Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Der Ausschuss für Brandschutz und Rettungswesen stimmt den Mittelanmeldungen zu.

 


Beratungsgang:

 

Verw. Ang. Wegener erklärt, dass durch die Unvereinbarkeit zweier Softwareprogramme der Teilergebnishaushalt als Anlage 1 zur Vorlage nicht vollständig ausgedruckt wurde. Der Teilfinanzplan ist unvollständig und die Übersicht über die Investitionsmaßnahmen fehlt. Der Teilfinanzplan spiegelt jedoch lediglich den Teilergebnisplan wider, der der Vorlage vollständig beigefügt war. Die Investitionsmaßnahmen sind alle einzeln im Sachverhalt dieser Vorlage dargestellt. Der Vollständigkeit halber wurde der vollständige Ausdruck der Anlage 1 zur heutigen Sitzung ausgelegt und werde auch dem Protokoll beigefügt.

 

Verw. Ang Wegener erklärt weiter, dass auf der Seite 4 zum Produkt 17520 der Anlage 1 die ordentlichen Jahresergebnisse für das Jahr 2015 und für die mittelfristen Planungen 2016 bis 2018 dargestellt werden. Die Ergebnisse werden jedoch nicht wie dargestellt eintreffen. Nach dem Niedersächsischen Rettungsdienstgesetz (NRettDG) muss die Summe der Entgelte die vereinbarten Gesamtkosten des Rettungsdienstes decken. Nach diesem Kostendeckungsprinzip werden Über- oder Unterdeckungen jeweils bei der nächsten Entgeltvereinbarung berücksichtigt. Durch jahresübergreifende Entgeltvereinbarungen werden aber die Erlöse nicht vollständig in dem Jahr erzielt, in dem die Aufwendungen entstehen. Um im Haushalt wiederum dieses Kostendeckungsprinzip darstellen zu können, wurde mit der Kämmerin vereinbart, dass für die mittelfristige Planung der drei Folgejahre zukünftig die Erlöse bewusst angepasst werden. In den ordentlichen Jahresergebnissen der Folgejahre soll damit dargestellt werden, dass sich die Ergebnisse ausgleichen, bzw. nur ein bestimmt Betrag ggf. nicht gedeckt wird. Er weist aber ausdrücklich darauf hin, dass die Erlöse der mittelfristigen Planung in dieser Form nicht in dem jeweiligen Jahr kassenwirksam werden. Die Anpassungen für die mittelfristige Planung werden von der Kämmerei jetzt vorgenommen und in der nächsten Ausfertigung des Haushaltsplanes 2015 enthalten sein.

 

Verw. Ang. Wegener teilt mit, dass aus dem Fachdienst Liegenschaften für die Haushaltsberatungen mitgeteilt wurde, dass in 2015 weiterhin Mittel zur Sanierung der Hoffläche der FTZ bereitgestellt werden. Die Herrichtung der Büros im Obergeschoss der FTZ für eine Nutzung durch den Fachdienst 175 werde weiter beplant. Neben den Unterhaltungsarbeiten sind vom Fachdienst Liegenschaften in der FTZ für 2015 keine weiteren Maßnahmen vorgesehen.

 

KVOR Berg-Düsberg erläutert zu der Vorlage, dass von der Verwaltung neben den allgemeinen Investitionen von 80.000 € nur die Beschaffung der Drehleiter aus der Prioritätenliste der Kreisfeuerwehr in den Haushalt eingestellt wurde. Hiermit werde nicht die Sinnhaftigkeit dieser Beschaffungen in Frage gestellt, sondern den Aufgaben für das Jahr 2015 im Fachbereich 17 und dem Fachdienst 175 Rechnung getragen. Sie nennt hierzu folgende Aufgabenbereiche:

 

Die Verwaltung beschäftigt sich schon eine geraume Zeit mit der Einführung des Digitalfunks. Jetzt beginne die Umsetzungsphase mit allen Arbeiten der Verwaltung und der FTZ. Es gehe u.a um den Aufbau der Logistik bei der FTZ für die Gerätebeschaffung und Auslieferung sowie die Verwaltung der BSI-Karten zum Betrieb der Geräte. Der Updateservice für die neuen Funkgeräte müsse aufgebaut werden, da dies nur über die FTZ abgewickelt werden könne. Und die Richtlinien für den Einbau der Geräte müssen aufgestellt werden. Wie man weiß, liege die Problematik im Detail und es bedarf noch vieler Klärungen.

Über die Notwendigkeit von baulichen Veränderungen in der FTZ wurde bereits in der Sitzung dieses Ausschusses am 13.11.2013 berichtet. Es ist beabsichtigt, im nächsten Jahr mit der Grundlagenklärung zu beginnen. Dazu gehöre, den Umfang der notwendigen Maßnahmen zu bestimmen, die Festlegung von Zielen der Feuerwehr in der Zukunft und entsprechender Prognosen. Diese diversen Anforderungen sind in Beziehung zu setzen und zu bewerten. Erst nach diesen Feststellungen könne die Verwaltung zur Standortfrage kommen. Außerdem sei zu klären, ob dies alles ohne fachliche Unterstützung möglich sein werde.

