Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Der Samtgemeinde Marklohe wird für die Sanierung der Sporthallen Marklohe und Wietzen eine ergänzende Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse nach § 117 NSchG in Höhe von höchstens 54.145 € gewährt.


Beratungsgang:

 

KAR Niemeyer fasst den Sachverhalt der Beschlussdrucksache Nr. 2015/099 zusammen. Unter Berücksichtigung einer Förderquote von 50 % für die Sporthalle Marklohe sowie 33_1/3 % für die Sporthalle der Grundschule Wietzen ergibt sich ein zusätzlicher Zuwendungsbetrag in Höhe von insgesamt höchstens rd. 54.145 €.


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig mit 0 Enthaltungen