Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.

Beratungsgang:

 

KAR Schulz erläutert den Sachverhalt und berichtigt das Baumaßnahmenende auf die 15. KW 2015. Ende der Osterferien sollen die Baumaßnahmen in der BBS beendet sein, sofern das Wetter dementsprechend mitspielt. Der tatsächliche Bezug des C-Traktes soll erst nach den Sommerferien sein. Durch gute Angebote liegt die Maßnahme noch im Budget. Es liegen Einsparungen von 300.000 € vor.

 

KTA Podehl wendet ein, dass die neue Firma Schadensersatz durch die Verzögerung beanspruchen kann.

 

KAR Schulz entgegnet, dass ein Schadensersatzanspruch in einem Gewerk geltend gemacht wurde, dieser jedoch zurück gewiesen werden konnte.

 

KTA Hausschildt bringt ein, dass mögliche Schadensersatzansprüche nach Beendigung der Maßnahme geprüft werden sollen.