Die Änderung der „Verordnung über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen durch im Landkreis Nienburg/Weser ansässige Unternehmen vom 16.12.2011“ wird wie in der Anlage beigefügt beschlossen.


Beratungsgang:

 

KTA Kretschmer beantragt, unter Punkt „D“ den Zuschlag für  Fahrten, bei denen nicht zusammenklappbare Rollstühle mitgeführt werden, ersatzlos zu streichen.

 

Da für Menschen mit Behinderungen Nachteile – z. B. im Hinblick auf Mobilität – gegeben seien, müsse hier ein Nachteilsausgleich gewährleistet werden.

 

Die Mitnahme der Rollstühle stelle eine Notwendigkeit dar und dürfe nicht bestraft werden. 

 

Erster Kreisrat Klein erwidert, dass Taxenunternehmen Wirtschaftsunternehmen seien, die prinzipiell wirtschaftlich agieren müssten. Für die Mobilität von Menschen mit Handicap gebe es außerhalb der Verordnung Regelungen, die eine entsprechende Unterstützung ermöglichten. Im Übrigen sei die Verordnung ein Gesamtpaket, um den Taxenverkehr kostendeckend durch die Unternehmen betreiben zu lassen. Er sehe daher keine Möglichkeit, an dieser Stelle etwas zu ändern.

 

KTA Sanftleben führt aus, dass die Fallzahlen nicht so hoch sein könnten, dass deswegen die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens gefährdet sei. Seine Fraktion werde dem Antrag daher stattgeben.

 

Auf Nachfrage von KTA Brunschön bestätigt Erster Kreisrat Klein, dass der Zuschlag nicht mit der Verordnung neu eingeführt werde, sondern bereits Bestandteil der aktuell noch gültigen Verordnung sei.

 

KT-Vors. Dr. Weghöft macht darauf aufmerksam, dass der Transport nicht zusammenklappbarer Rollstühle besonderer Fahrzeuge bedürfe und der Zuschlag insofern nicht als Strafe gewertet werden dürfe.

 

KTA Heineking erklärt, der Antrag von KTA Kretschmer komme zu kurzfristig, um sich inhaltlich damit auseinander setzen zu können. Die Verwaltung habe Verhandlungen mit dem Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen geführt und den vorliegenden Vorschlag erarbeitet.

 

Die Beweggründe für den Antrag seien zwar nachvollziehbar, allerdings sei ein Beschluss im Sinne des Antrages ohne die dafür benötigten Informationen nicht tragbar. 

 

Die Thematik könne ggf. von der Verwaltung bei der nächsten Änderung aufgegriffen und im Kreistag entsprechend erörtert werden.

 

Der Änderungsantrag von KTA Kretschmer wird bei 5 Ja-Stimmen mehrheitlich abgelehnt.

 


Beratungsergebnis:

 

Mit Stimmenmehrheit:    38 Ja-Stimmen     1 Nein-Stimme         4 Enthaltungen