Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt nimmt den Zwischenbericht 2014 des Fachdienstes Naturschutz zum Projekt „Kontrolle und Durchsetzung von Kompensationsmaßnahmen“ zur Kenntnis.

 


Beratungsgang:

 

Landschaftsarchitekt Gänsslen erläutert den Sachstand der Umsetzung von Kompensationssmaßnahmen nach Naturschutzrecht und Baugesetzbuch.

Inhaltlich wird dabei auf die Ausführungen im Sachverhalt der Einladung zur Sitzung verwiesen.

 

Die Gründe, warum das Projekt in 2014 nicht im angestrebten Maße umgesetzt werden konnte, sieht Landschaftsarchitekt Gänsslen vorrangig in der starken Belastung des Fachdienstes hinsichtlich des strittigen Themas Ödland und sonstige naturnahe Flächen.

 

KTA Beckmeyer fragt, ob nicht seitens der Verwaltung den Kommunen die Umsetzung abverlangt werden könne.

 

Landschaftsarchitekt Gänsslen macht deutlich, dass aus Sicht der Verwaltung die Kommunikation mit den Kommunen gesucht wurde. Man habe Verständnis dafür, dass aufgrund personeller Probleme ein hoher Druck vorherrsche. Es sei aber auch nicht beabsichtigt, bei der Prioritätensetzung der Kommunen ein „hinten runter fallen“ von Kompensationsverpflichtungen zu akzeptieren oder zu tolerieren. Dies sei allein schon gegenüber Gebührenzahlender Privater unfair. Das Instrument der „Kommunalaufsicht“ möchte man seitens der Verwaltung allerdings nur im Extremfall bemühen.

Auch wenn mit diesem Sachstandsbericht kein konkreter Antrag der Verwaltung verbunden sei, so möchte man sich doch den Druck für eine „gewisse Handhabe“ ggü. den Kommunen politisch durch den Ausschuss absegnen lassen.

 

Auf den Einwand von KTA Andermann, „dickfällige“ Kommunen würden auf diese Weise gefördert, weist Landschaftsarchitekt Gänsslen darauf hin, dass gerade diese Kommunen seitens der Verwaltung gezielt angesprochen wurden und werden.

 

Kreisrat Schwarz verweist auf die Defizite, die seitens der Verwaltung angesprochen wurden, die aber das „miteinander leben“ mit den Kommunen natürlich nicht leichter machten.

 

KTA Brieber wendet ein, dass seines Erachtens diese Diskussion in die HVB-Runde gehöre.

 

Das beratende Mitglied Gerner teilt mit, dass seiner Einschätzung nach rd. 50 % der Maßnahmen nicht bzw. mangelhaft umgesetzt wurden. Dies sei ein sicheres Zeichen dafür, dass die Verwaltung Kontrollinstrumente einsetzen sollte. Gesetzlich festgesetzte Maßnahmen würden effektiv vor Ort nicht umgesetzt werden. Insofern begrüße er es, dass die Verwaltung in dieser Beziehung „am Ball“ bliebe.

 

BD Wehr verweist auf ein positives praktisches Beispiel anhand eines Pool-Konzeptes „Wiederverheidungsflächen“ in Mainsche, das durch zentrale Umsetzung der Gemeinde Pennigsehl mittels Bebauungsplan positiv aufgefallen sei.

 

 

 

Auf Nachfrage von KTA Westermann, ob ggf. eine Liste mit einem „Ranking“ der Maßnahmen hilfreich bzw. motivierend sei, entgegnet Landschaftsarchitekt Gänsslen, dass ein Ranking anhand der jährlich durchgeführten ca. 200 Kontrollen, die nicht gleichmäßig im Raum verteilt sind bezogen auf im Verzeichnis gelisteten rd. 1.700 Maßnahmen nicht seriös wäre. Die Abarbeitung sei Aufgabe der Kommunen. Für 2015 erwarte man aber positive Signale.

 

Auf Nachfrage von KTA Podehl, inwieweit gezielte Abfragen der Verwaltung den Kommunen Meldeverpflichtungen abverlangten, antwortet Kreisrat Schwarz mit der Abwandlung eines bekannten Sprichwortes „Misstrauen ist gut, Kontrolle ist besser.“

 

Als Fazit wird allseits festgestellt, dass das Projekt zur verstärkten Kontrolle der tatsächlichen Umsetzung von Kompensationsverpflichtungen sehr wichtig ist und der Druck auf die Kompensationspflichtigen auch in der Zukunft hochgehalten werden muss.

 


Beratungsergebnis:

 

ohne