Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.

Beratungsgang:

 

KTA Dr. Weghöft hinterfragt, ob es seitens der LNVG Zuwendungen für Schülerverkehre gäbe.

 

Dipl.-Geogr. Arndt entgegnet, dass die LNVG den Verkehrsunternehmen Zuwendungen gem. § 45 a PBefG für die Schülerverkehre zahlt. Vor einigen Jahren gab es eine zeitlich befristete Mittelkürzung und Deckelung durch das Land.

 

Anmerkung der Verwaltung:

 

Auf Nachfrage bei der Landes-Nahverkehrsgesellschaft hat die Kreisverwaltung folgende Hinweise über die Entwicklung der sog. § 45a-Mittel erhalten:

-       Das Land Niedersachsen bezuschusst die Schülerbeförderung jährlich mit 88 Mio. € im Sinne des § 45a Personenbeförderungsgesetz (PBefG). Dieses Geld erhalten die Verkehrsunternehmen direkt.

-       Seit etwa 10 Jahren gibt es eine Vertragslösung für die einzelnen Verkehrsunternehmen. Die Lösung war als provisorische Lösung gedacht.

-       Für 2017 wird eine landesrechtliche Nachfolgeregelung angestrebt, welche die Vertragslösung ablösen soll. Die Ausgestaltung dieser Landesregelung bzw. die Kriterien nach denen die Zuschüsse dann verteilt werden sollen, sind bisher noch offen. Ziel ist aber, die Mittel in bisherigem Umfange bereit zu stellen und Verwerfungen für einzelne Regionen bzw. Regionstypen zu vermeiden.

 


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig