Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1

Beschluss:

 

Die Stellungnahme des Landkreises Nienburg/Weser zu den Gebietsvorschlägen der 3. Tranche zur Umsetzung der FFH-Richtlinie wird unter Berücksichtigung der Inhalte der vorgenannten Punkte dieser Drucksache abgegeben.

 


Nach einer kurzen Einführung von BOR Wehr stellt Dipl.-Ing. Gänsslen anhand einer Fotodokumentation sowie tabellarischer Übersichten und Lageplänen die 11 Gebietsvorschläge vor. Es erfolgt noch einmal der ausdrückliche Hinweis, dass es sich bei den Gebieten um Nachmeldungen handelt, die das Nds. Umweltministerium (MU) in Zusammenarbeit mit dem Nds. Landesamt für Ökologie (NLÖ) zur Umsetzung der FFH-Richtlinie vorschlägt. Bei der Auswahl der Gebiete sind die Bezirksregierungen und die Landkreise nicht beteiligt worden.

Die jeweiligen Stellungnahmen des Landkreises Nienburg/Weser zu diesen Vorschlägen werden begründet.

 

Bei dem 634 ha großen Gebietsvorschlag 289 "Teichfledermaus-Gewässer im Raum Nienburg" betont Dipl.-Ing. Gänsslen, dass hier keine landwirtschaftlichen Nutzflächen betroffen seien. Es seien ausschließlich die Gewässer und deren Randbereiche / angrenzende Erlen- und Auwälder als Nahrungshabitat für die Teichfledermaus von Bedeutung. Der Erhaltungszustand dieser prioritären Arten solle im Rahmen der ordnungsgemäßen Gewässerunterhaltung sichergestellt werden – Unterschutzstellungen seien nicht geplant.

 

Die Feuchtwiese bei Diepenau, Gebietsvorschlag 322, sollte entgegen den Empfehlungen des MU nicht zum Naturschutzgebiet ausgewiesen werden. Aufgrund der geringen Größe von nur 0,5 ha sollte hier der Weg des Vertragsnaturschutzes beschritten bzw. die Fläche angekauft werden, um ein kostspieliges Unterschutzstellungsverfahren zu vermeiden.

 

Die Aufnahme der Tongrube Diepenau (Kennziffer 323) in die Liste der FFH-Gebietsvorschläge lehne der Landkreis Nienburg/Weser ab, da es sich hier um einen durch Abpumpen des Grundwassers künstlich erhaltenen Biotop auf Zeit handele.

 

KTA Becker gibt den Hinweis, dass die Tongrube Diepenau kontrolliert werden sollte, da die Pumpen abgestellt worden seien und das Grundwasser in der Abbaugrube ansteige.

 

Vors. KTA Dr. Röhrs erkundigt sich, wer im Falle der Sicherung der Vorschlagsgebiete über das Instrument des Vertragsnaturschutzes Vertragspartner sei und somit die Zahlungen leisten müsse.

 

Vor dem Hintergrund der Auflösung der Bezirksregierungen falle Dipl.-Ing. Gänsslen zufolge diese Aufgabe aller Voraussicht nach ab dem Jahr 2005 den Landkreisen / unteren Naturschutzbehörden zu.

 

KTA Andermann ist Vorsitzender des Arbeitskreises Flurbereinigung Steimbke. Nach seinen Angaben fallen in das Gebiet der Flurbereinigung auch Flächen des Gebietsvorschlags 422 "Mausohr-Jagdgebietskomplex bei Bücken / mit Lichtenmoor". Es handele sich hierbei um die Flächen östlich des "Weißen Grabens".

Er schlägt vor, das Gebiet 422 aus der Entscheidung herauszunehmen und abzuwarten, ob die Flächen nicht ohnehin im Rahmen der Flurbereinigung als Kompensationsflächen zur Verfügung gestellt werden.

 

In diesem Zusammenhang erkundigt sich KTA Plate, ob die Aufnahme des Gebietes in die FFH – Meldeliste die Möglichkeit ausschließe, die betroffenen Flächen auch als Kompensationsflächen heranzuziehen.

Dies verneint Ltd. BD Boll und hebt hervor, dass die Flächen durch die Aufnahme in die FFH – Meldeliste nicht an Wertigkeit als potentielle Kompensationsflächen verlieren, insofern sei der Aspekt, ob die Flächen als Kompensationsflächen im Verfahren der Flurbereinigung akzeptiert werden, irrelevant. Unter diesen Voraussetzungen hält KTA Andermann seine Forderung nicht weiter aufrecht.

