Sitzung: 21.10.2014 Ausschuss für Liegenschaften
Beratungsgang:
Aufgrund einer
Anfrage der SPD-Fraktion erläutert KVOR Immel, dass eine Photovoltaik-Anlage
auf dem Dach des C-Traktes der BBS grundsätzlich möglich wäre. Vorher sei
kritisch zu prüfen
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die
Belastungsfähigkeit des Daches
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die
Bemessung der Anlagengröße
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die
Ausrichtung der Elemente
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die
Berechnung des Ertrags bzw. der Wirtschaftlichkeit unter Berücksichtigung von
steuerlichen Fragen
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die
Einleitung ins Netz sowie
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die
Wartungsfähigkeit des Flachdachs unter der Anlage
Die zusätzliche
Aufnahme in die Baumaßnahme C-Trakt würde sich nachhaltig verzögernd auf den
Zeitplan auswirken und sollte deshalb unterbleiben. Eine Entscheidung zu einem
späteren Zeitpunkt sei denkbar, wenn die Prüfung die Wirtschaftlichkeit einer Anlage
bestätige und die übrigen Voraussetzungen geprüft seien. Dadurch könnten
Mehrkosten entstehen, wenn die Module direkt auf den Dachbindern befestigt
werden müssen und insoweit ein Mehraufwand bei der Dachabdichtung entsteht.
KAR Rohwerder ergänzt, dass eine Photovoltaik-Anlage die
Nutzung eines Gebäudes verändern und damit zu einer Aufhebung Bestandsschutzes
für das gesamte Gebäude führen kann.
KVOR Immel berichtet außerdem zum Bauzeitenplan für
den C-Trakt, dass die Maßnahme mit Beginn der Osterferien abgeschlossen sein
soll. In Absprache mit der Schulleitung könne ein Umzugsunternehmen beauftragt
werden, die Schule in den Ferien einzuräumen oder das Einräumen erfolge nach
den Ferien mit den Schülerinnen und Schülern. Voraussetzung für den Zeitplan
sei allerdings ein milder Winter. Temperaturen unter -5 °C oder Schnee auf den
Gerüsten werde die Sanierung verzögern.
KTA Hauschild merkt zur Photovoltaik-Anlage an, dass der
Kreis diese nicht selbst betreiben müsse.
KTA Cunow sieht den Fall der Verpachtung eher ideell,
weil damit kaum Einnahmen zu erzielen sind.
KTA Sanftleben und KTA Brieber sind der Auffassung,
dass die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen geprüft und in die
Bestandsaufnahme aufgenommen werden sollte.