Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Antrag auf Durchführung des Planfeststellungsverfahrens für den Neubau eines Radweges im Zuge der Kreisstraße 38 zwischen Nendorf und Steyerberg wird zurückgezogen.


Beratungsgang:

 

Verwaltungsangestellter Witt erläutert die Historie und den Sachstand der Radwegemaßnahme. Dieser Radweg wurde dem Bauprogramm 2005 als lfd. Nr. 10 entnommen und im Mehrjahresprogramm regelmäßig fortgeschrieben. 2009 wurden die Planungsleistungen vergeben.

 

Im  Mai 2010 hat der AfK aufgrund der Haushaltslage des Landkreises beschlossen, den Bau von Radwegemaßnahmen zunächst zurückzustellen, das Planfeststellungsverfahren aber bis zum Abschluss durchzuführen.

 

In dem 2014 beschlossenen Radwegebedarfsplan wurde dieser vom Flecken Steyerberg und von der Samtgemeinde Mittelweser gemeldete Radweg in der Prioritätenreihung auf Rang 44 bzw. 46 von insgesamt 57 Maßnahmen im hinteren Feld eingeordnet.

 

Ende 2014 wurde das Planfeststellungsverfahren in Gang gesetzt. In diesem Verfahren wurden Einwände von Privaten, Polizei und FD Straßenverkehr erhoben. Aufgrund des schlechten Fahrbahnzustandes ist die Markierung von Schutzstreifen zurzeit nicht möglich. Von der Polizei und den privaten Einwanderhebern wird auf einen parallel verlaufenden vorhandenen Radweg verwiesen, der von Radfahrern genutzt wird. Die privaten Einwanderheber kündigten an, dass sie nicht bereit seien, für den geplanten Radweg Flächen abzugeben.

 

Im Planfeststellungsverfahren müsste im nächsten Schritt die Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr zu den vorgebrachten Einwendungen Stellungnahmen abgeben und vom FB Recht müsste dann ein Erörterungstermin anberaumt und anschließend der Planfeststellungsbeschluss gefasst werden.

 

Aufgrund der Tatsache, dass dieser Radweg im Radwegebedarfsplan von 2014 im Rang sehr weit hinten liegt und unter Berücksichtigung der vorgebrachten Einwendungen schlägt die Verwaltung vor, den Planfeststellungsbeschluss nicht abzuwarten, sondern dieses Verfahren jetzt abzuschließen und den sonst noch anfallenden Zeitaufwand in den verschiedenen Instanzen einzusparen.

 

Die Nebenstrecke ist als offizieller Radweg durch die Regionalplanung ausgewiesen. Früher waren nur straßenbegleitende Radwege nach dem GVFG förderfähig. Inzwischen werden auch abgesetzt verlaufende Strecken gefördert.

 

Kreisrat Schwarz trägt vor, dass nach der derzeitigen Beschlusslage der Auftrag besteht, das Planfeststellungsverfahren zu Ende zu bringen. Im Verfahren ist man jetzt zu anderen Erkenntnissen gekommen. Der Planfeststellungsbeschluss hat in diesem Fall keinen Wert, da voraussichtlich in den nächsten 10 Jahren nicht mit einer Umsetzung dieser Radwegebaumaßnahme zu rechnen ist und der Beschluss dann keine Bindungswirkung mehr hat.

 

KTA Plate meint, dass man wenn man diese Einsicht erlangt hat, auch so verfahren sollte.

 

KTA Brüning bekräftigt diese Meinung und hält es für zwingend erforderlich, das Verfahren abzubrechen. Er hofft, dass durch den neuen Radwegebedarfsplan Fehlplanungen vermieden werden.

 

Kreisstraßenmanager Sangmeister kennt eine ähnliche Situation aus dem Bereich des Landkreises Diepholz. Dort wurde ein geplanter Radwegneubau aus finanziellen Gründen eingestellt. Zwei Jahre später standen wieder Finanzmittel zur Verfügung und die Planung musste wieder neu aufgearbeitet werden.

 

Bei der K 38 sind ca. 90 % des Planfeststellungsverfahrens erledigt. Wollte man in zwei – drei Jahren das Verfahren wieder aufnehmen, wäre es vielleicht doch besser, das Verfahren jetzt zu Ende zu führen.


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig mit 0 Enthaltungen