 

Herr Göckeritz unterstützt die Aussage von KTA Andermann insofern, als dass er sich ebenfalls dafür ausspricht, die Flächen östlich des Weißen Grabens aus dem Gebietsvorschlag herauszunehmen, um eine klare Grenzziehung zu bekommen.

 

Dipl.-Ing. Gänsslen entgegnet, dass gerade die Randbereiche östlich des Weißen Grabens FFH-relevante Biotoptypen für das Mausohr aufweisen. Auch das NLÖ habe bestätigt, dass sich die Art verstärkt in den Randbereichen aufhalte und den Kernbereich des Moores sogar meide; das NSG LÜ 17 "Lichtenmoor" sei mit in den Gebietsvorschlag aufgenommen, um ein sinnvolles Gesamtschutzkonzept zu schaffen.

 

Auch Herr Lehmann bestätigt die Wertigkeit gerade der Randbereiche. Hier habe eine durch das NLÖ beauftragte Arbeitsgruppe das Mausohr verstärkt nachgewiesen. Nahrungsquelle seien fast ausschließlich Laufkäfer, welche vom Boden aufgenommen werden.

 

Ltd. BD Boll ergänzt, dass die Flächen im Randbereich seit 1983 im Regionalen Raumordnungsprogramm des Landkreises Nienburg/Weser (RROP) als Vorranggebiet für Natur und Landschaft ausgewiesen und auch aktuell im RROP 2003 als solche dargestellt sind; 90% der Flächen sind derzeit nicht genutztes Ödland oder Wald. Somit ist seit diesem Zeitraum die hohe naturschutzfachliche Wertigkeit dieser Moorrandbereiche belegt.

 

Auf Nachfrage von KTA Ewald, ob die Gemeinden sowie das Amt für Agrarstruktur (AfA) ebenfalls mit den Gebietsvorschlägen befasst sind, erklärt BOR Wehr, dass sämtliche Fachdienststellen aufgefordert sind – einschließlich AfA Sulingen und der Landesforstverwaltung – Stellungnahmen zu den Gebietsvorschlägen des MU abzugeben. Weiter erläutert er, dass Grundstückseigentümer von Privatflächen generell über Öffentlichkeitsarbeit des MU und des Landkreises informiert worden seinen. Sie haben die Möglichkeit, eine Stellungnahme zu den Vorschlägen über die jeweilige Gemeinde abzugeben.

 

Aufgrund der Nachfrage des KTA Andermann versichert BOR Wehr, dass rechtmäßige Nutzungen und rechtsverbindliche Planungen durch die Meldung als FFH-Gebiet nicht beeinträchtigt seien. Sportfischerei an der Weser sowie an den umliegenden Kiesseen (Hakenwerder) sei wie im bisherigen Umfang auch nach Meldung des Vorschlags 289 möglich. Der Campingplatz an der Kiesgrube Schäferhof beispielsweise sei durch einen rechtskräftigen Bebauungsplan der Stadt Nienburg gesichert, der selbstverständlich Bestandsschutz habe.

Dipl.-Ing. Gänsslen ergänzt, dass die Teichfledermaus eher störungsunanfällig sei, sofern die Lebensraumstrukturen erhalten bleiben.

 

Vor diesem Hintergrund schlägt Herr Göckeritz vor, den Gebietsvorschlag 289 lediglich auf die Quartiere in Binnen und Diethe sowie die im unmittelbaren Nahbereich liegenden Jagdgebiete zu beschränken.

 

Hierzu erwidert Vors. KTA Dr. Röhrs, dass es sich bei den übrigen Gewässern um lebensnotwendige Jagdreviere handelt. Eine Verschlechterung der zur Verfügung stehenden Nahrungshabitate sei nicht hinnehmbar.

 

Abschließend sagt KTA Tonne, dass es sich insgesamt um akzeptable Schutzvorschläge handele. Er gibt den Hinweis, dass mögliche Sicherungen über den Vertragsnaturschutz in der Haushaltsplanung berücksichtigt werden sollten.

 

Mit einer Gegenstimme und 10 Jastimmen beschließt der Ausschuss für Landschaftspflege, Natur- und Umweltschutz nachfolgenden

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:          10

Nein-Stimmen:      1

Enthaltung: keine