Die Satzung des Landkreises Nienburg/Weser über die Förderung der
Kindertagespflege und die Erhebung von Kostenbeiträgen für Kindertagespflege
und das Anforderungsprofil des Landkreises Nienburg/Weser zur Kindertagespflege
nach § 23 Abs. 3 SGB VIII werden in der vorgelegten geänderten Fassung beschlossen.
Sie treten mit Wirkung vom 01.04.2015 in Kraft.
Beratungsgang:
ohne
Beratungsergebnis:
Einstimmig