Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

KAR Immel erläutert zur Entwicklung der Richtlinien, dass mit dem bisherigen Besoldungs- und Vergütungssystem keine Möglichkeit besteht, die Qualität der geleisteten Arbeit zu vergüten. Seit 1999 sind aber bereits die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, Beamten und Angestellten leistungsorientierte Vergütungs- und Besoldungsbestandteile zu zahlen. Die vorgelegten Richtlinien sollen die Voraussetzungen hierfür beim Landkreis Nienburg regeln.

 

Sie weist darauf hin, dass bereits in der Vergangenheit für die Dauer eines Jahres den Mitarbeiterinnen der Servicestelle eine Leistungszulage gewährt worden sei.

 

Im Vordergrund der neuen Regelungen stehen Leistungsprämien. Zulagen und Prämien dürfen maximal 10 % der Beschäftigten gewährt werden und den Betrag einer Anfangsgrundvergütung nicht übersteigen. Die Leistungen werden gewährt bei außergewöhnlichen Leistungen oder wenn vereinbarte Ziele erreicht sind.

 

KTA Brunschön äußert für die SPD-Fraktion, dass diese gegen die Gewährung von Zulagen und Prämien sei. Bei dem knappen Budget des Landkreises sind aus seiner Sicht auch andere Anreize zur Leistungsförderung möglich. Bei Beamten führen gute Leistungen zu Beförderungen. Im öffentlichen Dienst sei der Arbeitsplatz sicher und man verfüge über ein auskömmliches Einkommen.

 

KTA Bartels hält die Richtlinien für ein gutes Werkzeug zur Leistungsförderung. Die Erfahrungen damit sollten zunächst abgewartet werden. Mit dem moderaten Ansatz von 20.000 Euro habe der Landkreis seine Leistungsfähigkeit bereits berücksichtigt.

 

Für die FDP-Fraktion unterstützt KTA Werner den Ansatz, durch besondere Anreize mehr Leistung zu fördern. Er hält eine zweijährige Probephase für angemessen.

 

Den Arbeitsfrieden im Kreishaus sieht KTA Brunschön durch die neue Richtlinie gefährdet, da es bei dem System wenige Gewinner aber viele Verlierer gebe.

 

Bei 6 Ja-, 3 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung fasst der Finanzausschuss folgenden