Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Die Satzung des Landkreises Nienburg/Weser über die Förderung der Kindertagespflege und die Erhebung von Kostenbeiträgen für Kindertagespflege und das Anforderungsprofil des Landkreises Nienburg/Weser zur Kindertagespflege nach § 23 Abs. 3 SGB VIII werden in der vorgelegten geänderten Fassung beschlossen. Sie treten mit Wirkung vom 01.04.2015 in Kraft.


Beratungsgang:

 

ohne


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig