Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Der Samtgemeinde Grafschaft Hoya wird für Instandsetzungsarbeiten an den Grundschulen Wechold (98.861 €) und Bücken (70.207 €) eine Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse nach § 117 Absatz 3 NSchG in Höhe von höchstens 169.068 € gewährt.


Beratungsgang:

 

KAR Niemeyer fasst den Sachverhalt der Beschlussdrucksache Nr. 2015/100 zusammen. Unter Berücksichtigung einer Förderquote von jeweils 33_1/3 % für die Sanierung der Decken inkl. Beleuchtung an den  Grundschulen Wechold und Bücken ergibt sich ein Zuwendungsbetrag in Höhe von insgesamt höchstens rd. 169.068 €.


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig mit 0 Enthaltungen