Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Die Änderung der Entschädigungssatzung wird wie in der Anlage beigefügt beschlossen.


Beratungsgang:

 

KVOR Berg-Düsberg erklärt, dass die Satzung über die Entschädigung der Ehrenbeamten und sonstigen Inhaber eines Ehrenamtes in den vergangenen Jahren immer wieder anzupassen war, wie auch in diesem Jahr. Die Anforderungen an die verschiedenen Führungskräfte und Funktionsträger in den Bereichen Brandschutz und Katastrophenschutz verändern sich in immer kürzeren Zeiträumen. Mit neuen Fahrzeugen und damit in Verbindung auch mit neuer Technik entsteht ein immer höherer Zeitaufwand bei den Führungskräften, insbesondere auch für Schulungen. Um dieser Aufgabe noch gerecht werden zu können, werden verstärkt die Aufgaben der Leiter dieser Einheiten auf mehrere Schultern verteilt, so dass Stellvertreter benannt werden und diese auch ständig Aufgaben mit übernehmen. Diese Vorgehensweise hat sich bewährt.

 

KTA Hauschildt begrüßt den Vorschlag der Verwaltung. Es handele sich bei diesen Aufwandsentschädigungen mehr um Anerkennungsprämien und der finanzielle Mehraufwand halte sich auch in Grenzen. Es werde von Stellvertretungen gesprochen und er fragt, wie viele das denn sein sollen? KVOR Berg-Düsberg erklärt, dass es beim ABC-Zug und der TEL jetzt jeweils zwei Stellvertreter gebe. Kreisbrandmeister Fischer ergänzt, dass es hierzu intensive Gespräche gegeben habe und die Kreisfeuerwehr weiteren Stellvertretern darüber hinaus nicht ohne weiteres zustimmen werde.

 

KTA Beckmeyer fragt, warum die die Einsatzstunden in den letzten Jahren so angestiegen sind. Kreisbrandmeister Fischer erklärt, dass durch den Einsatz beim Elbehochwasser, aber auch durch zusätzlichen Ausbildungsbedarf für die neuen Kameraden sowie neue Technik dieser Anstieg zu begründen ist. KVOR Berg-Düsberg ergänzt, dass allein die Stabssoftware TecBOS, die die TEL jetzt einsetzt, extrem zeitintensiv in der Einarbeitung war. Der Mehraufwand habe sich aber gelohnt.


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig