Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Die Räumlichkeiten im Kellergeschoss der Käthe-Kollwitz-Schule in Uchte werden der Samtgemeinde Uchte für eine Nutzung als Jugendzentrum zur Verfügung gestellt. Die Mitnutzung des Gebäudes kann frühestens nach Auslaufen der Förderschule ab 01.08.2015 stattfinden.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Konditionen für die Nutzung auf Basis einer paritätischen Kostenaufteilung nach Gebäudegröße und Nutzerzahlen mit der Samtgemeinde Uchte vertraglich zu vereinbaren.


Beratungsgang:

 

KVOR Immel stellt den Sachverhalt vor und verweist auf die Beratungen im Ausschuss für allgemeinbildende Schulen am 19.02.2015.

 

KTA Westermann freut sich über die Weiternutzung der Schule. Die Maßnahme komme gut an, denn das alte Jugendzentrum sei überholungsbedürftig.

 

KTA Kaltofen begrüßt diesen Beschlussvorschlag gleichermaßen. Der langfristig geschlossene Vertrag trifft auf rege Zustimmung.

 

Herr Hasselbusch stellt als Vertreter des Behindertenbeirates die Frage, ob auch an die Belange der Behinderten gedacht wurde.

 

KAR Schulz antwortet, dass die OBS Uchte organisatorische Lösungsmöglichkeiten bedacht habe, aber zum jetzigen Zeitpunkt keine Überlegungen bezüglich eines Fahrstuhls getroffen wurden. Das Jugendzentrum habe einen separaten Eingang ohne Treppe.

 

Herr Hasselbusch fragt ergänzend, ob Toiletten für Behinderte vorgehalten werden.

KAR Schulz erklärt daraufhin, dass der Ausbau der Toiletten in der geplanten Baumaßnahme enthalten ist.

 

KTA Podehl stimmt auch für die Wählergemeinschaft diesem Beschlussvorschlag zu, stellt aber die Frage, welche Bedeutung das Wort „längerer Zeitraum“ hat.

 

Landrat Kohlmeier sagt, dass der Vertrag langfristig sein soll, dies jedoch Vertragsgegenstand werden wird.

 

KVOR Immel ergänzt, dass die Verhandlungen noch bevorstehen.

 

Vorsitzender KTA Brieber begrüßt den Vorschlag gleichermaßen.

 


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig