Sitzung: 07.05.2015 Ausschuss für Integration, Sport und Kultur
Beschluss: Das Gremium beschließt geändert.
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: 2015/083
Der Verein Kunstschule
Mittelweser im Landkreis Nienburg/Weser e. V. erhält eine Zuwendung in Höhe von
1.670,00 € für das Projekt „Kunstschule 2020“. Haushaltsmittel stehen im
allgemeinen Deckungskreis 211 zur Verfügung. In den Folgejahren werden keine
Zuschüsse mehr für dieses Projekt erbracht.
Der Zuschuss steht unter
dem Vorbehalt, dass die nunmehr reduzierte Gesamtfinanzierung des Projektes von
7.340,00 € gesichert ist.
Beratungsgang:
FBL Labode trägt den Antrag der Kunstschule auf erneute Bezuschussung in 2015 wie
schon in 2013 und 2014 vor. Er verweist auf die nach Versand der Unterlagen vom
Verein übersandte modifizierte Antragsversion, die den Ausschussmitgliedern
nachträglich zugänglich gemacht wurde. Danach wurde das Gesamtvolumen der
beantragten Zuschüsse von 10.010 € auf 7.340 € reduziert, die beim Landkreis
beantragte Summe blieb gleich. Hintergrund sei die abgelehnte Landesförderung
gewesen, da in dieser Antragsrunde von den Mitteln Kunstschulen, die bisher
nicht gefördert wurden, profitierten. FBL Labode macht auf die im neuen Antrag
enthaltene Finanzplanung für 2016 und 2017 aufmerksam, die ebenfalls einen
geplanten Landkreis-Zuschuss beinhalte. Er stellt fest, dass es sich bisher um
eine begrenzte Anschubfinanzierung gehandelt habe. Daher sei im
Beschlussvorschlag auch ausdrücklich der Passus „In Folgejahren werden keine
Zuschüsse mehr für dieses Projekt erbracht“, enthalten. Zur Klarstellung bittet
er, den letzten Satz des Beschussvorschlages wie folgt zu ergänzen: „Der
Zuschuss steht unter dem Vorbehalt, dass die nunmehr reduzierte
Gesamtfinanzierung von 7.340 € des Projekts gesichert ist.“
KTA Kaltofen signalisiert die Zustimmung seiner Fraktion
und unterstreicht den Charakter der Anschubfinanzierung. Er fragt, ob weitere
Förderer bekannt seien und wie denn die Differenz zwischen der zunächst
genannten Gesamtsumme und der jetzt reduzierten finanziert werde.
FBL Labode verweist auf den ebenfalls reduzierten Förderzeitraum ab 1.5.2015 statt
1.1.2015, ihm ist aber über den verteilten Finanzplan hinaus nicht bekannt, ob
und gfls. welche weiteren Förderer der Verein habe, oder ob das Angebot aus
Kostengründen reduziert wurde.
Beratungsergebnis:
Einstimmig