Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.

Beratungsgang:

 

KAR Niemeyer gibt den Sachverhalt der mit der Einladung versendeten Beschlussdrucksache kurz wieder. Die anstehenden Änderungen in der Schülerbeförderung ab dem Schuljahr 2015/2016 im August gehen mit dem Fahrplanwechsel zum 03.09.2015 einher. Weiter führt er aus, dass Änderungen in der Schülerbeförderung in der Regel ein Geschäft der laufenden Verwaltung ohne Beteiligung der Kreispolitik darstellen würden. Die Verwaltung habe sich allerdings entschieden, die Politik vorher zu informieren, weil erhebliche Veränderungen vorzunehmen seien. Beispielsweise seien die Ergebnisse aus den Beschlüssen zur Schulentwicklungsplanung einzuarbeiten. Auch wenn einige Schulschließungen und die Aufhebung von Schulbezirken erfolgt seien, gelte weiterhin der Anspruch auf Beförderung zur nächstgelegenen Schule der gewählten Schulform. KAR Niemeyer betont, dass die jetzige Situation eine Übergangsphase sei, da Schulen zum Teil parallel angefahren werden müssten. Klar sei dabei, dass die Entfernungen länger würden, dass die Zeiten der Schülerbeförderungssatzung einzuhalten seien und dass keine Busse für einzelne Schüler(innen) eingesetzt würden.

 

KAR Niemeyer führt weiter aus, dass das Thema zu umfangreich sei, um in der Sitzung alle Detailänderungen angemessen diskutieren zu können. Trotz guter Planung werde es sicherlich vereinzelte Beschwerden geben, auf die man angemessen reagieren müsse. Er bittet daher bereits jetzt um Verständnis, dass das kommende Schuljahr in der Schülerbeförderung ein ganz besonderes Schuljahr mit hohen Herausforderungen sein werde. Grundsätzlich gelte, die 1., 6. und 8. (bei Ganztag) Schul-Stunde anzubinden. Die Beschlussdrucksache enthält keine konkreten Fahrplanänderungen sondern lediglich eine Zusammenfassung der wesentlichen Maßnahmen und deren Umsetzung, die dem Sachverhalt zur Beschlussdrucksache Nr. 2015/106 entnommen werden können.

 

Als Fazit nennt KAR Niemeyer, dass die Kosten beim ÖPNV in einem angemessenen Rahmen bleiben würden. Wohingegen sich die Kosten im Freistellungsverkehr erhöhen würden. Jede Verbindung außerhalb des vorhandenen ÖPNV-Netzes müsse je nach Einzelfall betrachtet und entschieden werden.

 

KTA Kurowski ist zuversichtlich, dass der ÖPNV gut geplant sei. Sie gibt zu bedenken, dass der Wegfall von Schulbezirken und somit die freie Standortwahl der Schule bei vielen Eltern noch nicht angekommen sei. Sie fragt, ob es eine Möglichkeit gebe, die Eltern frühzeitig zu informieren.

 

KAR Niemeyer antwortet, dass der Landkreis Mitte Juni mit einer Gesamtübersicht an die Presse gehen werde, um die Eltern über die neue Situation zu informieren.

 

Auf Nachfrage von KTA Sanftleben antwortet Herr Rühe (VLN), dass die Oberschule Steimbke zur 1., 6. und 8. Stunde aus Richtung Nienburg (Bahnhof) angebunden werde.

 

Auf Nachfrage von KTA Kurowski erläutert KAR Niemeyer, dass bei entstehenden Zusatzkosten in der Schülerbeförderung grundsätzlich keine Regionalisierungsmittel dafür verwendet werden dürften.

 

Herr Rühe (VLN) bittet um Verständnis, da es erfahrungsgemäß in den ersten beiden Schulwochen meist viele Irritationen gebe und dieses oft zu Beschwerden führe. Er rät, erst einmal die kommende Situation abzuwarten, da z. B. bis zum Schulbeginn teilweise noch keine endgültigen Stundenpläne fertig seien. Die VLN bemüht sich, die Wünsche und Anliegen u. a. in Absprache mit dem Schulträger zu lösen.

 

KTA Leseberg merkt positiv an, dass die Kosten der Schülerbeförderung im Rahmen bleiben würden.

 

KTA Höltke geht davon aus, dass es Einzelfälle bleiben würden, dass sich z. B. ein Schüler aus Steyerberg an der Oberschule Steimbke anmelden werde. Die Eltern seien auch darauf bedacht, dass ihre Kinder nicht so weit zur nächsten Schule fahren müssten. Außerdem lobt sie die Arbeit zur Planung und Umsetzung der Schülerbeförderung.