Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Der Samtgemeinde Mittelweser wird für den Neubau einer Mensa an der Regenbogenschule GS Stolzenau eine Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse nach § 117 Absatz 1 NSchG in Höhe von höchstens 119.667 € gewährt.


Beratungsgang:

 

KAR Niemeyer fasst den Sachverhalt der Beschlussdrucksache Nr. 2015/101 zusammen. Unter Berücksichtigung einer Förderquote von 33_1/3 % für den Neubau einer Mensa an der Grundschule Stolzenau ergibt sich ein Zuwendungsbetrag in Höhe von höchstens rd. 119.667 €.


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig mit 0 Enthaltungen