Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Zur Optimierung der verkehrlichen Erschließung der IGS ist von der Bundesanstalt

für Immobilienaufgaben (BIMA) das westliche Drittel des Flurstücks170/32 mit einer

Größe von bis zu 4.100 qm zu einem Kaufpreis von 60 € je qm zu erwerben. Auf diesem Grundstück soll ein Zentraler Omnibusbahnhofs (ZOB) errichtet werden.

 


Beratungsgang:

 

KAR Rohwerder stellt eine Präsentation zur Optimierung der verkehrlichen Erschließung des Neubaus der IGS mittels eines ZOB vor.

 

KTA Hauschildt fragt, ob man sich bereits Gedanken um den Namen des neuen ZOBs gemacht hat, da es mit dem ZOB am Bahnhof zwei Bushaltestellen mit dem Namen ZOB gibt und somit Verwechslungsgefahr besteht.

 

KAR Rohwerder sagt hierzu, dass zunächst die Standortsuche im Fokus stand, dass man aber zu gegebener Zeit das Thema aufgreifen werde.

 

Herr Hasselbusch möchte wissen, was ein Buswarteplatz sei. KAR Rohwerder erklärt, dass es ein separater Platz sei, bei dem die Busse warten können, wenn alle Bushaltestellen gerade von Bussen besetzt sind oder wenn die Busfahrer eine Pause in ihren Bussen halten möchten.

 

KTA Sanftleben erkundigt sich nach dem Förderprogramm und ob der Landkreis Anspruch auf das Geld für den Neubau des ZOB hat. Hierzu kann laut KAR Rohwerder noch keine genaue Aussage getroffen werden.

 

Anmerkung:

Ein Gespräch mit der LNVG hat ergeben, dass erst mit Vorlage des Zuwendungsbescheides Rechtssicherheit bezüglich einer Förderung eintritt. Zurzeit stehen für den ÖPNV ausreichend Landesmittel zur Verfügung. Eine Gewähr für eine Förderung kann aber nicht ausgesprochen werden.

 

KTA Brieber erläutert, dass durch den neuen ZOB das Quartier davon profitiert und aufgewertet wird. Er gehe davon aus, dass für die Unterhaltung eine Vereinbarung mit der Stadt ausgehandelt werden könne, mit der sich die Stadt an den Unterhaltungskosten beteiligt. KAR Rohwerder berichtete hierzu aus der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses, dass eine Fraktion hierzu der Auffassung war, dass es sich bei dem ZOB um eine reine Schulbushaltestelle handele und daher keine Unterhaltungspflicht seitens der Stadt besteht.

 

KTA Warnecke und KTA Hauschild sehen hier ebenfalls keinen weiteren Nutzen für das Quartier.

 

KTA Cunow meint, dass es einfacher gewesen wäre, eine Haltestelle am A-Trakt zu bauen. Die Schüler der IGS hätten dann den Gehweg, vorbei an der BBS zur IGS nutzen können.


KTA Hauschild regt an, die Unterhaltung des neuen ZOB mit in den Haushalt des Landkreises einzuplanen, da die Stadt Nienburg in Bezug auf die Aufwertung des Quartiers anderer Meinung sei und sich somit nicht an den Kosten für die Unterhaltung beteiligt.


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig