Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.


Beratungsgang:

 

Verw. Ang. Wegener erklärt, dass er zur heutigen Sitzung eine gegenüber der mit der Vorlage übermittelten Entgeltvereinbarung ab 01.01.2015 geänderte Fassung ausgelegt habe. Nachdem die Sofortmaßnahmen mit Vertrag vom 15.10.2014 endlich umgesetzt werden können, wurden den Kostenträgern die Unterlagen für eine neue Entgeltvereinbarung zur Abstimmung zugeschickt. Die Kostenträger haben sich in der letzten Woche zu der neuen Entgeltvereinbarung geäußert. Sie hatten Sorge, dass Sie durch den Wortlaut der neuen Vereinbarung, so sie denn wegen zeitlich noch unklarer Vergabetermine für die Ausschreibung vielleicht nicht zum 01.08.2015 wieder angepasst werden könne, zu viel bezahlen würden. Es wurde von den Kostenträgern vorgeschlagen, die Entgeltvereinbarung ab 01.01.2015 bis 31.07.2015 zu befristen oder sogar ganz auf eine diese neue Vereinbarung zu verzichten. Keine Vereinbarung abzuschließen und damit die Kosten für die Sofortmaßnahmen nicht durch angepasste Erlöse zu decken, wurde von der Verwaltung abgelehnt. Im Gespräch mit zwei der drei Vertreter der Kostenträger konnte Einigung erzielt werden, dass die vorgeschlagene Ergänzung des § 1 der Vereinbarung einen Abschluss möglich machen könne. Da die dritte Vertreterin erkrankt ist, kann heute aber keine abschließende Entscheidung aller Kostenträger in diesem Ausschuss mitgeteilt werden. Dies wird spätestens zur Sitzung des Kreisausschusses am 08.12.2014 der Fall sein. Eine Änderung des Beschlussvorschlages ist nicht erforderlich. Die geänderte Fassung der Vereinbarung wird dem Protokoll zu dieser Sitzung beigefügt.

 

Auf Nachfrage von KTA Hauschildt erklärt Verw. Ang. Wegener, dass es sich bei den neuen Einsatzzahlen um auf ein volles Jahr hochgerechnete Zahlen dieses Jahres handele.

 

KTA Brüning fragt, ob diese höheren Entgelte einmalig erhoben werden. Verw. Ang. Wegener erläutert, dass die Entgelte jedes Jahr neu angepasst werden nachdem die Kosten des Rettungsdienstes in einem Budget mit den Kostenträgern vereinbart wurden. Unter Berücksichtigung der aktuellen Einsatzzahlen werden dann die neuen Entgelte berechnet.


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig