Sitzung: 28.05.2015 Ausschuss für die allgemein bildenden Schulen
Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.
Vorlage: 2015/099
Der Samtgemeinde Marklohe wird für die Sanierung der Sporthallen Marklohe und Wietzen eine ergänzende Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse nach § 117 NSchG in Höhe von höchstens 54.145 € gewährt.
Beratungsgang:
KAR Niemeyer fasst den Sachverhalt der Beschlussdrucksache Nr. 2015/099 zusammen. Unter Berücksichtigung einer Förderquote von 50 % für die Sporthalle Marklohe sowie 33_1/3 % für die Sporthalle der Grundschule Wietzen ergibt sich ein zusätzlicher Zuwendungsbetrag in Höhe von insgesamt höchstens rd. 54.145 €.
Beratungsergebnis:
Einstimmig mit 0 Enthaltungen