Gemeinsame Feuerwehrbedarfsplanung. Gemäß dem Niedersächsischen Brandschutzgesetz obliegen den Gemeinden der abwehrende Brandschutz und die Hilfeleistung in ihrem Gebiet. Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben sie eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und einzusetzen. Zur Feststellung der Leistungsfähigkeit können Brandschutzbedarfsplanungen aufgestellt werden. Grundlage der Brandschutzbedarfsplanung ist die Betrachtung des Gefahrenpotenzials und die Festlegung von Schutzzielen. Den Landkreisen obliegen die übergemeindlichen Aufgaben des abwehrenden Brandschutzes und der Hilfeleistung. Wichtiger Bestandteil der Kreisfeuerwehr sind die von den Landkreisen für die überörtlichen Einsätze vorzuhaltenden Fahrzeuge und Spezialgeräte. Eine gemeinsame, abgestimmte Vorgehensweise bietet die Möglichkeit für den gesamten Landkreis einheitliche Maßstäbe und darauf aufbauend eventuell eine gemeinschaftliche Beschaffungskonzeption zu erarbeiten. Eine Fortbildung wurde von allen Kommunen und dem Landkreis besucht. Erste Gespräche zu diesem Projekt sind geführt. Sollte es zur Umsetzung kommen, wird dieses Projekt über das gesamt Jahr 2015 Ressourcen binden. Ein entsprechender Zeitplan ist nach Klärung der Außenbedingungen möglich. In Hinblick auf dieses Projekt wurde der in den Haushalt 2014 eingestellte Investitionszuschuss von 80.000 € zur Umsetzung des Schaumkonzeptes auch noch nicht ausgezahlt. Hier sollte das Ergebnis dieser Planungen abgewartet werden.

In den letzten Sitzungen dieses Ausschusses wurde die Ausschreibung des Rettungsdienstes intensiv besprochen. Die jetzt folgenden Aufgaben wie Erstellen des Leistungsverzeichnisses, europaweite Ausschreibung und die Umsetzung des Ergebnisses werden das gesamte Jahr 2015 in Anspruch nehmen.

Beschaffungen aus den Vorjahren. Im Hinblick darauf, dass in diesem und im nächsten Jahr noch die Beschaffungen 2014 abzuwickeln sind, ist kein Raum mehr für weitere Beschaffungen. Noch in der Bearbeitung sind die Beschaffungen des Dekontaminationsmehrzweckfahrzeuges (DMF), der Notstromerzeuger, der Geräte für den Digitalfunk sowie die Modernisierung der Fernmeldezentrale Stab HVB.

 

Zusammenfassend erklärt KVOR Berg-Düsberg , dass die in der Liste der Kreisfeuerwehr dargestellten Beschaffungen nicht in Abrede gestellt werden, allerdings ist es unrealistisch in der jetzigen Situation noch weitere Beschaffungen neben der Drehleiter, den Beschaffungen aus 2014 und den 80.000 € Ansatz für 2015 durchzuführen. Die Verwaltung hält es auch nicht für notwendig, sondern hier sollte das Ergebnis der gemeinsamen Feuerwehrbedarfsplanung abgewartet werden, um dann eine auf die Gemeindeplanungen abgestimmte Kreisplanung vorzunehmen.

 

KTA Hauschildt merkt an, dass von einem zweiten Prüfgerät für die Atemschutzwerkstatt bei der Einrichtung des Atemschutzgerätepools nicht gesprochen wurde. Sehr wohl sei die Begründung nachvollziehbar. KVOR Berg-Düsberg weist darauf hin, dass wir nur mit einem weiteren Prüfgerät den Service für die Feuerwehren aufrechterhalten bzw. verbessern können.

 

KTA Hauschildt erklärt, dass der Vorlage die Stellungnahme des Kreisbrandmeisters zur Beschaffung der Drehleiter nicht beigefügt war. KVOR Berg-Düsberg bittet dies zu entschuldigen, zitiert aus der Stellungnahme und erklärt, dass diese dem Protokoll noch einmal beigefügt werde.

 

KTA Brüning begrüßt, dass jetzt die Drehleiter Ersatz beschafft wird. Das enthebe den Landkreis Nienburg vom Risiko, ggf. bei Ausfall der alten Drehleiter ad hoc Ersatz beschaffen zu müssen.

 

KTA Hauschildt erklärt, dass zwei Hubrettungsfahrzeuge im Landkreis notwendig sind und die CDU-Fraktion den Vorschlag der Verwaltung zum Haushalt 2015 mittragen werde. Die Beschaffung der Drehleiter in 2015 lasse nur leider wenig Spielraum für weitere Investitionen.

 

EKR Klein betont, dass die Herstellung von öffentlicher Sicherheit sich in der Beschaffung von Hardware ausdrücke. Aber auch das Erstellen der erforderlichen Konzepte gehöre dazu, wie es im nächsten Jahr vorgesehen sei.

 

KTA Beckmeyer erklärt, dass die SPD-Fraktion den Vorschlag der Verwaltung unterstütze, auch weil die Aufstellung einer kreisweiten Feuerwehrbedarfsplanung zukünftig Planungssicherheit geben werde.

 

KTA Waschke erkundigt sich, ob es realistisch sei, diese Planung im nächsten Jahr abschließen zu können? EKR Klein erklärt, dass dies möglich sei, aber einen hohen Anspruch an die Arbeit der Verwaltung lege.

 

KTA Hauschildt erklärt, er wünsche der Verwaltung, dass der Abschluss dieser Projekte auch wie gewünscht möglich sein wird. KTA Schmidt schließt sich dem an und wünscht sich, dass auch alle anderen Fachdienste die vorgegebenen Eckwerte zum Haushalt 2015 einhalten werden.