Beschluss: Das Gremium beschließt geändert.

Abstimmung: Ja: 11

Der Verein Kunstschule Mittelweser im Landkreis Nienburg/Weser e. V. erhält eine Zuwendung in Höhe von 1.670,00 € für das Projekt „Kunstschule 2020“. Haushaltsmittel stehen im allgemeinen Deckungskreis 211 zur Verfügung. In den Folgejahren werden keine Zuschüsse mehr für dieses Projekt erbracht.

 

Der Zuschuss steht unter dem Vorbehalt, dass die nunmehr reduzierte Gesamtfinanzierung des Projektes von 7.340,00 € gesichert ist.


Beratungsgang:

 

FBL Labode trägt den Antrag der Kunstschule auf erneute Bezuschussung in 2015 wie schon in 2013 und 2014 vor. Er verweist auf die nach Versand der Unterlagen vom Verein übersandte modifizierte Antragsversion, die den Ausschussmitgliedern nachträglich zugänglich gemacht wurde. Danach wurde das Gesamtvolumen der beantragten Zuschüsse von 10.010 € auf 7.340 € reduziert, die beim Landkreis beantragte Summe blieb gleich. Hintergrund sei die abgelehnte Landesförderung gewesen, da in dieser Antragsrunde von den Mitteln Kunstschulen, die bisher nicht gefördert wurden, profitierten. FBL Labode macht auf die im neuen Antrag enthaltene Finanzplanung für 2016 und 2017 aufmerksam, die ebenfalls einen geplanten Landkreis-Zuschuss beinhalte. Er stellt fest, dass es sich bisher um eine begrenzte Anschubfinanzierung gehandelt habe. Daher sei im Beschlussvorschlag auch ausdrücklich der Passus „In Folgejahren werden keine Zuschüsse mehr für dieses Projekt erbracht“, enthalten. Zur Klarstellung bittet er, den letzten Satz des Beschussvorschlages wie folgt zu ergänzen: „Der Zuschuss steht unter dem Vorbehalt, dass die nunmehr reduzierte Gesamtfinanzierung von 7.340 € des Projekts gesichert ist.“

KTA Kaltofen signalisiert die Zustimmung seiner Fraktion und unterstreicht den Charakter der Anschubfinanzierung. Er fragt, ob weitere Förderer bekannt seien und wie denn die Differenz zwischen der zunächst genannten Gesamtsumme und der jetzt reduzierten finanziert werde.

FBL Labode verweist auf den ebenfalls reduzierten Förderzeitraum ab 1.5.2015 statt 1.1.2015, ihm ist aber über den verteilten Finanzplan hinaus nicht bekannt, ob und gfls. welche weiteren Förderer der Verein habe, oder ob das Angebot aus Kostengründen reduziert wurde.

 

 


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig