussagen zu den Schulabschlüssen.

 

KTA Dr. Weghöft fragt nach, warum einige Bereiche der Geheimhaltung unterlägen.

 

Dipl.-Geogr. Arndt wird dies bei Landesamt für Statistik hinterfragen und die Antwort dem Protokoll beifügen.

 

Antwort des Landesamtes für Statistik:

 

Die Ergebnisse des Zensus 2011 unterliegen dem Statistikgeheimnis nach §16 Bundesstatistikgesetz. Das heißt, es muss gewährleistet werden, dass keine Rückschlüsse auf Einzelfälle möglich sind. Beim Zensus 2011 wird die statistische Geheimhaltung durch das datenverändernde Verfahren SAFE sichergestellt. Bei Karten, bei denen zwei Angaben ins Verhältnis gesetzt werden (hier: Zahl der leer stehenden Wohnungen zur Zahl aller Wohnungen), kann dabei die Verfremdung der jeweiligen Daten (Zähler und Nenner) für sich genommen unterschiedlich ausgeprägt sein, was bei der Bildung der Verhältniszahl dann – insbesondere bei kleinen Gemeinden – zu besonders großen Abweichungen vom Originalwert führen kann. Um in diesen Fällen die Genauigkeit zu erhöhen, also die Abweichung vom Originalwert klein zu halten, und gleichzeitig die Geheimhaltung sicherzustellen, wird die Verhältniszahl stark gerundet. Bei Karten auf Ebene der Gemeinde kommt es dabei häufiger vor, dass ein weiteres Runden der Verhältniszahlen dann aufgrund der zu großen Abweichung zum Originalwert bei gleichzeitigem Aufrechterhalten der Geheimhaltung nicht mehr möglich ist und für solche Gemeinden keine farbigen Flächen in den Karten dargestellt werden können.

 

Anmerkung der Kreisverwaltung:

 

Änderungen in der amtlichen Einwohnerzahl haben

a)    bei den Schlüsselzuweisungen

b)    bei der Kreisumlage

finanzielle Auswirkungen für die Kommunen, wobei sich die beiden Effekte teilweise aufheben. Für die Städte Nienburg/Weser und Rehburg-Loccum sowie die Samtgemeinde Liebenau wurde durch den Zensus 2011 eine deutlich geringere Einwohnerzahl ermittelt als vorher. Die Stadt Nienburg/Weser hat im Jahr 2014 Einbußen in Höhe von rund 300.000 € hinnehmen müssen. Die Stadt Rehburg-Loccum und die Samtgemeinde Liebenau haben bisher keine Werte zur Verfügung gestellt.


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig