Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Der Landkreis Nienburg/Weser beschließt, vorbehaltlich der juristischen Prüfung, die beigefügte „Richtlinie zur Vergabe von Stipendien für Studierende der Humanmedizin“.

Danach kann den Studierenden ein Stipendium in Form einer Grundförderung von 300 € sowie ggf. eines Zuschusses zu den Studiengebühren gewährt werden.

Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Schritte zur Umsetzung einzuleiten, damit zum Wintersemester 2015/16 die ersten Stipendien für Medizinstudenten vergeben werden können.

Gegebenenfalls erforderlich werdende redaktionelle Änderungen an der Richtlinie kann die Verwaltung vornehmen.


Beratungsgang:

 

Herr Fichtner, Amt für regionale Landesentwicklung, führt die anliegende Präsentation vor.

 

KTA Brunschön hinterfragt, ob in dem Vortrag nicht ein Widerspruch sei, da einerseits von isolierten kommunalen Förderungen abgeraten werde, jedoch das Stipendienprogramm für ein geeignetes Mittel angesehen werde.

 

Herr Fichtner verneint den Widerspruch und ergänzt, dass dies bewusst angesprochen wurde, um deutlich zu machen, dass Alleingänge von einzelnen Gemeinden die Situation nicht verbessere, sondern auch verschärfen könne, weil finanzschwache Gemeinden noch mehr ins Hintertreffen geraten könnten. Das hier diskutierte Stipendienprogramm sei jedoch übergemeindlich und kreisübergreifend abgestimmt und sei darüber hinaus noch Teil eines Gesamtpaketes.

 

KTA Leseberg entgegnet, dass er die Isolation nicht sehe, da hier der Landkreis die Förderung durchführe und nicht eine einzelne Kommune.

 

Herr Fichtner entgegnet, dass seiner Auffassung nach nur auf der Ebene Landkreis eine Förderung sinnvoll sei.

 

Herr Meier, Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN), führt die anliegende Präsentation vor.

 

KTA Warnecke hinterfragt, ob die Förderung der KVN und die des Landes kumulierbar seien, oder ob dies eine Doppelförderung darstelle.

 

Herr Fichtner erläutert, dass eine Förderung von beiden Institutionen möglich sei, da die Mittel der KVN keine öffentlichen Mittel seien.

 

KTA Brunschön hinterfragt den Unterschied eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) und einer Gemeinschaftspraxis.

 

Herr Meier erläutert, dass ein MVZ einen Betreiber haben müsse, bei dem Ärzte im Angestelltenverhältnis arbeiteten. Die bisherige Rechtslage sehe vor, dass mind. zwei Fachärzte im MVZ tätig sein müssten. Eine Gemeinschaftspraxis hingegen bestehe aus mind. zwei niedergelassenen, freiberuflichen Ärzten.

 

Herr Fichtner ergänzt, dass der Änderungsentwurf des entsprechenden Gesetzes vorsehe, dass künftig auch Kommunen Betreiber eines MVZ sein können.

 

KTA Sanftleben hinterfragt, ob es eine Grundidee bei der Einführung war, dass Krankenhäuser ein MVZ gründen könnten.

 

Herr Meier verneint dieses.

 

Herr Heinicke, Regionalmanagement (REM), trägt vor. Er stellt die Arbeit des Regionalmanagements vor. Aus dem Themenfeld der Daseinsvorsorge wurde die medizinische Versorgung beleuchtet und die Hausärztekampagne „Ärztlich Willkommen“ entwickelt. Die Kampagne bestehe aus drei Bausteinen:

  1. Leben in der Region
  2. Arbeiten in der Region
  3. Teil sein der Region

Er stellt die wesentlichen Inhalte der Kampagne kurz vor. Die Kampagne hat ein Volumen von 200.000 € und findet in den Jahren 2015 -2017 statt.

Seiner Auffassung nach sei ein gemeinsamer, geschlossener Auftritt aller Beteiligten und ein gemeinsames Angebot notwendig.

Er appelliert an die Mitglieder des Ausschusses, dass die Maßnahmen jetzt und gleichzeitig gestartet werden müssten. Die Stipendien seien eine langfristige Maßnahme, die gar nicht kurzfristig genug starten könne und bittet um Unterstützung.

 

KTA Warnecke hinterfragt, ob der Ausschuss mit den ergänzenden Informationen in der Lage sei, einen Beschluss zu fassen.

 

KTA Sanftleben äußert, dass er sich nicht sicher sei, ob alles für die Stärkung der Region passe. Seiner Meinung nach sei unklar, was noch von anderen Stellen komme. Er benötige noch mehr Informationen und bedauert, dass das Landesprogramm „Gesundheitsregion“ nicht angewandt worden sei. Er hinterfragt, ob die Stipendiaten nach dem Studium auch in hiesigen Kliniken arbeiten können.

 

Herr Meier entgegnet, dass dies möglich sei, da auch dort der Fachkräftemangel herrsche und auch dies die Region stärke. Das Modell Stipendium sei nicht zufällig ausgewählt. Die Landkreise Leer und Emsland haben gezeigt, dass es erfolgreich sei.

 

KTA Sanftleben entgegnet, dass die Wirkung des Programms für den Landkreis Nienburg unklar sei.

 

KTA Warnecke erwidert, dass das Stipendienprogramm nur ein Teil einer großen Kampagne sei.

 

KTA Dr. Weghöft stimmt der Vorlage zu. Er hält die Äußerungen von KTA Sanftleben für unrealistisch. Er führt weiter aus, dass die Region unter dem Weggang von vielen Personen leide. Die die zurückkämen haben seiner Meinung nach eine Starke Bindung zur Region. Daher sei es wichtig, früh eine Bindung aufzubauen. Es sollte daher dringend ein Beschluss gefasst werden. Die Aufgabenträgerschaft für das Krankenhaus sei abgegeben worden, jedoch nicht die politische Verantwortung des Landkreises. Die Tatsache, dass auch die Nienburger Klinik profitieren könne, halte er für völlig legitim.

 

KTA Sanftleben nimmt die Auffassung zur Kenntnis und entgegnet, dass Ärzte ihm gegenüber signalisiert hätten, dass die Beschlussvorlage unrealistisch sei.

 

KTA Leseberg fasst zusammen, dass die Voraussetzungen durch Gesetze für jeden gleich seien und keine Alleinstellung biete. Das Stipendienprogramm sei ein Alleinstellungsmerkmal für die Region mit wenig Wagnis, da das Stipendium zurückgezahlt werden müsse, wenn die Bedingungen nicht eingehalten werden würden.

 

Kreislandwirt Göckeritz hält es für zwingend erforderlich das Stipendienprogramm auf den Weg zu bringen.

 

KTA Brunschön führt aus, dass die heutigen Informationen wichtig und überzeugend seien und bittet um eine Sitzungsunterbrechung, damit die Kooperation sich beraten könne.

 

Die Sitzung wurde von 16:55 – 17:05 unterbrochen.

 

KTA Sanftleben führt aus, dass er die neuen Informationen mit in die Fraktion nehmen werde und sich bei der heutigen Beschlussfassung enthalten werde. Er hinterfragt den Sachstand zur Gesundheitsregion.

 

Landrat Kohlmeier berichtet, dass er nicht nachvollziehen konnte, warum der mit großer Mehrheit gefasste positive Beschluss des AfR zurückgestellt wurde. Mit den zusätzlichen Informationen dürften Zweifel ausgeräumt sein. Der Gesetzesentwurf des Bundes brächte seiner Meinung nach keine Ärzte in die Region. Die Region bzw. der Landkreis müsse selbst aktiv werden. Die Gemeinden würden verstärkt daran arbeiten und der Landkreis sollte seinen Beitrag zur Kampagne leisten. Das Landesförderprogramm „Gesundheitsregion“ sei deshalb nicht weiterverfolgt worden, weil der Sach- und Erkenntnisstand im REM schon deutlich über den Zielen des Programms lag und das zuständige Ministerium seinerzeit die Einrichtung komplett neuer Arbeitsstrukturen erwartet habe. Dies erschien allen Beteiligten weder sinnvoll noch zielführend. Das Ministerium habe nun Bereitschaft zu erkennen gegeben, ggf. auch einen anderen Weg zuzulassen. Deshalb sollen in Kürze, gemeinsam mit dem Landkreis Diepholz, Gespräche mit den Ministerien geführt werden.

Das Förderprogramm „Gesundheitsregion“ werde eher passiv begleitet, da wesentliche Inhalte schon erarbeitet sein. Damals sei ein Zusammenschluss mit dem Landkreis Diepholz fördertechnisch nicht in der gewünschten Form möglich gewesen. Jetzt gäbe es neue Gespräche, die dies eventuell ermöglichen, so Landrat Kohlmeier abschließend.

 

Herr Heinicke ergänzt, dass seitens des REM offensiv auf das MS zugegangen worden sei, mit dem Wunsch Gesundheitsregion zu werden. Jedoch stellte sich heraus, dass der Aufwand zu groß gewesen sei. Jetzt bestehe aber die Hoffnung, mit den bestehenden Strukturen aufgenommen zu werden.

 

KTA Westermann dankt für die zusätzlichen Informationen.


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig mit 1 Enthaltungen