Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

1.    Der Maßgabe des Amtes für regionale Landesentwicklung Leine-Weser, den in der Genehmigungsausfertigung enthaltenen Grundsatz G2, dass im Gebiet Nr. 19 die Festlegung des Gebiets als Eignungsgebiet für die Windenergienutzung der Genehmigung von privilegierten Vorhaben im Sinne des § 35 Abs. 1 Baugesetzbuch innerhalb des Eignungsgebiets nicht entgegensteht, zu streichen, wird beigetreten.

 

2.    Bei der Erstellung der Endfassung für die 1. Änderung des RROP werden die vom Amt für regionale Landesentwicklung erteilten Nebenbestimmungen beachtet.

 

3.    Die Hinweise des Amtes für regionale Landesentwicklung werden zur Kenntnis genommen.


Beratungsgang:

 

KTA Sieling hinterfragt, ob eine Entwicklung der landwirtschaftlichen Betriebe weiterhin im Gebiet Nr. 19 möglich sei.

 

Kreisrat Schwarz entgegnet, dass die Landwirtschaft und die Windkraft in dem Gebiet weiterhin gleichwertig nebeneinander stünden. Jedoch mit der Einschränkung, dass das Windhundverfahren greife.


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig mit 1 Enthaltung