Sitzung: 18.02.2015 Ausschuss für Liegenschaften
Beschluss: Das Gremium beschließt geändert.
Vorlage: 2015/025
Die für das Jahr 2015 eingeplanten Haushaltsmittel für die Errichtung eines Treppenturms am Kreishaus B in Höhe von 130.000 € werden freigegeben. Zusätzlich werden 20.000 € aus dem Jahr 2014 in das Haushaltsjahr 2015 übertragen.
Die Verwaltung wird aufgefordert,
- Fördermöglichkeiten zu prüfen
hinsichtlich des Denkmalschutzes, einer energetischen Verbesserung sowie des Einsatzes von Rettungsmittel für körperlich eingeschränkte Personen
- eine Endabrechnung der Maßnahme vorzulegen.
Beratungsgang:
KVOR Immel erläutert den Sachverhalt um den Bau eines Treppenturms als 2.
Fluchtweg zum Wiederherstellen der Nutzungsmöglichkeit der Cafeteria und Anbindung
der darunter liegenden Geschosse. Sie erklärt, dass die Kostenschätzung bei
150.000 € liegt und bittet Herrn
Warnecke dies näher zu erläutern.
Herr Warnecke stellt zunächst die Kostenaufstellung vor und
erklärt die Gründe für den geänderten Kostenansatz des Projektes.
KTA Westermann stellt im Verlaufe der Präsentation die Frage, ob
es Kostenberechnungen für ähnliche Beispieltreppentürme gäbe. Dies verneint Herr
Warnecke.
KTA Kaltofen betont, dass seitens der CDU 150.000 € für das
Bauprojekt zu hohe Kosten seien. Er erkundigt sich über mögliche Fördermittel.
Herrn Warnecke sind Fördermittel für dieses Projekt nicht
bekannt.
KTA Westermann fragt, ob im Zuge der öffentlichen Ausschreibung noch
Ersparnisse zu erwarten sind.
Herr Warnecke verweist darauf, dass viele Faktoren, wie beispielsweise
die Jahreszeit oder der Stahlpreis, eine Rolle spielen. Über das Ergebnis der
Ausschreibungkönne nur spekuliert werden.
Herr Hasselbusch merkt an, dass der geplante Fluchtweg über die
Wendeltreppe für Rollstuhlfahrer nicht nutzbar sei. Gleichzeitig stellt er die
Frage, wie ein Behinderter aus einem möglichen Feuer herauskommt.
Daraufhin antwortet Herr
Warnecke, dass Behinderte auf die Hilfe Dritter angewiesen sind. Der 2.
Fluchtweg ist, wie auch im KH A, in vielen Fällen nicht barrierefrei.
Landrat Kohlmeier ergänzt, dass die Fahrstühle im Brandfall nicht
nutzbar sind und daher körperlich eingeschränkte Personen immer auf die Hilfe
Dritter angewiesen sind.
KTA Warnecke bringt ein, dass es Rettungsstühle für Rollstuhlfahrer
gibt..
Herr Hasselbusch antwortet, dass die Rettungsstühle für Rollstühle auf Podesttreppen ohne weiteres
funktionieren. Bei einer geplanten Wendeltreppe sei dies nicht möglich.
Auf Nachfrage von Landrat Kohlmeier, ob eine Lösung ohne Hilfe
von Dritten bekannt ist erklärt Herr Hasselbusch, dass ihm keine bekannt
sei.
KTA Kurowski ist der Auffassung, dass eine Podesttreppe
wesentlich schöner als eine Wendeltreppe ist. Des Weiteren sei bei der
Podesttreppe eine Pfahlgründung nicht nötig.
KTA Hausschildt hinterfragt, ob eine andere Treppenform aus
denkmalschutztechnischen Gründen denkbar wäre, was Herr Warnecke
verneint.
KTA Westermann merkt an, dass der Kostenanstieg von 75.000 € um
100% auf 150.000 € zu hoch sei und fragt erneut nach einer Minderung der
Kosten.
Herr Warnecke versichert diesbezüglich, dass der Kostenansatz
überprüft wurde.
KAR Schulz ergänzt, dass Gespräche mit der Denkmalschutzbehörde laufen.
Landrat Kohlmeier räumt ein, dass der erste Kostenansatz über 75.000
€ nicht sorgfältig genug durchdacht und übereilt war. Er zeigt Verständnis,
dass eine Kostensteigerung in Höhe von 100 % irritiert. Ein optischer Vergleich
aber auch ein Vergleich des Kostenansatzes ist schwer, da jedes Bauwerk
individuell ist.
Herr Hasselbusch wendet ein, welche Belange Vorrang haben, entweder
der Denkmalschutz oder die Sicherheit, worauf Landrat Kohlmeier
antwortete, dass beides gleichermaßen wichtig sei.
KTA Podehl stellt die Anforderungen der Denkmalschutzbehörde in Frage. Nach eigenen
Recherchen belaufen sich die Kosten für den Bau eines Spindeltreppenturm auf
30.000 € nicht aber auf 150.000 €. Er begrüßt den Vorschlag den Treppenturm zu
bauen, aber unter anderen kostentechnischen Aspekten. Seiner Auffassung nach
ist nicht verständlich, was gegen eine Podestreppe sprechen sollte, da diese
optisch noch dichter am Gebäude angebracht werden kann.
KTA Warnecke bestätigt die Aussage von Landrat Kohlmeier, dass
die einzig konsequente Möglichkeit für Behinderte, die Hilfe von Dritten ist.
Rettungsstühle für Rollstuhlfahrer können mit bis zu 100% bezuschusst werden.
Ob diese jedoch an einer Wendeltreppe angebracht werden können, mag er nicht zu
beurteilen. Er begrüßt einen gut kalkulierten Kostenansatz im Gegensatz zu
ständigen Nachforderungen. Für ihn steht außer Zweifel, dass die vorhandene
Cafeteria genutzt werden sollte.
KTA Brieber betont, dass Behinderte Schutz brauchen und dass es andere Möglichkeiten
geben muss.
KTA Kaltofen äußert, dass über den Beschlussvorschlag nicht
abgestimmt werden soll, bis offene Fragen geklärt sind.
Landrat Kohlmeier fragt, welche Fragen genau offen seien.
KTA Kaltofen antwortet darauf, dass die Frage nach den
Fördermittelmöglichkeit nicht eindeutig beantwortet wurde und dass Herr Podehl
eine Möglichkeit mit minimalem Kostenaufwand aufgezeigt hat.
Landrat Kohlmeier spricht sich dafür aus, den Ansatz in Höhe von
150.000 € freigegeben, um weitere Verzögerungen zu vermeiden. Der Anbieter von
Herrn Podehl könne sich bei der öffentlichen Ausschreibung beteiligen. Eine
erneute Überprüfung sei nicht notwendig.
KTA Kurowski hebt hervor, dass die Ansicht des Gebäudes durch
die Wendeltreppe gestört sei und dass man mit der Denkmalschutzbehörde
Verhandlungen mit Hilfe der Bilder führen solle.
Herr Warnecke stellt dar, dass eine Podesttreppe allen
architektonischen Ansprüchen widerspreche, da das KH nur runde Elemente als
Gestaltungsmerkmale verbaut habe.
KTA Hausschildt fragt, ob es eine Farbvorstellung des Treppenturms
gibt.
Herr Warnecke antwortet, dass eine feuerverzinkte Farbe
vorgesehen ist. Diese Variante ist auch unterhaltstechnisch die günstigste.
KTA Hausschildt fragt, ob die verzinkte Farbe mit der
Denkmalschutzbehörde abgestimmt ist.
Herr Warnecke entgegnet, dass diese mit der verzinkten
Ausführung einverstanden ist.
KTA Heuer erkundigt sich nach der schriftlichen Stellungnahme der Denkmalschutzbehörde
und ob darin genaue Beweggründe gegen die eckige Bauform enthalten sind.
Landrat Kohlmeier verwundern die Zweifel an der Stellungnahme. Er
ergänzt, dass die vorliegende Beschlussvorlage mit der Stadt Nienburg
abgestimmt ist.
KTA Westermann unterbricht die Diskussion und wirft ein, dass
diese Beiträge wie in der letzten Sitzung zu nichts führen werden, da die
Denkmalschutzbehörde bei ihrer Meinung bleibt. Die bisher veranschlagten Mittel
in Höhe von 75.000 € basierten auf einer anderen Grundlage. Er werde daher der
Vorlage zustimmen.
KTA Hausschildt fordert, eine Prüfung der Fördermittel bezüglich
des Denkmalschutzes, der energetischen Verbesserung sowie der Rettungsmittel
für Behinderte. Nach Beendigung der Maßnahme fordert er eine Endabrechnung.
KTA Brieber bittet den Beschluss nicht weiter zu verzögern. Die Denkmalschutzaspekte
müssen aus seiner Sicht auch weiter geprüft werden.
KTA Bomhoff erkundigt sich ob die Variante der Podesttreppe geprüft wurde, KTA
Brieber erklärt, dass diese Variante denkmalschutztechnisch nicht zulässig
ist und daher keine Kostenschätzung sowie weitere Prüfung vorliegt.
Nach Ansicht der Skizze bemerkt KTA Warnecke zudem, dass die
Fenstersituation wenig Spielraum lässt, um den Fluchtweg an das Gebäude
heranzubauen. Seiner Auffassung nach wirkt ein eckiger Turm noch wuchtiger.
Die Verwaltung erläutert, dass der Treppenturm vom Gebäude abgerückt
werden soll, um dieses allein betrachten zu können. Ein Bescheid der
Denkmalschutzbehörde steht noch aus, da die Planung bezüglich des Bau noch
nicht abgeschlossen sind.
KTA Brieber bittet zum Abschluss zu kommen.
KTA Podehl erklärt sich bereit, mit der
Zusage über die Vorlage der Endabrechnung zuzustimmen.
Beratungsergebnis:
Mit Stimmenmehrheit: 9 Ja-Stimmen 2 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen