Sitzung: 28.05.2015 Ausschuss für die allgemein bildenden Schulen
Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.
Vorlage: 2015/100
Der Samtgemeinde Grafschaft Hoya wird für Instandsetzungsarbeiten an den Grundschulen Wechold (98.861 €) und Bücken (70.207 €) eine Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse nach § 117 Absatz 3 NSchG in Höhe von höchstens 169.068 € gewährt.
Beratungsgang:
KAR Niemeyer fasst den Sachverhalt der Beschlussdrucksache Nr. 2015/100 zusammen. Unter Berücksichtigung einer Förderquote von jeweils 33_1/3 % für die Sanierung der Decken inkl. Beleuchtung an den Grundschulen Wechold und Bücken ergibt sich ein Zuwendungsbetrag in Höhe von insgesamt höchstens rd. 169.068 €.
Beratungsergebnis:
Einstimmig mit 0 Enthaltungen