Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

In der Förderperiode 2016-2020 werden Zuwendungen aus der Kreisschulbaukasse für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten gemäß § 117 Absatz 1 NSchG wie bisher gewährt. Für größere Instandsetzungen nach § 117 Absatz 3 NSchG werden nur noch zinslose Darlehen erbracht.

Die jährliche Beitragshöhe wird auf 4 Mio. € festgesetzt.

 

Die Beiträge sind gemäß § 117 Absatz 6 NSchG zu zwei Drittel vom Landkreis und zu einem Drittel von den kreisangehörigen Gemeinden aufzubringen. 

 

Die kreisangehörigen Gemeinden werden um eine Stellungnahme zu den Veränderungen gebeten.


Beratungsgang:

 

FBL Labode führt aus, dass die Verwaltung den Schulausschuss in seiner letzten Sitzung am 19.02.2015 umfangreich über die Rahmenbedingungen, die Gesetzesinhalte, den Finanzierungsstand und die Veränderungsmöglichkeiten der Kreisschulbaukasse (KSBK) informiert habe. Nun sei man einen Schritt weiter.

Die Abfrageergebnisse von den Kommunen sowie vom Fachdienst Liegenschaften für die kommenden 5 Jahre liegen vor und weisen ein Investitionsvolumen von rd. 65 Mio. € auf.

 

FBL Labode weist darauf hin, dass es sich dabei um keine belastbaren Zahlen handele, sondern dass dies lediglich erste Schätzungen seien. Aus den 65 Mio. € leite sich ein Fördervolumen i. H. v. rd. 29 Mio. € ab. Dabei liege der Fördersatz im Primarbereich bei 33_1/3 % und im Sekundarbereich bei 50 %. FBL Labode geht auf den Sachverhalt zu der Beschlussdrucksache Nr. 2015/102 ein und benennt die von der Verwaltung ausgearbeiteten Varianten Nrn. 1 bis 5.

 

FBL Labode führt weiter aus, dass die Verwaltung als Kompromisslösung um die Interessen beider Einzahler, der Gemeinden und des Landkreises zu wahren, die Variante Nr. 2 (Neu-/Um-/Erweiterungsbauten als Zuwendung und größere Instandsetzungen als zinsloses Darlehen) vorschlage. In diesem Fall würde sich der Finanzbedarf von bisher rd. 2 Mio. €  auf rd. 4,16 Mio. € pro Jahr erhöhen.

 

Das weitere Verfahren nach Abgabe der Empfehlung des Schulausschusses sei wie folgt geplant:

1. Behandlung im Ausschuss für Finanzen und Personal (AFP) am 09.06.2015.

2. Kreiseigene Kommunen werden bis Mitte Juli 2015 um eine schriftliche Stellungnahme zur geplanten Neuregelung gebeten.

3. Gemeinsame Sitzung von Schulausschuss und AFP am 06.10.2015 zur Vorstellung der gemeindlichen Stellungnahmen.

Anschließende Beschlussempfehlung für Kreisausschuss (12.10.2015) und Kreistag (16.10.2015).

 

Auf Nachfrage von KTA Kurowski erläutert KAR Niemeyer, dass die Förderfähigkeit bei größeren Instandsetzungen erst dann erreicht sei, wenn die Kosten der geplanten Maßnahme zwischen 1,5 - 2,5 % des Neubauwertes überschreiten.

 

KTA Kurowski ist die Beteiligung der Gemeinden sehr wichtig. Sie teilt mit, dass die CDU-Fraktion über eine „Empfehlung“ statt über einen „Beschluss“ abstimmen möchte. FBL Labode bestätigt, dass es sich bei dieser Beschlussdrucksache um eine „Empfehlung“ an die weiteren Gremien, nämlich den Kreisausschuss und den Kreistag handele. Das geplante Verfahren beteilige die Gemeinden angemessen.

 

Im Namen der SPD-Fraktion teilt KTA Höltke mit, dass die Fraktion den Vorschlag zur Variante Nr. 2 mitgehe und dass es sinnvoll sei, dass die Gemeinden eine Stellungnahme abgeben sollen.

 

KTA Plate sieht die Kosten des IGS-Neubaus als Hauptverursacher für die Verdopplung des Finanzvolumens für die kommenden 5 Jahre. Er könne daher dem Verwaltungsvorschlag nicht zustimmen.

 

KTA Koch berichtet, dass die Diskussion innerhalb der CDU-Fraktion dazu geführt hätten, dass die Einbindung der kreisangehörigen Kommunen deutlich gewünscht sei.

 

KTA Brieber findet, dass die Diskussionen über die IGS abgeschlossen werden sollten. Inhaltlich stelle er sich hinter die Variante Nr. 2, weil diese Variante alle Vor- und Nachteile der übrigen Varianten ausgleiche.

 

Landrat Kohlmeier benennt den Landkreis als 2/3-Zahler der Kreisschulbaukasse. Demnach sei es für ihn legitim, einen Beschlussvorschlag als Diskussionsgrundlage fassen zu dürfen. Seiner Ansicht nach liege die Erhöhung des Finanzvolumens nicht einzig und allein am IGS-Neubau. Neben Kosten, verursacht durch die Inklusion, würden ebenso energetische Gebäudeverbesserungen im gesamten Landkreis, also auch bei den Gemeinden, eine große Rolle spielen und mit verantwortlich für die Erhöhung des Finanzvolumens sein. Es sei klar, dass die Gemeinden kaum noch Um- oder Erweiterungsbauten planen würden. Auch die Sportstätten seien nahezu alle auf dem neuesten Stand und viele neue Mensen seien entstanden. Er befürwortet es, die Meinung der kreisangehörigen Kommunen einzuholen und die vorgeschlagene Variante Nr. 2 als Diskussionsgrundlage zu nutzen.

 

Auf Nachfrage von KTA Kurowski erwidert Landrat Kohlmeier, dass die zu beschließende Variante erst einmal ein Vorschlag sei, worüber die Gemeinden beraten und ggf. auch andere oder neue Vorschläge benennen könnten. Die Ergebnisse aus den Stellungnahmen der Gemeinden würden sodann im nächsten Schulausschuss (= gemeinsamer Ausschuss mit dem Ausschuss für Finanzen und Personal am 06.10.2015) beraten werden.

 

Auf weitere Nachfrage von KTA Kurowski bestätigt Landrat Kohlmeier, dass die Gemeinden alle 5 Varianten inkl. dieser Beschlussdrucksache erhalten würden.

 

KTA Hüneke gibt das Beispiel, wenn die Gemeinden eine andere als die vorgeschlagene Variante favorisieren würden, dann müsste der Schulausschuss seinen Beschluss entweder aufrechterhalten oder ändern. Wenn die Stellungnahmen der Gemeinden vorliegen, werde es einfacher sein, zu einer abschließenden Entscheidung zu kommen.

 

KTA Steinmann würde es bevorzugen, wenn zuerst die Gemeinden zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert würden und der Ausschuss im Anschluss daran erst in die Entscheidungsfindung eintreten würde.

 

KTA Sanftleben teilt im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit, dass sie sich für die Variante Nr. 2 entschieden hätten, weil die Variante einen optimalen Kompromiss darstelle. Es sei richtig, die Gemeinden in die Diskussion einzubinden.

 

Elternvertreter Rennhack befürwortet es, den Gemeinden die Empfehlung des Ausschusses für eine Variante mitzuteilen.

 

KTA Plate bezieht sich auf die Aussage von KTA Brieber und bleibt bei seiner Aussage, dass die Verdopplung des Finanzvolumens hauptsächlich durch die IGS-Kosten verursacht würde. Er bevorzugt Verfahrensabläufe, wo zuerst die Gemeinden befragt würden, bevor man die entsprechende Angelegenheit im Ausschuss berate.

 

KTA Kurowski stellt im Namen der CDU-Fraktion den Antrag, dass die Gemeinden zuerst eine Stellungnahme zu den Varianten Nrn. 1 bis 5 abgeben sollten, bevor der Ausschuss eine Entscheidung treffe.

 

Aus Sicht von KTA Höltke sei kein Antrag, wie ihn KTA Kurowski formuliert habe, notwendig. Der Ausschuss gebe lediglich einen Vorschlag in Bezug auf die 5 Varianten ab. Und anschließend würden die Gemeinden ihre Vorschläge abgeben, so dass eine Beteiligung der Gemeinden auf jeden Fall gegeben sei.

 

Landrat Kohlmeier verweist auf den letzten Absatz der Beschlussdrucksache Nr. 2015/102. Darin werde von einer ersten Stellungnahme der Gemeinden gesprochen, die anschließend in der nächsten Ausschusssitzung in die weitere Diskussion und Abstimmung mit einbezogen werde. Daraus ergeben sich Für und Wider zu den einzelnen Varianten. Die Abwägung dieser Für und Wider führe sodann zu einer abschließenden Beschlussempfehlung an den Kreisausschuss und den Kreistag. Damit sei das Verfahren sehr transparent.

 

KTA Leseberg befürwortet das von der Verwaltung vorgeschlagene Verfahren. Daneben ruft er in Erinnerung, dass das Thema IGS-Neubau bereits vom Schulausschuss diskutiert, begleitet und beschlossen wurde. Man sollte daher die Tatsache des Neubaus nicht mehr in Frage stellen. Darüber hinaus schließe er bis zur abschließenden Entscheidung über die Kreisschulbaukasse Meinungsänderungen bei Kreistagsabgeordneten nicht aus.

 

KTA Hüneke ist der Meinung, dass der Wortlaut des Beschlussvorschlages „Beschlussempfehlung“ heißen sollte.

 

KTA Kurowski wiederholt den Antrag der CDU-Fraktion, dass die Gemeinden zuerst eine Stellungnahme zu den Varianten Nrn. 1 bis 5 abgeben sollen, bevor der Schulausschuss eine Entscheidung trifft.

Der Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird mit 5 Ja-Stimmen zu 7 Nein-Stimmen und keiner Enthaltung mehrheitlich abgelehnt.

 

KTA Höltke stellt daraufhin den Antrag, über den Beschlussvorschlag zur Beschlussdrucksache Nr. 2015/102 wie vorgeschlagen abzustimmen.

Der Antrag von KTA Höltke wird mit 7 Ja-Stimmen zu 5 Nein-Stimmen und keiner Enthaltung mehrheitlich angenommen und beschlossen.


Beratungsergebnis:

 

Mit Stimmenmehrheit:    7 Ja-Stimmen       5 Nein-Stimmen       0 Enthaltungen